Unverständliche Erklärung zum Plan
Der Bebauungsplan für die ehemaliege Ostpreußenkaserne (linke Seite) soll geändert werden, dazu erhielten die Stadtverordneten den Plan auf der rechten Seite. (Plangebiet = schwarz umrandet).
Die Änderung sei nötig, weil der Rückbau der ehemaligen Panzerwaschanlage nicht mehr erforderlich sei. Damit könnten erhebliche Kosten für Erschließung des Gewerbegebietes eingespart werden. Die Einsparungen seien höher als die Kosten für die Änderung des Bebauungsplanes.
"Deshalb muss der Geltungsbereich der geplanten Änderung 1 der Bauleitplanung auf den ursprünglichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 60 ausgedehnt werden. Der ergänzende Abgrenzungsplan ist als Anlage beigefügt." so die offizielle Erklärung für die Stadtverordneten.
Die Homberger mögen die Stadtverordneten fragen, was es bedeutet, was in der Erklärung steht. Ich verstehe es nicht. Es ist in sich widersprüchlich.
Der ürsprüngliche Geltungsbereich des Planes ist links im Bild zu sehen. Die Änderung soll auf den ursprünglichen Plan "ausgedehnt" werden, wird aber stattdessen verkleinert. Auf dem Plan zur Änderung liegt das ehemalige Soldatenheim und die ehemalige Schießanlage nicht mehr innerhalb dieses Gebietes.
Auch aus dem Magistratsbeschluss geht nicht hervor, worin die "Anpassung der Erschließungsplanung zur Ertüchtigung der Infrastruktur" besteht.
Bei diesen Luftblasen müssen bei jedem verantwortlich handelnden Stadtverordneten die Alarmglocken läuten. Wenn etwas so unverständlich vorgetragen wird, liegt der Verdacht nahe, dass dabei etwas versteckt werden soll . Aber was? Nach den Erfahrungen in den letzten Jahren, ist Misstrauen angebracht.
Der vorgelegte Plan entspricht nicht dem zur Zeit gültigen Bebauungsplan.
Auf der neu aufgestellen Tafel der HLG vor dem Kasernentor ist der Bebauungsplan vollständig mit der Fläche der ehemaligen Schießanlage und des ehemaligen Soldatenheimes abgebildet.
Aus welchen Grund wird die ehemalige Schießanlage auf der Änderung des Bebauungsplans nicht mehr abgebildet? Für das Gebiet der Schießanlage wurde extra nachträglich beantragt, es als Gewerbegebiet zum Zwecke der Algenzucht zu genehmigen. Es wurde von der Regionalversammlung beim Regierungspräsidenten genehmigt.
Die Algenzuchtfirmen-Netzwerk ist inzwischen insolvent. Die geschädigten Kapitalanleger haben Strafantrag gestellt.
Will man diesen Vorgang tilgen? Oder war es nur wieder ein Versehen in der Kampagne für mehr Offenheit und Transparenz?
Was stimmt überhaupt noch, wenn es von Seiten der Verwaltung kommt, wenn es um eine Einladung zu einer Stadtverordnetensitzung oder ein Protokoll dieser Sitzung geht ?