Auch so kann man Bäume beseitigen
Die Straße Am Schlossberg entlang des Friedhofs wird erneuert. In diesem Zuge ist eine radikale Bauweise gewählt worden, die keine Rücksicht auf den Baumbestand entlang der Straße nimmt.
Durch die tiefe Abgrabung für das Schotterbett der Straße und auch des Fußweges bis an den Fuß des Baumes sind große Wurzeln abgerissen worden. Damit ist die Verankerung der schon jetzt geneigten Bäume zerstört worden. Durch die offenen Wurzelenden dringen Bakterien und Pilze in den Baum und schädigen ihn weiter. Es ist abzusehen, dass in den nächsten Jahren die Bäume aus Gründen der Verkehrssicherheit gefällt werden müssen.
Diese Leistung haben das Planungsbüros Unger Ingenieure und der Baufirma Fröde erbracht. Baumschutz scheint bei den Homberger Firmen ein Fremdwort zu sein.
Schon beim Bau des Gebäudes für den Waldkindergarten ging die Stadt mit schlechtem Vorbild voran.
Baumschutz nicht beachtet
"Aus dem § 19 des BNatSchG ergibt sich bei Baumaßnahmen auch das verbindliche Gebot der Vermeidung und Minimierung. Bei Baumaßnahmen ist diesem Gebot der Vermeidung Rechnung getragen, wenn mindestens die DIN 18920 Schutz von Bäumen bei Baumaßnahmen eingehalten wird sowie die RAS-LP 4 Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen Beachtung findet und die Bäume einen Zeitraum von mindestens drei Vegetationsperioden nach Beendigung der Maßnahme keine Schädigungen aufweisen. " Wikipedia
Sehr geehrter Herr Blockbetreiber,
haben Sie Erfahrungen im Straßenbau? Wenn nicht wundere ich mich über diesen Artikel. Denn Straßen/Gewege müssen eine gewisse Breite aufweisen. Das diese Straße Saniert werden musste ist glaube ich unstrittig. Also wie hätten Sie denn ganz genau die Sanierung der Straße durchgeführt um auch alle Straßenbau relevanten Vorschriften einzuhalten. Wenn Sie die Maßnahmen kritisieren dann müssen Sie auch konkret bessere Vorschläge in der Tasche haben.
zu 1: Bei Baumaßnahmen stehen sich häufig gegenläufige Anforderungen und Verpflichtungen gegenüber. In diesem Fall ist die DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" nicht beachtet worden. Damit wird der Stadt durch den Verlust der Bäume in den nächsten Jahren ein Schaden entstehen, der von den Verursachern auszugleichen ist.
Konkrete Baumaßnahmen: Ein Fußweg muss nicht für Belastungen wie die Straßen ausgebaut werden, also auch nicht so tief aufgegraben werden.
Kreative Gestaltung des Fußweges und der Oberfläche: Ein Blick in die Fachliteratur hätte geholfen.
Wenn es dennoch unumgänglich sein sollte, Wurzeln abzuschneiden, ist ein Wurzelvorhang zu bauen.
Es ist die typische Homberger Vorgehensweise, dass nur einseitig und nicht in Zusammenhängen und in Auswirkungen gedacht wird. Die negativen Folgen sind in Homberg überall zu finden.
Andere Städte haben detaillierte Ausarbeitungen für diese Situationen erarbeitet und als verbindlich festgelegt. Dort ist man sich der Bedeutung des Erhalts von Bäumen bewusst. In Homberg ist immer noch die Hau-ruck-Methode der Stand der Technik.
Leider.