Ist der Beschluss zum GrundstĂŒckskauf fĂŒr eine PV-Anlage gĂŒltig?
Die Mehrheit der Stadtverordneten von CDU, SPD und FDP haben am 4. April 2012 einer Beschlussvorlage zum Grundstückskauf zugestimmt, die der Magistrat wenige Stunden vorher abgelehnt hatte.
Wer brachte die Beschlussvorlage ein?
Der Bürgermeister trug in der Stadtverordnetenversammlung eine Beschlussvorlage zum Grundstückskauf vor. Erst als die Stadträtin Ulrike Otto (Bündnis90/Die Grünen) auf den anderslautenden Beschluss im Magistrat hinwies, gab der Bürgermeister mit der entscheidenden Information: Der Magistrat hatte den gerade vorgelegten Beschluss mehrheitlich abgelehnt.
Ungültige Beschlussvorlage
Der Bürgermeister legte also nicht den Magistratsbeschluss vor, sondern eine persönliche Fassung. Der Bürgermeister darf als Einzelperson keine Beschlussvorlage einbringen, er ist nur Sprecher des Kollegialorgans Magistrat und das hatte Nein gesagt.
Trotzdem ließ der Stadtverordnetenvorsteher über diesen, nicht durch den Magistrat legitimierten Beschlusstext abgestimmen. In dem hektischen und unübersichtlichen Abstimmungsvorgang, in dem noch Formulierungen eingefügt wurden und über einen Alternativantrag abzustimmen war, ist die Übersicht verloren gegangen. Die private Beschlussvorlage des Bürgermeister hätte gar nicht zur Abstimmung vorgelegt werden dürfen.
Kommunalaufsicht angerufen
Die Fraktion von Bündnis90/Die Grünen hat die Kommunalaufsicht angerufen, die dies zu prüfen hat, so wie auch die Tatsache, dass überhaupt kein gültiger Haushalt vorliegt.