Planungsfehler: Kein Gehweg zum Baumarkt
6.1.2020: Noch 33 Tage bis zur Bürgermeisterwahl am 9.2.2020
Den Genehmigungsbehörden und dem Fachplaner war nicht aufgefallen, dass das Fachmarktzentrum mit dem Baumarkt und der Backwarenverkaufsstelle nicht zu Fuß erschlossen wurde.
Ein Grundstück muss immer erschlossen werden, bevor darauf gebaut werden darf. Ohne Erschließung gibt es in der Regel keine Baugenehmigung. Zur Erschließung gehört auch ein Fußweg.
Für das Fachmarktzentrum an der Kasseler Straße mit dem Baumarkt wurde das Planverfahren zwei Mal durchgeführt, weil neue Gebäude und neue Nutzung geplant wurden. Erlaubt werden sollten ein Markt für Getränke, ein Markt für Tierfutter, ein Markt für Elektro und Elektronik und dazu ein mongolisches Restaurant. Nichts davon ist realisiert.
Im Bebauungsplan ist auch festgesetzt, dass das Gelände mit Straßen und Gehweg zu erschließen ist. Auch das wurde nicht vollständig realisiert, es gibt keine Gehwege zu dem Gelände und auf dem Gelände. Obwohl eine geordnete Erschließung fehlt, wurde die Baugenehmigung erteilt und der Bau trotz des fehlenden Gehweges abgenommen.
Ein Homberger Bürger machte nun auf die Versäumnisse der Behörden aufmerksam.
Große Bauherren werden anders behandelt als kleine Bauherren. Notfalls hilft eine Spende, damit von der Stadt Bäume an der Straße gefällt werden.
Das ist ein weiteres Beispiel für die immer wieder zu beobachtende unqualifizierte Planung bei anderen Projekten: Falsche Statik; mangelhaften Brandschutz; unwirtschaftlichen Baumaßnahmen.
Hier ist es der fehlende Gehweg.