HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Will die Stadt weitere GrundstĂŒcke und HĂ€user kaufen?


Am Montag, dem 20. August 2018 um 18:30 Uhr soll im Bauausschuss im Sitzungssaal des Rathauses über weitere Grundstückskäufe entschieden werden.

In der Einladung heißt es:

"Entscheidung über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechtes nach §§ 24 BauGB ff;

hier: Verkauf der Liegenschaften Holzhäuser Straße 1, Marktplatz 14 u. 15

a) Erläuterung:

Mit Grundstückskaufvertrag vom 24. Juli 2018, UR-Nr. 430/2018, des Notars Eckehard Lischka, Homberg (Efze) wurden die Liegenschaften „Holzhäuser Straße 1“, Flur 12, Flurstück 283, in Größe von 88 m², „Marktplatz 14“, Flur 12, Flurstück 282/1, in Größe von 270 m² („Löwen-Apotheke“) und „Marktplatz 15“, Flur 12, Flurstück 282/2, in Größe von 8 m², zum  Kaufpreis von 150.000,00 € verkauft. Gemäß den Bestimmungen des Baugesetzbuches steht der Stadt Homberg das Vorkaufsrecht zu, da die Grundstücke im Stadtumbaugebiet liegen und eine städtebauliche Maßnahme in dem Areal, Projekt „Marktplatz 15“ einschl. „Holzhäuser Straße 3“, durchgeführt wird. Nähere Erläuterungen werden durch Bürgermeister Dr. Ritz in der Sitzung gegeben. Der Magistrat wird in seiner Sitzung am 16.08.2018 einen Beschluss fassen.

Ein Lageplan ist als Anlage beigefügt."


Die Notwendigkeit der Grundstückskäufe, weitere Nutzung und Folgekosten liegen in schriftlicher Form nicht vor.  Solche Informationen gehören in die Unterlagen für die Vorbereitung der Sitzung, damit sachgerecht entschieden werden kann.

Der Ausschuss wird trotz ungenügender, nicht rechtzeitiger Information Empfehlungen aussprechen – und die Stadtverordneten werden wohl wieder zustimmen.

Die Bürger müssen selbst zur Sitzung des Bauausschusses gehen, um zu hören was der Bürgermeister Dr. Ritz an näheren Erläuterungen gibt.

Warum veröffentlicht der Bürgermeister die Erläuterungen nicht, so dass alle Bürger es lesen und diskutieren können? Gibt es Gründe dafür?

Der Gebäudebestand muss insgesamt
aus wirtschaftlichen Gründen reduziert werden
.

Dr. Nico Ritz , Oktober 2014

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