HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Wo bleiben die regelmĂ€ĂŸigen Berichte ĂŒber den Haushaltsvollzug?

 

Mehrmals jährlich hat der Magistrat den Stadtverordneten zu  berichten, wie die städtischen Finanzen verwendet wurden.
In diesem Jahr hat der Bürgermeister noch keinen Bericht vorgelegt wie es zu seiner Pflicht gehört.
Offensichtlich nimmt die Pflichtverletzung auch die Aufsichtsbehörde hin.

 



Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden
(Gemeindehaushaltsverordnung – GemHVO -)
Vom 2. April 2006

[Fassung vom: 30.07.2021

§ 28 Berichtspflicht

(1) Die Gemeindevertretung ist mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Die sich aus dem Finanzstatusbericht ergebende Bewertung der Gemeinde ist in die Berichtspflicht einzubeziehen.

(2) Die Gemeindevertretung ist unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass

1. sich das geplante Ergebnis des Ergebnishaushalts oder des Finanzhaushalts wesentlich verschlechtert oder

2. sich die Gesamtauszahlungen einer Maßnahme des Finanzhaushalts wesentlich erhöhen werden.

3. die Gemeinde die aufgenommenen Liquiditätskredite nicht nach § 105 Abs. 1 Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung bis zum Ende des Haushaltsjahres zurückführen kann.

(3) Die Berichte sind zeitgleich der Aufsichtsbehörde und dem Landkreis vorzulegen.


 


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