HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Fragen Sie den BĂŒrgermeister

SolarparkflĂ€che"Fragen Sie den Bürgermeister." Die Empfehlung gab die CDU immer dann, wenn mit einem Akteneinsichtsausschuss Licht in die Vorgänge der Verwaltung gebracht werden musste. Die CDU meinte, ein Ausschuss sei überflüssig, die Antwort des Bürgermeisters würde reichen.

Wahrheitsgehalt?
Auf Anfragen von Stadtverordneten muss der Bürgermeister antworten ( § 50 HGO). Das tat er bisher. Allerdings ist die Antwort wertlos, da der Wahrheitsgehalt zwischen Null und 100 Prozent liegen kann. Somit ist auf die Aussagen des Bürgermeisters kein Verlass, die Einsicht in die Akten der Verwaltung der einzige Weg, Kenntnisse über die tatsächlichen Vorgänge zu erlangen.

 

In dem folgenden Fall, kann aufgrund besonderer Umstände die Falschinformation nachgewiesen werden.

Falschaussage zur Konversionsfläche
Wiederholt wurde der Magistrat auf die Falschdeklaration des Solarparkgeländes hingewiesen. Die erwarteten Pachteinnahmen von 75.000 Euro/Jahr für die Stadt können nur gezahlt werden, wenn der dort erzeugte Strom auch die erhöhte Einspeisevergütung erhält. Da die Fläche tatsächlich nicht die Voraussetzung erfüllt, besteht die Gefahr, dass bei einer Prüfung, die Falschdeklaration von Kontrollinstanzen bemerkt wird und die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare Energie Gesetz (EEG) entfällt. Damit entfällt auch die wirtschaftliche Grundlage für eine Pachtzahlung.
Auf diesen Sachverhalt hingewiesen, antwortet Bürgermeister Martin Wagner schriftlich die Pacht wird auch bezahlt, wenn der erzeugte Strom nicht nach EEG bezahlt wird.

Der Pachtvertrag
Zum Zeitpunkt des Antwortschreibens war bereits der Pachtvertrag zwischen Bundesforst und BaySolar unterschrieben, bei dessen Abfassung die Stadt beteiligt war, da sie von Baysolar den Pachtvertrag übernehmen sollte. Diese Konstruktion wurde gewählt, um trotz des Bürgerbegehrens den Solarpark bis Ende September bauen und anschließen zu können. So wurde es von der BImA schriftlich dargestellt.

Wissentlich falsche Antwort
In dem Pachtvertrag ist geregelt, was passieren soll, wenn die Konversionseigenschaft nach dem EEG nicht anerkannt werden sollte. In diesem Fall gäbe es keine erhöhte Einspeisevergütung, die Anlage könnte nicht wirtschaftlich betrieben werden, der Vertrag könnte dann rückgängig gemacht werden. Die Anlage müsste abgebaut werden. Das war dem Bürgermeister bekannt, trotzdem antwortet er, die Pacht wird auch in einem solchen Fall bezahlt.

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DOKUMENTATION

Antwort der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben auf eine Presseanfrage vom 6. 8. 2012
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