HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Stadtverordnete tagen am 2. Juni

BildZur Zweiten Sitzung der neuen Stadtverordnetenversammlung am 2. Juni liegen 130 Seiten mit Tagessordnungspunkten und Unterlagen vor. Es geht um die folgenden Themen:

1. Wahl eines Schriftführers und dreier Stellvertreter

2. Wahl jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin und eines Stellvertreters / einer Stellvertreterin für
a) die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis
b) die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Knüllgebiet
c) die Verbandsversammlung der ekom21
d) den Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg
e) Wahl von sieben Vertreter/innen und jeweils einem(r) Stellvertreter/in für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-Mitte

3. Wahl von Stadtverordneten und sachkundigen Einwohnern in die vom Magistrat gebildeten Kommissionen

4. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Katzenschutzverordnung zur Kennzeichnungs-, Registrier- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in der Reformationsstadt Homberg (Efze)

5. Bauleitplanung "Areal Schneider":
Aufstellung einer Änderung Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 43 -Sondergebiet Einzelhandel- zur Ausweisung eines Sondergebietes für eine Teilfläche Tankstelle und Gastronomie im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB;
hier: Abwägung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Anregungen und Bedenken von Bürgern und Satzungsbeschluss

6. Städtebauliche Entwicklung Areal Ulrich
hier: Vorlage eines zusammenfassenden Berichts zum aktuellen Verfahrensstand

7. Einzelhandelskonzept der Kreisstadt Homberg (Efze)
hier: Vorlage des durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH erarbeiteten Entwurfs

8. Sonstige Bauleitplanverfahren
a) Aufstellung einer Änderung Nr. 1 zur Änderung Nr. 6 zum Bebauungsplan Nr. 3 der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Umwandlung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche zu einem Reinen Wohngebiet (WR) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB;
hier: Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Anregungen und Bedenken von Bürgern und Satzungsbeschluss

b) Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 3 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Mardorf zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB;
hier: Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss

c) Aufstellung einer Änderung Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 5 für den Stadtteil Wernswig zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im Bereich Rodenäcker im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB;
hier: Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss


Homberger Hingucker informiert wieder

BildNach einer kurzen Pause wird der Homberger Hingucker wieder ĂŒber die Kommunalpolitik in Homberg informieren.

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