HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Abbruch ohne Baugenehmigung

Abbruchablauf

Am 29. Januar 2015 hatte die Stadt noch keinen Kaufvertrag über das ehemalige Landratsamt in der Freiheiter Straße 26 abgeschlossen. Auf die Anfrage antwortete der Magistrat, der Kaufvertrag sei in Arbeit.

Die Baugenehmigung für den Umbau des Gebäudes wurde am 5. Februar erteilt.

Vom 7. Januar bis 5. Februar wurden Bauarbeiten ohne Baugenehmigung durchgeführt.
Mindestens bis zum 29. Januar war die Stadt verantwortlicher Eigentümer des Grundstücks. Sie hat diesen Abbruch an dem städtischen Gebäude zugelassen.

Asbestgefahr
Am 7. Januar wurde das Gerüst an der Süd- und Westseite aufgestellt. Dabei wurden die Verkleideplatten aus Asbestzement zerschlagen, um die Ankerschrauben für das Gerüst anzubringen.
Asbestzement-Bauteile dürfen nicht gebrochen werden, damit keine gefährlichen Asbestfasern freigesetzt werden. Die Technische Richtlinie für Gefahrstoff TRGS 519 regelt die Sicherheitsmaßnahmen.
So muss die Arbeit mit asbesthaltigen Material vorher angezeigt werden, ein Arbeitsplan muss erstellt, Verantwortliche benannt und Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Zum Beispiel heißt es:

Anzeige an die Behörde
(1) Der zuständigen Behörde ist die Tätigkeit mit asbesthaltigen Materialien spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.

Arbeitsplan
(1) Vor Aufnahme von ASI-Arbeiten mit Asbest und der Entsorgung asbesthaltiger Abfälle hat der Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung einen Arbeitsplan aufzustellen.

Kannte der verantwortliche Architekt, der die Gerüstbauer beauftragte, die Asbest-Problematik nicht? Er hätte durch eine entsprechende Planung verhindern können, dass asbesthaltig Platten zerschlagen werden.

Obwohl noch keine Baugenehmigung vorlag, wurden im Januar im Gebäude abgebrochen und mehrere große Container für den Abtransport gebraucht.

Wer hat auf Seiten des Eigentümers -der Stadt – diese Abbrucharbeiten vor dem Abschluss eines Kaufvertrages und einer Baugenehmigung zugelassen?

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