Schadensbehebung an der Schirne
"Beantwortung der Anfrage des Herrn Stadtverordneten Delf Schnappauf in der Stadtverordnetenversammlung
vom 18. Februar 2016"
Sachverhalt
Die Stadt hat die beiden Schirnen am Marktplatz gekauft, wobei eine Schirne wegen eines Wasserschadens nicht nutzbar ist.
Der Schaden ist infolge der Sanierung des Kirchplatzes 2008 entstanden. Die Stadt hat ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet. Bis heute liegt noch kein Ergebnis vor.
Bereits vor Beginn der Kirchplatz-Sanierung war bekannt, dass die vom Architekten Gerlach (Fritzlar) vorgelegte Planung zu Schäden führen würde. Die beauftragte Baufirma hat auf den Mangel hingewiesen und eine Gewährleistung ausgeschlossen. Trotz der Kenntnisse über den Mangel wurde die Bauausführung angeordnet.
Der Magistrat antwortete schriftlich:
Schadensbehebung an der Schirne
1) Wer hat verantwortlich diese Ausführung von Seiten des Bauherrn angeordnet?
Die Art der Ausführung wurde im Rahmen der wöchentlichen Baustellenbesprechung
mit allen Projektbeteiligten (Planer, Kirchenvertreter, Bauverwaltung,
usw.) festgelegt.
Anmerkung: Die Fragen nach dem Verantwortlichen wird vom Magistrat nicht beantwortet. Planer, Kirchenvertreter und Bauverwaltung sind keine Verantwortlichen, die die Entscheidung zu verantworten haben. Verantwortlich war der ehemalige Bürgermeister als Vorgesetzter der Verwaltung.
2) Aus welchen Gründen wurde das Beweissicherungsverfahren acht Jahre nach dem
Bau noch nicht abgeschlossen?
Aus Kostengründen wird versucht, das Beweissicherungsverfahren, das für sich
genommen keinerlei Antwort auf die Frage geben kann, wer schlussendlich für
einen potentiellen Schaden haften könnte, im Vergleichswege zu beenden.
Anmerkung: Da das beauftragte Unternehmen die Gewährleistung für dies Ausführung ablehnte, zeigt, dass der Sachverhalt vor Baubeginn erkennbar war. Trotz der Kenntnisse über Gefahrenquelle wurde die Bauarbeiten so beauftragt. Soll hier jemend geschützt werden?
3) Welche Kosten sind bisher für das Beweissicherungsverfahren entstanden?
4.322,96 €
4) Wie hoch schätzt der Magistrat die Kosten zur Beseitigung des Mangels ein?
Ob ein Mangel vorliegt oder nicht, wurde bislang nicht festgestellt. Das
Beweissicherungsverfahren allein wird hierüber keinen Aufschluss bieten.
Die Kosten für die Abdichtung beider Schirnen werden auf insgesamt Max.
17.000,00 € (netto) geschätzt. Sollte sich im Rahmen eines streitigen Verfahrens
herausstellen, dass Planungsmängel vorlagen, stellt sich die Folgefrage, in
welchem quotalen Verhältnis sich daraus ein Haftungsanspruch ergibt. Denkbar
erscheint eine Spanne zwischen 0 % und 100 %.
Anmerkung: Wenn Wasser in die Schirnen eindringt und diese nicht benutzbar ist, dann ist das eindeutig ein Mangel. Entweder ist in der Bauverwaltung kein ausreichender Sachverstand vorhanden oder es wird wieder nach der Methode verfahren, wie bei der falschen Statik bei dem Anbau an die Burgberggaststätte. Da hieß es auch, es sei kein Mangel festgestellt worden.
Fazit: Die demokratische Kontrolle durch die Stadtverordneten, wie es die Hessische Gemeindordnung vorsieht, wird vom Bürgermeister und vom Magistrat verhindert. Darin setzt sich ein Verhalten fort, das sich unter Ex-Bürgermeister Martin Wagner immer mehr ausbreitete und unter Bürgermeister Dr. Ritz weiter besteht.
siehe auch:
https://www.homberger-hingucker.de/?p=13713
https://www.homberger-hingucker.de/?p=15476
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