Stadtverordnete tagen am 2. Juni
Zur Zweiten Sitzung der neuen Stadtverordnetenversammlung am 2. Juni liegen 130 Seiten mit Tagessordnungspunkten und Unterlagen vor. Es geht um die folgenden Themen:
1. Wahl eines Schriftführers und dreier Stellvertreter
2. Wahl jeweils eines Vertreters / einer Vertreterin und eines Stellvertreters / einer Stellvertreterin für
a) die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis
b) die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Knüllgebiet
c) die Verbandsversammlung der ekom21
d) den Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg
e) Wahl von sieben Vertreter/innen und jeweils einem(r) Stellvertreter/in für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-Mitte
3. Wahl von Stadtverordneten und sachkundigen Einwohnern in die vom Magistrat gebildeten Kommissionen
4. Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Katzenschutzverordnung zur Kennzeichnungs-, Registrier- und Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in der Reformationsstadt Homberg (Efze)
5. Bauleitplanung "Areal Schneider":
Aufstellung einer Änderung Nr. 3 zum Bebauungsplan Nr. 43 -Sondergebiet Einzelhandel- zur Ausweisung eines Sondergebietes für eine Teilfläche Tankstelle und Gastronomie im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB;
hier: Abwägung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Anregungen und Bedenken von Bürgern und Satzungsbeschluss
6. Städtebauliche Entwicklung Areal Ulrich
hier: Vorlage eines zusammenfassenden Berichts zum aktuellen Verfahrensstand
7. Einzelhandelskonzept der Kreisstadt Homberg (Efze)
hier: Vorlage des durch die Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH erarbeiteten Entwurfs
8. Sonstige Bauleitplanverfahren
a) Aufstellung einer Änderung Nr. 1 zur Änderung Nr. 6 zum Bebauungsplan Nr. 3 der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Umwandlung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche zu einem Reinen Wohngebiet (WR) im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB;
hier: Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Anregungen und Bedenken von Bürgern und Satzungsbeschluss
b) Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 3 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Mardorf zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB;
hier: Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss
c) Aufstellung einer Änderung Nr. 1 zum Bebauungsplan Nr. 5 für den Stadtteil Wernswig zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) im Bereich Rodenäcker im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB;
hier: Abwägung über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Satzungsbeschluss