Hausmeister fĂŒr Kasernen gesucht
Die Stadt behauptet sparen zu wollen – dazu gehört es auch, kein weiteres Personal einzustellen, es sei denn es gibt Vorgaben von außen.
Ein Hausmeister für das Kasernengelände einzustellen ist eine freie Entscheidung der Stadt, es ist keine Pflichtaufgabe, zu der die Stadt verpflichtet ist. Eine Einstellung ist deshalb bei der Finanzlage der Stadt nicht zulässig. Die Stadtverordneten wurden vor dem Beschluss die Kasernen zu kaufen, nicht aber über die Kosten für einen Hausmeister informiert.
Der Trick
In der Ausschreibung heißt es "nach Weisung der Arbeitgeberin". Der Magistrat kann damit nicht gemeint sein, es hätte sonst die männliche Form gewählt werden müssen.
"Arbeitsgeberin" verweist auf die HLG, die Eigentümerin des Kasernengeländes ist, so stimmt dann auch die grammatikalische Form.
Die HLG wird die Personalkosten vorfinanzieren, so wie sie es auch mit dem Geländekauf getan hat. Die Personalkosten werden der Stadt später von der HLG in Rechnung gestellt, die Stadt muss zahlen, ob die Stadtverordneten dem zustimmen oder nicht.
Umgehung der Stadtverordneten
Auf diesem Weg gibt es formal keine Personaleinstellung bei der Stadt und es bedarf keines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Allerdings wird so die Haushaltshohheit ausgehebelt. Hinter dem Rücken der Stadtverordnetenversammlung wird ohne Mitsprache eingestellt und Kosten für den Haushalt geschaffen, die die Stadt später zu zahlen hat.