Rambomethoden im Rathaus
Im letzten Herbst gab es eine Zahlungsauseinandersetzung zwischen einem BĂŒrger und der Stadt.
Die Stadt wollte die Zahlung eintreiben und setzte dafĂŒr an das Pkw-Rad des BĂŒrgers eine Parkkralle, um es so am wegfahren zu hindern.
Elf Tage war das Auto widerrechtlich gesperrt. Nach dieser Zeit wurde die Parkkralle wieder abgenommen werden, im Rathaus musste man lernen, dass das so nicht geht.
Jetzt liegt der Stadt eine sehr viel höhere Rechnung fĂŒr den Nutzungsausfall vor, als der ursprĂŒnglich strittige Betrag.
Teures Lehrgeld, aus Steuern der BĂŒrger bezahlt.
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Foto: Beispielfoto Parkkralle
Die Parkkralle kommt in vielen Kreisen bei säumigen Zahlern zum Einsatz, z.B. im Odenwaldkreis.
Die Maßnahme an sich ist nicht unüblich, wenn die rechtl. Voraussetzungen vorliegen und der Schuldner auf diese Möglichkeit hingewiesen wurde. (Recherchiert im Netz).
War die Forderung der Stadt unrechtmäßig oder wurde das Anbringen der Parkkralle als solche gerichtlich beanstandet? Die genauen Zusammenhänge wären für den Leser aufschlussreich.