ErfĂŒllt die HLG ihre Pflichten?
Erfüllt die Hessische Landgesellschaft (HLG) ihre Pflichten in der Zusammenarbeit mit Homberg?
Am 25. April 2013 gaben die Stadtverordneten dem Magistrat den Auftrag, den Grundstücksverkauf an Althaus/Hucke rückabzuwickeln. Bis heute ist das noch nicht geschehen. Bereits 14 Tage vorher beantragte die SPD die Einsetzung eines Akteneinsichtsausschusses zur Rolle der HLG..
Seit dem 10. Juni 2013 hat der Ausschuss bisher 5 mal getagt. Die Protokolle sind hier nachzulesen.
Bis jetzt ist immer noch nicht der Kaufvertrag mit Althaus/Hucke im Ausschuss vorgelegt worden. Aus dem Vertrag könnten die folgenden Fragen beantwortet werden.
. Wann ist die Besitzübergabe vereinbart worden?
. Welche weiteren Teilübergaben wurden ggf. vereinbart?
. Wann und wie erfolgt die Bezahlung?
. Welches Inventar wurde mitverkauft?
. Zu welchen Zeitpunkt wurde von den Käufern Inventar weiterverkauft?
Von seiten der HLG ist durch Herrn Kothe laut Protokoll ausgesagt worden:
"Aus dem Grundsatzvertrag ergibt sich, dass die HLG kein Verlustrisiko hat. Die Stadt muss während der Laufzeit des Vertrages bei den einzelnen Projekten unter Umständen gegensteuern."
Herr Kothe gibt an, den Vertrag auf Weisung der Stadt geändert und danach geschlossen zu haben. Auf die Frage, wer seitens der Stadt konkret diese Weisung gegeben hat, verweist Herr Kothe auf einen Gesprächstermin im Beisein von Bürgermeister Wagner und Frau Michel.
Danach sieht er [Stefan Gerlach] die Hauptverantwortung für die massive Vertragsänderung bei Herrn Bürgermeister Wagner.
Im Ausschuss wurde Herr Kothe nach dem Inverntar der Gebäude gefragt, speziell auch nach dem Notstromaggregat. Hat die HLG die Gebäude vor dem Abschluss des Kaufvertrags mit Altlhaus/Hucke besichtigt?
Die HLG hat die Gebäude und deren Ausstattung nicht besichtigt und somit auch keine Kenntnisse von deren Wert gehabt.