HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Seit 2009 noch kein Gerichtstermin in der Sache Wagner

KeinTerminDie HNA hat beim Landgericht erneut wegen eines Termins für die Gerichtsverhandlung zum Untreue-Vorwurf gegen den Ex-Bürgermeister nachgefragt. Wieder erhielt sie die fast sterotype Antwort, dass noch kein Termin festgelegt ist. Der Sachverhalt ist seit 2009 im Hessischen Wirtschaftsministerium bekannt. Das Ministerium hat von sich aus noch nichts unternommen.

Neben diesem anstehendem Gerichtsverfahren laufen in weiteren Verfahren staatsanwaltschaftliche Ermittlungen:

Solarpark
Die Flächen wurden falsch deklariert, um eine höhere Einspeisevergütung für den Solarstrom zu erlangen. In diesem Fall hat es bereits eine Aktenbeschlagnahme im Homberger Rathaus gegeben. Die Ermittlungen kamen erst auf Weisung des hessischen Generalstaatsanwaltes in Gang.

Eu-Fördermittel
Für den Infrastrukturausbau in dem Kasernengelände wurden Fördermittel beantragt, doch der Nachweis der Finanzierung stimmte nicht. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) ermittelt und war auch schon im Homberger Rathaus tätig.

Grundstücksverkauf an CDU-Stadtverordneten
2012 wurden zu einem sehr niedrigen Preis Grundstücke und Gebäude an den CDU-Stadtverordneten Axel Althaus verkauft. Hier besteht der Verdacht der Untreue. Zu diesem Vorgang sollen zwei Strafanzeigen erstattet worden sein.

Bürgerentscheid
2012 fand ein Bürgerentscheid statt. Die notwendigen Unterschriften kamen zusammen, doch der Magistrat und die Stadtverordneten blockten es mit fadenscheinigen Gründen ab. Beim Verwaltungsgericht liegt seit 2012 eine Klage vor, bei der bisher auch nichts geschehen ist.

Einziges abgeschossenes Verfahren: Falsche Eintragungen im Fahrtenbuch
Bisher ist erst ein Strafverfahren gegen Ex-Bürgermeister Martin Wagner abgeschlossen. Es ging um eine Dienstfahrt, bei der ein Mitabeiter des Bauhofes einen CDU-Stadtverordneten aus dem Winterurlaub in Tirol abholen musste. Im Fahrtenbuch fehlten die Seiten mit den Eintrag dieser Fahrt, stattdessen hatte Wagner eigene Fahrten angegeben, die nicht stattfanden. Er hatte sie mit seiner Unterschrift im Fahrtenbuch abgezeichnet.
Wagner kam glimpflich mit einem Strafbefehl davon.

Kein "Warnschuss" für Wagner
Sein damaliger Anwalt aus der Kanzelei Bouffier, der heutige hessische Ministerpräsident, versicherte damals, an Wagner werde nichts hängen bleiben. Auch Wagner verkündete, er werde noch  die nächsten vier Jahre im Amt bleiben. Das sind Hinweise, dass er sich aus der CDU-Spitze geschützt fühlen konnte. Dieser Schutz bestärkte ihn in seinem Handeln. Während die CDU bei straffällig gewordenen Jugendlichen einen raschen "Warnschuss" fordert, gibt sie in diesem Fall das gegenteilige Signal.

Bildschirmfoto HNA-online 16.1.2015

Druckansicht Druckansicht

4 Kommentare zu “Seit 2009 noch kein Gerichtstermin in der Sache Wagner”

  1. jay

    Das ist ja alles Unglaublich wenn die Vorwürfe wirklich Stimmen sollten!!! Dann muss auch jetzt was passieren. In Homberg ist ja fast alles möglich.

     

  2. Teufelchen

    Warum hat man denn Hern Krum damals gekündigt und es kam in Folge zu einer arbeitsgerichtlichen Einigung?

    Wenn alles in Ordnung war. wäre das doch gar nicht nötig gewesen !

    👿

  3. Teufelchen

    Ich wundere mich schon gar nicht mehr. Die Justiz legt sich doch selbst lahm. Wegen 6,51 € ein Verfahren am Amtsgericht. Fehlte nur noch, dass eine Seite ( auch der Angeklagte ) mit dem Urteil nicht einverstanden gewesen wäre. Dazu die Kosten die da entstanden sind.

    https://www.hna.de/lokales/fritzlar-homberg/fritzlar-ort45393/verdacht-bleibt-bestehen-4837812.html

    "Die Prozessbeteiligten waren sich einig, der Angeklagte muss freigesprochen werden. Die Kosten gehen zu Lasten der Staatskasse. Die Richterin wendete sich ein letztes Mal dem erleichterten Beschuldigten zu: „Es konnte hier kein Nachweis geführt werden, dass Sie an der Tat beteiligt waren. Trotz des nun erfolgten Urteiles bleiben Sie der Tat verdächtig.“

    Meine Antwort wäre gewesen: Ich wünsche ihnen deswegen lebenslang einen unruhigen Schlaf !

    👿

  4. Teufelchen

    Was das Verfahren Wagner anbetrifft:
    Verfahrensverschleppung oder gar Strafvereitelung im Amt liegt auch nicht vor. Man hat ja Tausend Ausreden.

    Stellt das Verfahren ein.

    Was Ärztehaus, Jugendzentrum, Burgbergrestaurant, Krone, Schirnen und ehemalige Liegenschaften der Bundeswehr anbetrifft hat man viel mehr Geld zum Fenster rausgeworfen.

    Die, die das zu verantworten haben, werden auch nicht belangt.

    Und die nächsten Hammer lauern schon:

    Verkauf an kbg; netto Investor mit Klage und ggf. Schadenersatzforderungen.

    Und die bittere Pille dabei: Die, die das öffentlich machen, eine Meinung haben die besagt, man solle doch bitte ehrlich und offen sein, werden in die Rolle des Bösen gedrängt.

    👿 

     

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum