HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Planungsbüros: Die willigen Helfer


In Homberg haben sich die verschiedenen Planungsbüros als willige Helfer von speziellen Privatinteressen gezeigt. Eigentlich wissen sie genug über das Planungsrecht und die juristischen Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um zwischen den verschiedenen Interessen qualifiziert abwägen zu können.

In Homberg scheint das Fachwissen vergessen zu sein, nur noch die Privatinteressen werden gehört. Öffentliches Wohl wird zum Fremdwort.
 

Beispiel 1: Solarpark

Bild Der Standortübungsplatz der ehemaligen Homberger Kasernen ist zu einem europäischen Naturschutzprojekt (FFH-Gebiet) geworden. Nur ein Geländestreifen sei durch die vorherige militärische Nutzung im ökologischen Wert schwerwiegend beschädigt worden, schrieb ein Planungsbüro aus Witzenhausen – obwohl auf der Flächen nichts anderes passierte wie im FFH-Gebiet. Ein Projektentwickler wollte dort noch schnell mit einem Solarpark Geld verdienen. Auch zwei SPD-Stadtverordnete haben mit ihren Vereinen davon profitiert
Die Staatsanwaltschaft hat gutachterlich festgestellt, dass die Aussage falsch war und ermittelt noch.

 

Beispiel 2: Einkaufszentrum

Eine frei gewordene innerstädtische Fläche eines ehemaligen Autohauses ließ auch hier einen Projektentwickler vom großen Geld träumen. Das Planungsbüro nahm dafür ein großes Einzugsgebiet mit einer Kaufkraft von 184 Mio. Euro an, obwohl die vorhandenen Zahlen der Industrie- und Handelskammer nur von der Hälfte ausgingen. Die Planer übersahen auch, dass eine große Schule benachbart ist und mussten später alles umplanen. Eigentlich hätten das die Planer wissen müssen, immerhin ist die Chefin Präsidentin der Bundesarchitektenkammer.
Die bisherigen Zeitpläne sind Altpapier geworden. Die Handelsorganisationen, die als potentielle Mieter erwartet wurden, stellen ihre eigenen Analysen an. Sie sind nicht so leicht zu täuschen wie die Lokalpolitiker.

 

 Beispiel 3: Hangbebauung Schmückebergsweg / Adam-Krafft-Weg

Aus einer landwirtschaftlichen Fläche am Steilhang (2009) ist auf wundersame Weise – ohne vorgeschriebenes Verfahren –  ein Wohngebiet geworden. Sogar einen Gewerbebetrieb im Außenbereich hat die Aufsichtsbehörde "übersehen" und auch schriftliche Hinweise ignoriert. Auch hier hat ein Planungsbüro aus Witzenhausen gezaubert, so dass aus einem Quadratmeterpreis von 1 Euro 70 Euro werden könnte.

Welchen Nutzen die Stadt von dieser einträglichen  Umwandlung hat, und welcher dringende öffentliche  Bedarf vorliegt, darüber schweigt das Büro, das jetzt tätig ist. Öffentliche Notwendigkeit, stadtplanerische Auswirkungen, Abwägung der Interessen – eigentlich weiß ein Planungsbüro, was an Schritten notwendig ist, um ein Planungsrecht (nicht Baurecht) zu schaffen, das auch einer juristischen Prüfung stand hält. In der Rechtsprechung ist über viele Jahre ein ausgefeilter Anforderungskatalog an die Abwägung der verschiedenen Belange formuliert worden, der berücksichtigt werden muss.
Vielleicht ist es wieder möglich die Bürger zu täuschen, wenn der Auftraggeber gut   zahlt.

 

Beispiel 4: Sondergebiete für fünf Hobby-Hallen in Wernswig

Planer verstehen sich auf blumige Worte – Planerprosa. Die müssen zwar keinen Sinn ergeben, Hauptsache sie machen Eindruck. Ein schönes Beispiel ist gerade veröffentlicht. Die Planung liegt jetzt öffentlich im Rathaus aus und ist auch im Internet zu finden.
 

"Die Ausweisung des Sondergebietes erfolgt auf Antrag mehrerer Flächeneigner, die für eigene Zwecke kleinere Unterstellmöglichkeiten und Lagerplätze benötigen. Die Stadt Homberg (Efze) will mit der Durchführung  des  Bauuleitplanverfahrens die Möglichkeiten typischer Aktivitäten des dörflichen bzw. ländlichen Raums wie landwirtschaftlichen Nebenerwerb, Brennholzbewirtschaftung, garten- und landschaftsbauliche  Tätigkeiten u.a. erhalten bzw. fördern. Gedeckt  werden  soll  lediglich der örtliche Kleinstbedarf. Hierdurch soll auch der ländliche Raum gefördert und die Bindung an die Ortsteile gestärkt werden.

Dies kann als eine Maßnahme angesehen werden, der Abwanderung aus den Dörfern des Gemeindegebietes entgegen zu wirken. Es ist daher als städtebauliches Ziel anzusehen, Wernswig nicht nur als attraktiven Wohnstandort, sondern auch als Standort für wirtschaftliche und freizeitgeprägte Aktivitäten, die typisch für den ländlichen Raum bzw. das dörfliche Umfeld sind, zu erhalten."

Ob damit eine Abwanderung tatsächlich verhindert werden kann? Wird Wernswig deshalb ein attraktiver Wohnort für junge Familien?

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