Ausschuss ausgefallen
Am 24. Oktober 2013 war zum Haupt- und Finanzausschuss öffentlich eingeladen worden. Kurzfristig wurde der Ausschuss abgesagt. Begründung: Herr Althaus und Herr Hucke könnten nicht zum Termin kommen.
Dass sie eingeladen waren, ging aus der Einladung nicht hervor.
Diese Begründung verwundert, denn die Tageordnung war ungewöhnlich kurz:
1. Sachstand Schutzschirm
2. Sachstand Konversion
3. Verschiedenes
Ohne Ausschuss keine Entscheidungen, keine Fragen, keine Antworten.
Was haben die Sachstände oder Verschiedenes mit Herrn Althaus oder Herrn Hucke zu tun ?
Das nächste Mal fehlt nur Herr Althaus, dann wieder Herr Hucke da ist dann schon Februar.
Oder man läd versehentlich verspätet ein.
So was geht nur in Homberg!
Mal gespannt wie Herr Giebel mit diesem Parlament und einer desolaten SPD Homberg voran bringen will. Konkrete Aussagen zu aktuellen oder dauerhaften Problemen ist er bei seinen bisherigen Auftritten ( Pressemitteilung und eine "getürktes" Interview mit einer unwichtigen Internetzeitung ) schuldig geblieben.
Bleibt als Hoffnungsträger nur die FWG.
Denn die Grünen haben sich erst gar keine Arbeit gemacht.
Zu Anmerker:
Auf meiner schriftlichen Einladung zu dem Termin am 24.10.2013 ist auf dem rechten untern Teil ein Adressaufkleber plaziert worden mit folgendem Text: Das Gespräch zum Kaufvertrag HLG ./. Hucke/Althaus wird unter Punkt "Verschiedenes" geführt. gez. Karin Wilhelm.
Noch Fragen?
zu 2.
Und deswegen fällt eine ganze Sitzung aus ?
Heute morgen 28.10.2013 lag folgende Einladung in meinem Briefkasten:
Einladung
Die Mitglieder des Haupt-und Finanzausschusses lade ich hiermit zu einer Sitzung ein, die am Donnerstag, dem 31.10.2013, 18.30 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal, Zimmer 11, Homberg (Efze), stattfindet.
Tagesordnung
1) Sachstand Konversion
2) Sachstand Schutzschirm
3) Verschiedenes
Die Sitzung ist öffentlich; Zuhörer sind eingeladen.
Karin Wilhelm
Meine Bitte an alle Leser des "Homberger Hingucker" kommt doch einfach mal zu einer Ausschusssitzung. Das würde mir z.B. auch zeigen, dass meine Arbeit bzw. die Arbeit meiner Mitstreiter, die nur in kleinen Schritten vorankommt, wahr genommen wird.
Also: Bis zum Donnerstag, den 31.Okt.2013 um 18.30 Uhr im Rathaus.
zu 4.
Ob da die Ladungsfrist " zwischen Zugang der Ladung und Sitzungstag müssen mindestens 3 Tage liegen erfüllt ist? Denn Zugangstag und Sitzungstag zählen hierbei nicht !!
HGO § 62 (5) Für den Geschäftsgang eines Ausschusses gelten sinngemäß die Vorschriften der §§ 52 bis 55, § 57 Abs. 2, § 58 Abs. 1 bis 4, Abs. 5 Satz 1 mit der Maßgabe, dass das Benehmen auch mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung herzustellen ist, Abs. 6 und der §§ 59 bis 61. Im Übrigen bleiben das Verfahren und die innere Ordnung der Ausschüsse der Regelung durch die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung vorbehalten.
und § 58 ( 1) Zwischen dem Zugang der Ladung und dem Sitzungstag müssen mindestens drei Tage liegen. In eiligen Fällen kann der Vorsitzende die Ladungsfrist abkürzen, jedoch muss die Ladung spätestens am Tage vor der Sitzung zugehen. Hierauf muss in der Einberufung ausdrücklich hingewiesen werden.
Hinweis:
Die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung ist in dieser Hinsicht ohne Worte !