HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Verteidigung der Meinungsfreiheit: Altrichter gegen den Homberger Hingucker

Nachdem der Stadtverordnete Althaus (CDU) heimlich 3,5 Hektar zum "Schnäppchenpreis" in der ehemaligen Dörnbergkaserne gekauft hatte, beschlossen die Stadtverordneten, dass dieser Kauf rückgängig gemacht werden muss. Die Opposition erklärte außerdem, keine weiteren Beschlüsse zu der Entwicklung der Kasernenfläche zu fällen, solange der Kauf nicht rückgängig gemacht ist. Gegen die Verkäufer ist Strafanzeige erstattet worden.

Dies nahm Alwin Altrichter zum Anlass diese Beschlüsse zu kritisieren und den Grundstückskauf weit unter dem Verkehrswert zu verteidigen und zu rechtfertigen. Der Homberger Hingucker berichtete darüber. Diese Berichte wurden von den Lesern kommentiert. Ein Leser schrieb dazu mehrere Satiren, die die Selbstbedienung von einigen Leuten in der Stadt anprangerte und in einem Aufruf forderte, sich das nicht länger gefallen zu lassen. Diese Satiren fanden bei den Lesern Beifall, wobei gerade die satirische Form der Kritik gelobt wurde.

Altrichter, Sprecher der Lobbyorganisation Netzwerk Mittelstand, erstattete am 10. Juni 2013 Strafanzeige wegen "Ruf- und Geschäftsschädigung, Verleumdung und Schmähkritik und alle sonstigen infrage kommenden Straftatbestände und Rechtsgründe". Außerdem forderte außergerichtlich auf, vier Kommentare zu löschen, die nach seiner Auffassung sein Persönlichkeitsrecht verletzen. In welchen konkreten Punkten das geschehen sei, nannte er nicht.

Einer der genannten Kommentare ist ein Aufruf, in dem Altrichter nicht erwähnt und sein Name nicht zu finden ist. Dieser Aufruf beginnt mit: "Es ist an der Zeit, dass unsere Toleranz bei Betrug, Vetternwirtschaft, Vorteilnahme, Lügen und Straftaten in einem öffentlichen Amt endlich wieder auf den einzigen zulässigen Wert Null geht."

Das Verlangen auch diesen Aufruf in einem Kommentar zu löschen ist ein Eingriff in die Meinungs- und Pressefreiheit, der nicht zu akzeptieren ist.
Dem Verlangen konnte deswegen nicht entsprochen werden.

Daraufhin reichte Altrichter eine Zivilklage ein. Jetzt verlangte er nur noch einzelne Passagen und Worte zu löschen. Allerdings sieht er sich jetzt sogar in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt, als ein Sachverhalt geschildert wird, in dem der Name seiner Firma nur am Rande als Auftragnehmer der Stadt erwähnt wird.

Das Landgericht Kassel setzte für den 21. Januar 2014 einen Gütetermin an, in dem der Richter die Parteien über die rechtlichen Aspekte aufklärte, die in diesem Fall zu berücksichtigen sind. Es geht um eine Abwägung zwischen dem Recht auf Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht. Der Richter bat die Parteien, selbst einen eine Lösung zu vorzuschlagen. Der Beklagte bot an, die Worte und Sätze in den Kommentaren zu streichen, die im engeren Sinne als Beleidigung ausgelegt werden können, wenn man die Aspekte der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit unberücksichtigt lässt. Im Homberger Hingucker geht es um Kritik und nicht um Beleidigung, wie in allen Beiträgen zu erkennen ist, deshalb können als beleidigend empfundene Worte in einer Satire entfallen, sofern nicht die Kritik damit verhindert wird.

In der gesamten Berichterstattung des Homberger Hinguckers geht es um die politische Meinungsbildung zur Kommunalpolitik. Wenn die Meinungsfreiheit nicht behindert wird, kann solchen Empfindungen auch ohne juristische Hilfe entsprochen werden, um wieder verstärkt über die Vorgänge zu berichten, die in einigen Fällen zu Skandalen und staatsanwaltlichen Ermittlungen angewachsen sind.
Schon mehrfach wurde versucht die Berichterstattung zu verhindern, die einigen Verantwortlichen unbequem ist.

Die Gegenseite machte bei dem Gütetermin kein Angebot zu einer gütlichen Einigung. Sie verlangte ein Urteil des Gerichts.
Inzwischen sind die kurzen Passagen in den Kommentaren entfernt und wurden durch ein Auslassungszeichen kenntlich gemacht. Anfang März will das Gericht entscheiden.


4 Kommentare zu “Verteidigung der Meinungsfreiheit: Altrichter gegen den Homberger Hingucker”

  1. Mahner

    Ich frage mich, warum sich unsere Gerichte um solche Lappalien kümmern. Es bestimmt wichtigere Klagen aus Homberg und staatsanwaltliche Ermittlungen, die entschieden werden müssten. Auch sollten Gerichte Prioritäten setzen und Recht sprechen, um weitere kriminelle Handlungen zu verhindern.

  2. Bad Man

    Bald sind es 5 1/2 Jahre seit es die ersten Anfragen an die Hess. Landesregierung wegen des Verdachts des Fördergeldmißbrauchs gab. Und es sind mehr als 4 1/2 Jahre seit Beginn der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

    Vertrauen in Ermittlungsbehörden, Justiz und Politik hat man hier kräftig verspielt. Besonders auf Seiten der CDU. Hier hatte sich ja der MdB Siebert sehr stark gemacht für ihn und um eine zweite Chance für ihn gebeten, nachdem er ja nun mit Urkunden, Fahrtenbüchern und der Wahrheit so seine Probleme gehabt hatte.

    Die hat er doch wirklich gut genutzt Herr Siebert, oder etwa nicht? Bedauerlicherweise hört man seit dieser Zeit nichts mehr dazu aus dem Munde des MdB.

  3. Tim

    Der "Hingucker" ist überall,  wie vor kurzem ein TV Bericht des NDR zeigt.

    https://www.ndr.de/ratgeber/netzwelt/blogger123.html

    Der Medienvielfalt kann das nur nützlich sein.

  4. Bad Man

    Die Video findet man unter

    https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/media/zapp7063.html

    https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/media/zapp7061.html

    https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/zapp/zapp7073.html

     

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