Mehrausgaben in unbekannter Höhe bleiben geheim – Stadtverordnete nehmen sie wortlos zur Kenntnis
In der Stadtverordnetenversammlung am 11. 09. 2025 nahmen die Stadtverordneten die rund 750 Seiten der Jahresabschlüsse von 2021 bis 2023 zur Kenntnis -keine Diskussion. Das lag wohl auch daran, dass die 750 Seiten kaum jemand gelesen hat. Dennoch entlasten sie den Magistrat aus seiner Verantwortung.
Stadtverordneten entlasten die Magistratsmitglieder
Der Tagesordnungspunkt lautet:
Beratung und Beschlussfassung über die vom Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises geprüften Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023 sowie Entscheidung über die Entlastung des Magistrats nach § 114 Absatz 1 HG
Eine Beratung fand nicht statt. Es wurden nur die Jahresabschlüsse von 2021-2013 vorgelegt. Der Magistrat wurde für diese Jahre im Amt entlastet.
Wie hoch sind die "überplanmäßige Aufwendungen & Auszahlungen"?
In dem Beschluss steht aber auch noch ein ganz anderer Satz, der sich auf einen ganz anderen Vorgang bezieht, der nicht auf der Tagesordnung ausgewiesen worden ist.
In dem Tagesordnungspunkt ist nicht vorgesehen, dass auch die "überplanmäßigen Aufwendungen & Auszahlungen", die der Magistrat erst am 21. August 2025, also erst drei Wochen vorher, beschlossen hatten, bekannt gemacht werden.
Die vom Magistrat vorgelegte Beschlussvorlage akzeptierten die Stadtverordneten, obwohl nicht einmal zu dem Punkt c) eine Angabe zu den finanziellen Auswirkungen Angaben gemacht wurden.
Die vom Magistrat am 21. August 2025 beschlossen überplanmäßigen Aufwendungen & Auszahlungen nach § 100 HGO werden zur Kenntnis genommen.
Dieser Satz ist in den Tagesordnungspunkt eingeschmuggelt, wohl in der Hoffnung, dass es niemand merkt.
Beschlussvorlage VL-150/2025 1. Ergänzung
b) Gesetzliche Bestimmungen oder Richtlinien zur Beachtung: HGO, GemHVO
c) Finanzielle Auswirkung bei Beschlussfassung:Kostenstelle: Sachkonto:
Verfügbare Mittel laut Haushaltsplan:
Tatsächlich verfügbare Mittel:d) Beschlussvorschlag:
Die Jahresabschlüsse 2021, 2022 und 2023 werden nach § 114 HGO beschlossen und die Entlastung des Magistrats wird erteilt. Die vom Magistrat am 21. August 2025 beschlossen überplanmäßigen Aufwendungen & Auszahlungen nach § 100 HGO werden zur Kenntnis genommen
Die Höhe der "über überplanmäßige Aufwendungen & Auszahlungen", ist der Öffentlichkeit nicht bekannt, er ist in den aktuellen Unterlagen nicht erwähnt worden. Was haben die Stadtverordneten wort- und kommentarlos "zur Kenntnis genommen"?
Nach der Rechtslage hätte die Höhe in den Berichten über den Stand des Haushaltsvollzugs veröffentlicht werden müssen. Die Öffentlichkeit hat somit keinen Einblick in die höheren Kosten im Jahr 2024 und 2025.
Die einzelnen Beschlüsse zu außer- bzw. überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der jeweiligen Haushaltsjahre sind den Berichten über den Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 GemHVO sowie den Aufstellungsbeschlüssen der Jahresabschlüsse des Magistrats zu entnehmen.
Es gibt keine Berichte über den Haushaltsvollzug
Die einzelnen Beschlüsse zu außer- bzw. überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der jeweiligen Haushaltsjahre sind den Berichten über den Stand des Haushaltsvollzugs gemäß § 28 GemHVO sowie den Aufstellungsbeschlüssen der Jahresabschlüsse des Magistrats zu entnehmen.
Es lassen sich im Ratsinformationssystem keine Berichte über den Stand des Haushaltsvollzugs finden. Das Wort Haushaltsvollzug wurde in vergangenen Jahren nur im Zusammenhang mit dem Begriff Controllingbericht erwähnt. Controllingberichte finden sich im Ratsinformationssystem nicht.
Der Einblick in die Verwendung der öffentlichen Gelder gehört in einer Demokratie in die Öffentlichkeit.
Vor allem, wenn es sich um überplanmäßige Aufwendungen handelt. Der Bürger muss erkennen können, wo dies nicht geplanten Aufwendungen entstanden sind.
Selbst bei den im Haushaltsplan vorgelegten Aufwendungen ist nicht sicher, welche wirklich entstanden sind und wann. Dazu sind die laufenden Berichte im Jahr über den Haushaltsvollzug vorgesehen, um darüber den Überblick zu behalten.
Warum gibt es Restmittel in Höhe von 9,5 Millionen Euro im Jahr 2021?
Wie stark die Finanzwirtschaft der Stadt von den einmal vorgelegten und genehmigten Ausgaben abweicht, macht beispielhaft die Liste der Restmittel deutlich, die von 2021 nach 2022 verschoben wurden, die am Ende de vorgelegen Jahresabschlusses veröffentlicht ist.
Summe 9.512.263,18
Nur Auszahlungen 14.355.163,18
Nur Einzahlungen ĂąâŹÂ4.842.900,00
Link zu Resteübertrag_ 2021 zu 2022
14, 3 Millionen Euro wurden im Haushalt 2021 zwar geplant, aber konnten nicht ausgegeben werden.
Der Haushalt 2021 hatte einen Umfang von 34.468.557 EU.
41 Prozent des Haushalts wurde somit als Restmittel in das Jahr 2022 verschoben.
Der größte Teil des Haushalts sind feste Kosten für den laufenden Betrieb, wie zum Beispiel Personalkosten.
Weiter heißt es zu den Krediten:
§2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2021 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 5.738.000,00 € festgesetzt. Quelle
Der beschlossene Haushalt war somit nur Makulatur, ein klarer Einblick ist damit nicht möglich und soll wohl auch genau so wirken.