Unbrauchbarer Anbau fĂŒr 14.000 Euro ist kein Schaden?
Im September 2014 wurde mit den Bauarbeiten für einen Anbau an die Küche der Burgberggaststätte begonnen. An der abschüssigen Seite des Hanges wurden Streifenfundamente eingeschalt und betoniert, dies war auch für Laien als unzureichende Gründung in der schwierigen Hanglage zu erkennen.
In der Statik war eine solche Gründung berechnet worden, dabei fehlten aber die Lastannahme für die Bodentragfähigkeit und auch die Berechnung der Bodendrücke unter dem Streifenfundament. Auch eine frostfrei Gründung war am Hang nicht gewährleistet.
Trotz des frühzeitigen Hinweises auf diese Mängel wurde weiter gebaut, da das angeblich wirtschaftlicher sei, so wurde noch eine Bodenplatte und eine Treppenanlage erstellt. Baukosten 13.000 Euro.
Erst danach prüfte ein Statiker die Gründung und empfahl Bohrpfähle, die nach Aussagen des Bürgermeisters ca. 10.000 Euro kosten würden.
Fundierte Kritik oder Mobbing?
Die Hinweise auf die fehlerhafte Bauausführung wurde in die Nähe von Mobbing gestellt.
„Das grenzt an Mobbing und geht so nicht. So kommen wir nicht vorwärts. Lassen Sie uns das vernünftig austragen“, sagte Ritz
"Angegriffen gefühlt hatte sich in den vergangenen Monaten immer wieder vor allem Jochen Gontermann, Architekt der Stadt. […] Doch sei das Maß jetzt voll. Er fühle sich gemobbt. „Ich und meine Arbeit werden permanent ungerechtfertigt angegriffen“, betonte er." (HNA 18.10.2014)
Wenige Monate später war das Entsetzen über die Arbeit von Gontermann groß, keiner wollte etwas gewusst haben. Die Baukosten wurden von Gontermann in seinen Bauprojekten massiv überzogen, teilweise am Magistrat vorbei.
Für die ungerechtfertigten Mobbingvorwürfe hat sich bisher niemand entschuldigt.
Fragen an den Magistrat vom 15.01.2015
1. Wie groß ist der entstandene Schaden, aufgeschlüsselt nach Honorar für die Statik, die Kosten für die bisherigen Bauleistungen, den Abriss und die Entsorgung der Fundamente, damit Bohrpfähle niedergebracht werden können, sowie die Bohrpfahlgründung.
2. Was hat der Magistrat bisher unternommen, um die Ansprüche aus den Schaden geltend zu machen.
Antwort des Magistrats vom 28.01.2015
Zu Frage 1:
Derzeit wird über ein neues Konzept für die Errichtung eines Wirtschaftsanbaues an der Burgberggaststätte nachgedacht. An der bisherigen Planung wird nach Diskussion im Magistrat und dessen einhelliger Meinung nicht weiter festgehalten.
Ob und in welcher Höhe ein Schaden entstanden sein kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu sagen. Die weiteren Planungen sind abzuwarten.
Anmerkung: Dass ein Schaden entstanden ist, dürfte eindeutig festliegen.
Auch wenn der Schaden nicht genau zu beziffern ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt mit Sicherheit gesagt werden, dass Schaden entstanden ist.
Auch wenn Teile der bisherigen Baumaßnahme anderweitig ohne große Belastung nutzbar wären, ist doch überflüsssig gebaut worden und hat zusätzliche Kosten verursacht. Die Kosten für die nachträglich notwendige Statikberechnung kommt hinzu.
Zu Frage 2:
Da zum jetzigen Zeitpunkt kein Schaden festgestellt und beziffert werden kann, sind auch keine Ansprüche aus einem Schaden geltend zu machen.
Anmerkung: Es wird wiederholt, dass kein Schaden festgestellt werden kann. Die Prüfung eines Anspruchs auf Schadenersatz könnte aber auch vorgenommen werden, wenn die genaue Summe des Schadens noch nicht feststeht. Warum will die Stadt bei ihrer angespannten Finanzlage noch keinen Anspuch auf Schadensersatz prüfen?