Von der Spielhalle zum WettbĂŒro?
Am Freitag dem 27. April 2018 beobachteten Nachbarn in der Westheimer Straße einen Einzug in das Gebäude der ehemaligen Spielhalle.
Auf Nachfrage erfuhren sie, dass in den Räumen ein Wettbüro eröffnet werden soll.
Ohne Genehmigung der Stadt kann ein Wettbüro oder eine Spielhalle nicht eröffnet werden. Sofern die Aussage vom Freitag stimmt, hat die Stadt ein Wettbüro in der Westheimer Straße genehmigt.
Für die gesamte Altstadt innerhalb der Stadtmauer wurde am 15. Februar 2018 auf Vorschlag des Magistrats verboten, dass in diesem Gebiet Vergnügungsstätten betrieben werden.
"Wettbüros und Spielhallen sind Vergnügungsstätten im Sinne der BauNVO. " VG-GIESSEN – Aktenzeichen: 1 L 1325/09.GI Beschluss vom 08.09.2009