HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Ärztehaus: Die Antwort von Dr. Ritz


Die Fragen zum Ärztehaus

Zur Bürgerversammlung am 20.11.2018 wurden die folgenden Fragen zum Ärztehaus schriftlich eingereicht.

Im Akteneinsichtsausschuss wurden Sachverhalte festgestellt, die es erforderten, die Staatsanwaltschft zu informieren.

Bürgermeister Dr. Nico Ritz hatte eine renommierte Anwaltskanzlei in Hamburg eingeschaltet. Diese hatte die Akten erhalten, um sie auf Microfilm zu kopieren.
 

# Wie hoch werden die Kosten für den Hamburger Anwalt sein?

# Aus welcher Haushaltsstelle sollen die Kosten bezahlt werden?

# Welche weiteren Baumaßnahmen sind am Ärztehaus geplant?

# Wann werden die Pläne öffentlich vorgestellt?

# Ist für die Baumaßnahmen eine Wirtschaftlichkeitsberechnung erstellt worden? Wenn  ja, wie ist das Ergebnis?


Die Antwort des Bürgermeisters

Die Anzeige liegt bei der Staatsanwaltschaft vor, die Stadt müsse sich jetzt auch damit beschäftigen.

Ein zivilrechtlicher Schaden verjährt anders als eine Strafsache. Deshalb müsse die Stadt sich von der Hamburger Anwaltskanzlei unterstützen lassen, damit gegebenenfalls zivilrechtliche Forderungen durchgesetzt werden können. Die  Stadt möchte damit einem möglichen Untreuevorwurf vorbeugen und hat deshalb die externen Ermittler beauftragt. Die Kanzlei wird die Akten digitalisieren und nicht microverfilmen, wie es in der Frage heißt.

Die Anzeige des Stadtverordneten der Bürgerliste sei ein Rundumschlag gegen alle, und nicht konkretisiert. Deshalb macht es sehr viel Arbeit für die Ermittler der Hamburger Kanzlei. Die Anwaltskosten werden beträchtlich sein.

Der Stadt bleibe keine andere Wahl, um Schaden von Magistratsmitgliedern abzuwenden.


Anmerkung zur Antwort

Die Anzeige kann nachgelesen werden, sie ist hier aufrufbar.

Aus der Fülle der 56 Aktenordner konnte durch die Akteneinsicht im Ausschuss nur ein kleiner Ausschnitt ausgiebig bearbeitet werden.
Alle Ausschussmitglieder sind ehrenamtlich tätig. In den wenigen Stunden können unmöglich alle Aktenordner durchgearbeitet werden. Allerdings haben die Einblicke in die Vorgänge bereits hinreichende Verdachtsmomente aufgedeckt. Diese sind der Staatsanwaltschaft in der Anzeige dargestellt worden. Mehr darf ein Anzeigender nicht tun. Es ist Sache der Staatsanwaltschaft, den Hinweisen nachzugehen und zu prüfen, ob strafrechtliches Handeln vorliegt.

Bürgermeister Dr. Nico Ritz ist seit 2014 für die Verwaltung verantwortlich. In den letzten vier Jahren hat er die Fach- und Dienstaufsicht. Zusammen mit dem Magistrat hatte er vier Jahre Zeit, die Unstimmigkeiten bei der Bauabwicklung und Vermietung aufzuarbeiten. Als auf die Fragen der Stadtverordneten nicht ausreichend geantwortet wurde, blieb nur das Kontrollinstrument des Akteneinsichtsausschusses. Die Stadtverordneten haben nach der Gemeindeordnung die Pflicht, die Verwaltung zu kontrollieren.

Auf die Frage, aus welcher Haushaltsstelle die Hamburger Anwaltskanzlei bezahlt wird, gab der Bürgermeister keine Antwort.
Die "beträchtlichen" Anwaltskosten müssen je nach Höhe vorab vom Magistrat oder auch der Stadtverordnetenversammlung genehmigt werden. Ist das geschehen?

Druckansicht Druckansicht

 


4 Kommentare zu “Ärztehaus: Die Antwort von Dr. Ritz”

  1. Dirk-H. Pfalz

    Rundumschlag – die Wortwahl des BM für meine Beiträge kenne ich nun ja schon zur genüge. Wenn es um meine Belehrung für eine Frage geht, greift er auf juristisches Grundwissen zurück, wohl wissend, dass man hierüber weder in Ausschüssen noch in der Stadtverordnetenversammlung diskutiert. Wenn aber eine eindeutige Stellungnahme von ihm erwartet wird, dann kommen Allgemeinplätze. Für mich ist das das Stilmerkmal, wenigstens, wenn es um meine Redebeiträge geht. 

    Der BM weiß, wie schmal der Grad hin zur falschen Verdächtigung ist. Er weiß auch, dass es mir nicht zusteht, bestimmten Personen in dieser Angelegenheit ein strafbares vorzuwerfen. Schließlich könnte sich ein Mitarbeiter der Bauverwaltung darauf beruhen, er hat weisungsgemäß gehandelt. Oder ein Mitglied des Magistrates kann sich mit Nichtwissen und jetzt erst bekanntgewordenen nachweislich fehlerhaften Unterlagen rechtfertigen.

    Ich habe bestimmte Sachverhalte aus bestimmten Ordnern mit der Anzeige angesprochen. Der BM, ich unterstelle ihm, die Akteninhalte sind ihm aufgrund der Kenntnis der Strafanzeige bekannt, sieht Gefahren für sich und Dritte und fährt ein schweres Geschütz "Hamburger Strafanwälte" auf. Ich bin mal gespannt, ob die zuständige Statsanwältin, kommt sie nicht aus Homberg, diesen "Druck" standhält.

  2. Phil Antrop

    "Der BM weiß, wie schmal der Grad hin zur falschen Verdächtigung ist."

    Das ist auch mir bekannt. Der einzige Ausweg ist neben dem anonymen Hinweis, den ich ebenso wie Herr Pfalz nicht in Erwägung ziehe, der Staatsanwaltschaft Sachverhalte zu schildern und um Prüfung auf Strafbarkeit bitten.

    Ein weiterer Weg ist den der Anzeige gegen Unbekannt mit diesen Sachverhalten !

    Was mir unverständlich ist: Wieso beauftragt man ohne Prüfung z. B. der Kosten wieder eine Hamburger Praxis ? Was bietet die Besonderes? Ist es die RA Praxis in der er vorher tätig war ? Wo gab es einen Kostenvergleich zwischen einscannen durch eine Fachfirma oder einen Mitarbeiter und der RA Praxis?

  3. Delf Schnappauf

    Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht darüber entschieden, ob strafbare Handlungen vorliegen, somit auch nicht, gegen wen sich ein Verdacht richtet.

    Dessen ungeachtet wird Dr. Ritz tätig und vergibt einen Auftrag, der hohe Kosten für die Stadt nach sich zieht.

    Angenommen, die Staatsanwaltschaft würde keine strafbare Handlung feststellen, dann wäre das Geld voreilig zum Fenster hinausgeworfen worden.

    Dr. Ritz als ausgebildeter Volljurist wird die angezeigten Sachverhalte überblicken und beurteilen können. Der Verdacht scheint mehr als begründet zu sein, die strafrechtlichen Folgen könnten erheblich sein.

  4. WerWennNicht

    …..Dr. Ritz kann uns erklären, warum er kein Vertrauen zu den örtlichen, den nordhessischen bzw. den hessischen Rechtsanwälten insgesamt hat?

    Wenn nicht vom Lande, vielleicht aus Kassel, Marburg, Gießen, Frankfurt oder Darmstadt (…)

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum