HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Die Villa und das EKZ

Foto: Kulturdenkmal Villa Wiskemann nach der Planung durch das Kasseler Büro ANP, zwischen Großparkplatz, Aldi auf der Grundstücksgrenze und Lieferzone für das EKZ

 

"Die Planung hat auf die vorhanden
denkmalgeschützten Einzelgebäude
und das Ensemble
keine nachteiligen Wirkungen." 

 

Erläuterungen von ANP
zum Entwurf des Bebauungsplans 

Die Villa Wiskemann in der Kasseler Straße war einst ein Zeichen des Bürgerstolzes in Homberg. Jetzt steht das Gebäude leer, ein wohl unverkäuflicher Rest eines ehemaligen geschützten Bereichs mit mehreren Kulturdenkmälern, die für die Pläne von Schoofs geopfert wurden. Das Kasseler Architekturbüro ANP und die Denkmalpflege machten mit.

Für die Geschäftsinteressen des Projektentwicklers Schoofs waren dem Bürgermeister alle Mittel recht. Das Projekt dürfe nicht versemmelt werden, erklärte er.

 

 

Die HNA recherchierte kürzlich zu dem Objekt und fragte Was soll daraus werden?

Schoofs gehört auch das Gelände und die Gebäude des ehemaligen Autohauses Weckesser in der unteren Ziegenhainer Straße. Auch das gehört mit zur Geschichte des Einkaufszentrums.

 

Was in Homberg geschah, folgte einem Vorgehen,
das bereits 2006 in dem Buch "Angriff auf die City"
kritisiert wurde.
Im Klappentext heißte es:

Es ist erschreckend. Bald schon wöchentlich gehen Meldungen über nun in Planung  oder im Bau befindliche innerstädtisch Einkaufszenten durch die Gazetten.

Schon 2006 waren die Tricks bekannt, mit denen Einkaufszentren in den Innenstädten durchgesetzt wurden. In diese Trickkiste wurde auch in Homberg gegriffen. 
  

 

Ein Rückblick

Gerade ins Amt gekommen, verkündete der Bürgermeister 2015, die "riesengroße Chance" dürfe nicht versemmelt werden.

Falsche Zahlen

Schon damals war der Stadtplaner Markus Staedt (Büro ANP) an seiner Seite, er ist inzwischen Fachbereichsleiter in Homberg geworden.

Staedt nannte den Hombergern falsche Zahlen. Der Einzugsbereich ist wesentlich kleiner als 36.000 Menschen und damit auch die Kaufkraft. Es sind nicht 184 Mio. Euro, sondern nach den Angaben der IHK etwa nur die Hälfte.

Das gehört zu den Tricks in diesem unsauberen Geschäft.

Vorkaufsrecht

Dem Projekt drohte Gefahr, als auf dem Gelände des Autohauses Weckesser ein anderer Projektentwickler einen Nahversorgungsmarkt bis 800 qm plante, denn das würde weitere Kaufkraft wegnehmen. Der Bürgermeister legte den Stadtverordneten einen Entwurf für eine Satzung für eine Veränderungssperre vor.  Am 5. März 2015 wurde sie von den Stadtverordneten beschlossen. Die Veränderungssperre war rechtswidrig, das wusste der Jurist Dr. Ritz.

Der Projektentwickler, der so gestoppt werden sollte, drohte zu klagen.
Der Bürgermeister musste zurückrudern, denn er wusste, damit hätte er vor Gericht keine Chance. Er ließ die Stadtverordneten beschließen, die Veränderungssperre aufzuheben. Sie taten, was von ihnen verlangt wurde.
  

Ein dringender Wunsch von Planer und Projektentwickler

Das gefiel dem Planer und Projektentwickler Schoofs nicht. Obwohl klar war, dass die Veränderungssperre rechtswidrig ist, drängten sie den Bürgermeister, doch wenigstens noch so lange zu warten, bis die Verträge mit den wichtigsten Mietern abgeschlossen sind.

  
Am Morgen des 23. Juli erhielt Dr. Ritz ein E-Mail von Herrn Tischler, der für die Schoofsgruppe arbeitete. In dem E-Mail heißt es:

… dass ein Netto vielleicht irgendwann nicht aufzuhalten sein wird, ist auch den Beteiligten klar. Wenn Netto aber vor Eröffnung unserer Märkte realisiert wird, wird der Umsatzkuchen eingeschränkt. Es ist wesentlich schwieriger, einmal vorhandene Kundenwege wieder zu durchbrechen. Das heißt, dass die Stadt unbedingt dafür Sorge tragen muss, dass die Veränderungssperre bestehen bleibt.

 

Um 10:48 erreichte den Bürgermeister ein weiteres E-Mail, dieses kam von dem Planungsbüro ANP:

… aus dem Gespräch mit Herr Tischler ist einerseits deutlich geworden, dass allen Beteiligten bewußt ist, dass die Ansiedlung eines Nahversorgers rechtlich voraussichtlich nicht dauerhaft verhindert werden kann.

Aus Sicht des Projektentwickelers birgt allerdings das Wegfallen einer Veränderungssperre insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt – vor der Sommerpause – s.E. nicht kalkulierbare Risiken für den in der Sommerpause geplanten Abschluss der Mietverträge mit den Ankernutzern und damit Risiken für das Gesamtprojekt.

Den Interessen von Schoofs konnte auf eine andere Weise geholfen werden. Den Entwicklern des kleinen Nahversorgungszentrums in der Ziegenhainer Straße wurde auf andere Weise ein Strich durch die Rechnung gemacht.
Schoofs kaufte von Weckesser das Grundstück in der Ziegenhainer Straße, obwohl diese mit dem Entwickler für ein Nahversorgungszentrum verhandelten und an der Realisierung arbeiteten. 

Wie konnte das gelingen?
Nach unbestätigten Informationen soll die Sparkasse die Darlehensverträge gekündigt haben und so Druck erzeugte, den Interessen von Schoofs zu folgen. Diese Information ist nicht unplausibel, ist doch die Sparkasse an dem Projekt eingebunden, allein durch die Grundstücke, die sie einbringt.

Dies war der Einstieg in die Planung des Einkaufszentrums. Bis zur Fertigstellung gab es noch zahlreiche weitere Vorgänge, die dazu dienten, für den Projektentwickler Vorteile zu verschaffen. 

Der Projektentwickler Schoofs hat das Projekt an den Fond Greenman open verkauft.
Schoofs hat im Februar 2024 Insolvenz angemeldet. Greenman open hat die Zusammenarbeit mit Schoofs aufgehoben.
Die Villa und das Weckesser-Gelände in der Ziegenhainer Straße gehören offensichtlich zur Insolvenzmasse.
 

Bis zum anschließenden zusammenfassenden Bericht hier schon einmal die Links zu frühen Beiträgen in der Sache:

Der Bau

Villa in der Kasseler Straße

Die Immobilien von Schoofs in Homberg

EKZ: Der Villa-Deal

Ist die ehemalige Wiskemann Villa 1 Mio. Euro wert?

Das Märchen von der Villa und dem Goldkästchen

Projektentwickler des Einkaufszentrums meldet Insolvenz an

Bebauungsplan Änderung noch nicht rechtskräftig: Wo hängt es?

Vor einer schwerwiegenden Entscheidung

 

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