Die Angst vor den BĂŒrgern bei CDU und SPD
Die Angst vor den Bürgern muss bei CDU, SPD und dem Bürgermeister groß sein. Nur so lässt sich erklären, dass er Steuergelder ausgibt, um mit fadenscheinige Schriftssätzen krampfhaft Mängel im Bürgerbegehren zu konstruieren, die vor keinem Gericht bestehen können.
Hier das Beispiel der Vertrauenspersonen
Die Verfasser der beiden Schriftsätze bemängeln es sei nicht eindeutig, wer wen vertritt.
Der Hessische Landeswahlleiter hat in seinem Musterantrag Vertrauenspersonen und Stellvertreter in zwei Spalten zugeordnet. Im Homberger Antrag ist die Anordnung aus Platzgründen statt in Spalten in Zeilen erfolgt, statt der Zuordnung nebeneinander ist die Zuordnung untereinander erfolgt.
Was dem Landeswahlleiter ausreichende Klarheit ist, wird von den beiden bezahlten Autoren des Bürgermeisters als ein so schwerwiegender Formfehler bezeichnet, dass daran das Bürgerbegehren scheitern soll.
Oben: Antragsmuster des Hessischen Landeswahlleiters für Bürgerbegehren.
Unten: Homberger Auflistung der Vertrauenspersonen,
diese sei ein Formfehler, an dem das Bürgerbegehren scheitern muss.
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