Offener Brief an BĂŒrgermeister Dr. Ritz
2.Juni 2015
OFFENER BRIEF
Herabwürdigende Behauptungen zu meiner Person
Sehr geehrter Herr Dr. Ritz,
Sie vertreten die Stadt Homberg (Efze) und verklagen mich "wegen Schutz des guten Rufes" der Stadt Homberg vor dem Landgericht Kassel zu einem Streitwert von 30.000 Euro.
Sie begründen diesen Antrag unter anderem wie folgt:
Bei dem Antragsgegner handelt es sich um einen Stadtverordneten (§ 49 S. 2 Hessische Gemeindeordnung, kurz HGO), der in der Vergangenheit schon des Öfteren mit (meist) haltlosen Unterstellungen und geradezu abenteuerlichen Behauptungen, für Aufsehen in der Region sorgt.
Diese Aussagen im Namen der Stadt Homberg über mich als Stadtverordneten sind herabwürdigend und rufschädigend.
Sehr geehrter Herr Dr. Ritz, ich bitte Sie höflich innerhalb von 14 Tagen zu erklären, wie Sie zu diesen Behauptungen kommen, insbesondere
1. Welche Unterstellungen waren haltlos?
2. Welche Behauptungen waren abenteuerlich?
3. Welche Fälle sorgten für Aufsehen in der Region?
Mit freundlichen Grüßen
Delf Schnappauf