Rechnungsprüfung und wie Homberg damit umgeht
Ob im Verein oder in einem Unternehmen: Am Ende eines Geschäftsjahres muss die Jahresabrechung vorgelegt, geprüft und das Ergebnis den Vereinsmitgliedern oder den Gesellschafter/Aktionären vorgelegt werden. Erst auf dieser Grundlage kann der Vorstand entlastet werden.
So ist das auch in jeder Kommune.
So regelt das die Hessische Gemeindeordnung HGO.
Nur in Homberg meint man, sich darüber hinwegsetzen zu können.
Hier sollen die Stadtverordneten sich mit den Schlussbemerkungen des Prüfungsberichts (S. 40-43) zufrieden geben und auf dieser Basis den Magistrat entlasten. Lediglich die Fraktionsvorsitzenden hatten den vollständigen Bericht erhalten. Ohne Unterlagen keine Entscheidung, das ist die Grundvoraussetzung für verantwortliches Handeln.
Nachdem ich in der Einladung sah, dass der Bericht fehlte, schrieb ich umgehend an den Stadtverordnetenvorsteher und bat mir den vollständigen Bericht zu schicken.
Am Mittwoch, den 20. Mai wurde mir aus dem Hauptamt mitgeteilt:
Wie in den vergangenen Jahren wurde aus Kostenersparnisgründen der gesamte Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes lediglich den Herren Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt. Bitte setzen Sie sich mit Herrn Bölling in Verbindung.
Wir bitten hierfür herzlich um Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Umgehend reagierte ich auf dieses Email und verlangte den Bericht.
Am Montag, 25. Mai, wurde mir telefonisch und per Mail mitgeteilt, dass der Stadtverordnetenvorsteher den Bericht für mich bereit hält und mir anläßlich der Ausschusssitzung geben kann. Er entschuldigte sich mit seinem 4-tägigen Urlaub. Am Dienstag erhielt ich den Bericht.
Es bleiben Fragen:
In wessen Auftrag wurde die Email vom 20. Mai geschrieben und "herzlich um Verständnis" für die Kostenersparnis gebeten?
In der selben Einladung waren zur Erweiterung von Lidl in der Hersfelder Straße die Stellungnahmen der "Träger öffentlicher Belange" in Kopie beigefügt. 34 Seiten: "keine Bedenken". Da sollte einer der zentralen Berichte nicht auch kopierbar sein?
Die anderen Stadtverordneten haben nach meinem Wissen den Bericht bisher nicht nachträglich bekommen.
Wie sollen sie verantwortlich dazu Stellung nehmen?
Dokumentation
In der HGO heißt es (§§ zur Haushaltswirtschaft mit doppelter Buchführung)
§ 114t
Vorlage an Gemeindevertretung
Nach Abschluss der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt (§ 128) legt der Gemeindevorstand den Jahresabschluss, den zusammengefassten Jahresabschluss und den Gesamtabschluss mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vor.
§ 114u
Entlastung
(1) Die Gemeindevertretung beschließt über den vom Rechnungsprüfungsamt geprüften Jahresabschluss, zusammengefassten Jahresabschluss und Gesamtabschluss bis spätestens 31. Dezember des zweiten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres und entscheidet zugleich über die Entlastung des Gemeindevorstands. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie die Entlastung mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.
(2) Der Beschluss über den Jahresabschluss, den zusammengefassten Jahresabschluss und den Gesamtabschluss sowie die Entlastung ist öffentlich bekannt zu machen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss, der zusammengefasste Jahresabschluss und der Gesamtabschluss mit dem Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. Der Beschluss nach Satz 1 ist mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamts unverzüglich der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Nachtrag 3.6.2009
Das Thema wurde in der letzten Stadtverordnetensitzung von der Tagesordnung genommen.
Gestern erhielten alle Stadtverordneten per Mail den Rechungsprügungsbericht in Form einer pdf-Datei. Im Anschreiben dazu hieß es:
Wie angekündigt, anbei der Schlußbericht des Rechnungsprüfungsamtes 2007
als PDF-Datei.
Wir wurden darauf hingewiesen, dass der Schlussbericht 2007 nur in
Papierform und mit Originalunterschrift Gültigkeit hat.
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