Künstliche Intelligenz schlägt die hoch bezahlten Volljuristen im Rathaus
Textauszug aus dem Protokoll der Stadtverordnetenversammlung am 3.7.2025
Immer wieder schließt der Magistrat mit einem Notar Verträge, die die Stadtverordnen nachträglich genehmigen sollen.
Würden die Stadtverordneten nicht ihre Zustimmung geben, wäre der Notarvertrag hinfällig, das Honorar müsste aber bezahlt werden.
Diese Homberger Praxis ist rechtswidrig.
Korrekte Auskunft über die Rechtslage gibt die KI, nicht die Rathausjuristen
Eine Anfrage über ChatGPT gibt die eindeutige Antwort mit einer Erklärung der Rechtslage.
Wenn eine Kommune ein Grundstück kaufen will, müssen die Stadtverordneten erst zustimmen oder muss erst ein Notar einen Vertrag aufstellen?
ChatGPT:
Wenn eine Kommune ein Grundstück kaufen möchte, ist in der Regel die Zustimmung der Stadtverordneten erforderlich, bevor ein Notar den Vertrag aufsetzen kann. Der Ablauf sieht folgendermaßen aus:
Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung: Der Kauf eines Grundstücks muss durch den Stadtrat (oder die Stadtverordnetenversammlung) beschlossen werden. Dies ist notwendig, weil es sich um eine bedeutende finanzielle Verpflichtung handelt und die Kommune als öffentlich-rechtliche Körperschaft das Haushaltsrecht und die Ausgabenentscheidungen demokratisch legitimieren muss.
Beschlussvorlage: In der Regel wird eine Beschlussvorlage erstellt, die Informationen über das Grundstück (z.B. Lage, Preis, Zweck des Erwerbs) enthält. Diese Vorlage wird dann in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung gestellt.
Notarielle Beurkundung: Nachdem die Zustimmung erteilt wurde, wird der Kaufvertrag durch einen Notar beurkundet. In Deutschland müssen Grundstückskaufverträge grundsätzlich notariell beurkundet werden, um rechtswirksam zu sein. Der Notar ist dabei für die Erstellung des Vertrages und die Beurkundung verantwortlich.
Zusammengefasst: Zuerst muss die Stadtverordnetenversammlung zustimmen, danach wird der Vertrag durch einen Notar beurkundet.