HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Straßenmeisterei kaufen oder pachten?

Bauhof

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Magistrat möchte in der nächsten Stadtverordnetenversammlung die Genehmigung erhalten, die ehemalige Straßenmeisterei vom Land Hessen zu kaufen. Seit 2006 wird das Gelände vom städtischen Bauhof genutzt. Dass dieses Gelände dafür gut geeignet ist, ist ohne Zweifel. Ist es aber notwendig dieses Grundstück zu kaufen, in einer Zeit, in der Homberg hoffnungslos verschuldet ist?

"Die Nutzung der Liegenschaft erfolgte bisher unentgeltlich. Der Pachtvertrag ist abgelaufen und eine Verlängerung zu den bisherigen Konditionen ist nicht mehr möglich." heißt es in der Eklärung der Stadt.
Wenn der Pachtvertrag ausgelaufen ist, kann man auch einen zu neuen Konditionen aushandeln und abschließen. Dass das Hessische Immobilienmanagement mit dem Grundstück Einnahmen für das Land erzielen will, ist verständlich. Wie hoch eine Pacht ausfällt, hängt vom Markt ab. Wie groß sind die Chancen, dass sich für dieses Gelände ein anderer Pächter oder gar Käufer findet? Angesichts des Überangebotes an Gewerbeflächen in Homberg – der Regierungspräsident hat das bereits moniert – ist die Chance nicht sehr groß. Homberg hat damit eine gute Verhandlungsposition und sollte diese nutzen.

Eine Pacht fällt jährlich an, ein Kaufpreis kann nur über Kredit finanziert werden und belastet den städtischen Haushalt sehr viel stärker.

"Eine zeitnaher Erwerb ist aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll." schreibt der Magistrat. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung legt er nicht vor, es bleibt eine Behauptung.

Der Kaufpreis von 199.000 Euro für 11.149 m² entspricht rund 18 Euro je Quadratmeter. Das ist gewiss ein günstiger Preis. Nebenan auf dem Mühlhäuser Feld wird 79 Euro je Quadratmeter berechnet. Aber wenn man das Geld nicht hat, ist auch dieser Preis zu viel. Die Preisforderung spiegelt die Situation auf dem Markt von Gewerbeflächen und zeigt, höhere Preise sind wohl nicht zu erzielen. Ein Hinweis auf die günstige Verhandlungsposition der Stadt.

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Dokumentation

Erläuterungen eines möglichen Erwerbs der Liegenschaft ehemalige Straßenmeisterei in der Mühlhäuser Straße als Baubetriebshof der Kreisstadt Homberg (Efze) und weiteren Alternativen

 

Seit 28. Juli 2006 besteht zwischen dem Hessischen Immobilienmanagement und der Kreisstadt Homberg (Efze) ein Nutzungsvertrag über die ehemalige Straßenmeisterei in der Mühlhäuser Straße.

o Dort wurden die Bereiche Bauhof, Stadtgärtnerei, Friedhof und Stadtwald in einer neuen Organisationsstruktur zum Baubetriebshof zusammengefasst.

o Durch die Auflösung kleinerer Organisationseinheiten mit jeweils eigener Infrastruktur (Gebäude, Fuhrpark und sonstige Sachmittel) konnten erhebliche Einsparungen bei den Personal- und Sachkosten erzielt werden.

o Durch die Zentralisierung aller Arbeitskräfte und Sachmittel erfolgt die Steuerung von Einsatzkräften nun wesentlich effizienter. Dies war nur möglich, weil das Betriebsgelände mit 11.149 m² über die erforderliche Gebäudeinfrastruktur und Freiflächen verfügte.

o Durch die Zusammenlegung des Fuhrparks werden die Fahrzeuge, Rasenmäher und übrigen Geräte und Werkzeuge für alle anfallenden Arbeiten zentral eingesetzt. Doppelbeschaffungen entfallen, Leerlaufzeiten wurden abgebaut. In der zentralen Werkstatt werden War-tungs- und Instandsetzungsarbeiten für alle Fahrzeuge und Geräte durchgeführt.

o Der neu geschaffene Baubetriebshof auf dem Gelände der Straßenmeisterei war der erste Schritt für eine zukünftige Neustrukturierung des Dienstleistungsbetriebes Baubetriebshof der Kreisstadt Homberg (Efze). Das Hauptgebäude verfügt über ausreichende Sozialräume, Büros, Umkleiden und sanitäre Einrichtungen, die an unseren bisherigen Standorten nicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vorhanden waren. Weitere erforderliche baulichen Maßnahmen können erst dann erfolgen, wenn feststeht, das die Einrichtung in der Straßenmeisterei weiter bestehen bleibt.

o Eine zeitnaher Erwerb ist aus wirtschaftlichen Gründen sinnvoll. In den Hallen wurden verschiedene Werkstätten eingerichtet, die erst nach Übergang des Eigentums an die Stadt fertiggestellt werden können, da Umbauten lt. Nutzungsvertrag nicht zulässig sind. Eine sinnvolle energetische Neuordnung der Heizanlage kann daher ebenfalls noch nicht durchgeführt werden.

o Die zentrale Lage der Liegenschaft direkt am Stadtrand von Homberg bietet viele Vorteile. Die Anbindung an die Veranstaltungsorte der Stadt (Marktplatz, Stadtpark Alter Friedhof, Sportgelände Stellberg) ist optimal. Es gibt keine Lärmbelästigungen durch Betriebsabläufe. Das Gelände ist verkehrlich gut angebunden. Die Fahrzeuge können schnell ausrücken, was besonders beim Winterdienst und bei sonstigen Notfällen wichtig ist.

o Der Standort ist zukunftsfähig. Die Größe mit 11.149m² bietet optimale Voraussetzungen für mögliche Entwicklungen des Baubetriebshofes.

Die Nutzung der Liegenschaft erfolgte bisher unentgeltlich. Der Pachtvertrag ist abgelaufen und eine Verlängerung zu den bisherigen Konditionen ist nicht mehr möglich.

Der Kaufpreis beträgt 199.000,00 € und wäre in der ersten Jahreshälfte 2011 fällig.

Alternativ könnten die bisherigen Flächen und Bauwerke des Baubetriebshofs wieder genutzt werden. Dazu ist festzustellen, dass die ehemaligen Flächen Gewächshaus zwischenzeitlich veräußert wurden. Das jetzige Gewächshaus könnte sicherlich auf einer freien Fläche zwischen Neuem Friedhof und Kleingartenanlage aufgebaut und betrieben werden. Es ist zu beachten, dass das Hauptgebäude im Davidsweg wegen Kontamination und nicht der den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden Situation zu nicht unerheblichen Geldaufwendungen führt. Weiterhin müssen die etwa 10 dezentralen Standorte im Stadtgebiet wieder betrieben werden. Dies führt zu Effizienznachteilen in allen Bereichen und höheren Kosten wegen Doppelvorhaltungen.

Drittens könnte im Bereich der ehemaligen Kasernen eine Fläche erworben und in Baubetriebsflächen umgestaltet werden. Neben dem Kaufpreis, Kosten für planungsrechtliche Veränderungen stehen Kos-ten für die energetische Sanierung, technische Ausstattung der Gebäude und Flächen sowie Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Strom und Wärme) im Raum. Es sei noch angemerkt, dass nachdem vom Sondergebiet Bundeswehr planungsrechtlich in ein Sondergebiet Bauhof oder Gewerbegebiet bzw. Industriegebiet umgewandelt wird, für die Bestandsgebäude gilt, dass diese wie ein Neubau gelten und die entsprechenden Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) einzuhalten sind. Dies führt bei den bis zu 60 Jahre alten Gebäuden sicherlich zu höheren Geldaufwendungen. Wir rechnen dafür mit ungefähr 500.000,00 €.

Durch die Veräußerung der beiden für die Stadtgärtnerei genutzten Liegenschaften wurden folgende Verkaufserlöse erzielt:

Grundstück Kortrockweg: 616 m² x 45,00€ = 27.720,00€
Grundstück Feldrain:

Gesamteinnahmen: 1.218m² x 53,00€ = 64.554,00€

= 92.274,00€

Mögliche Verkaufserlöse Liegenschaften Davidsweg (ehemaliger Bauhof)

Für die Grundstücke im Davidsweg können ebenfalls Verkaufserlöse erzielt werden. Das ehemalige Gaswerk muss allerdings vorher aus dem Altlastenprogramm des Landes Hessen saniert werden. Entsprechende Anträge wurden bereits gestellt. Danach können auf der Fläche Bauplätze entstehen.

Für eine Teilfläche des gegenüberliegenden Betriebsgeländes gibt es einen Kaufinteressent. Es ist sinnvoll, diese Flächen öffentlich auszuloben.

Diese Einnahmen dienen der weiteren Refinanzierung. Grundlage für den Verkaufspreis ist die Bodenrichtwerttabelle des Gutachterausschusses des Schwalm-Eder-Kreises vom 01.01.2010.

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8 Kommentare zu “Straßenmeisterei kaufen oder pachten?”

  1. z' Lisbeth

    “Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung legt er nicht vor, es bleibt eine leere Behauptung.”

    Das gilt für alle Alternativ genannten Varianten!
    Bei jeder muss saniert werden; müssen Werkstätten aus- bzw umgebaut werden

    “Für die Bestandsgebäude gilt, dass diese wie ein Neubau gelten und die entsprechenden Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) einzuhalten sind.”

    DAS dürfte auch auf die Gebäude in der Mühlhäuserstr. zutreffen !

    “Dies führt bei den bis zu 60 Jahre alten Gebäuden ”
    Die Gebäude sind keine 60 Jahre alt – sie wurden zwischenzeitlich auch mal modernisiert !

    Das ist keine Entscheidungsvorlage – das ist eine zusammengeschustertes faktenfreies Machwerk

    meint z’ Lisbeth.

  2. Dirk-H. Pfalz

    Die SPD-Fraktion hatte nachfragen zur Vorlage: Darstellung der Organisationsstruktur, Nachweis der eingesparten Personalkosten, Kostenaufstellung über bisherige Investitionen der Stadt in das Objekt (Gewächshaus, Werkstätten, EDV, etc.), Unterlagen über Verhandlungen zum Abschluß eines Pachtvertrages, nachvollziehbare Aussagen zu möglichen vorhandenen Schäden an der Immobilie und deren Beseitigungskosten, schriftliche Stellungnahme des Personalrates und des Abteilungsleiter des Bauhofes zum Erwerb. Diese Infos konnte die Verwaltung bis gestern und kann sie auch bis Donnerstag nicht geben. Der Punkt ist abgesetzt.
    Der notarielle Kaufvertrag datiert übrigens schon vom 10.09.2010! Und alle gestellten Fragen ergeben sich aus den vorgelegten Erläuterungen der Verwaltung. Wie kann man solche geben, wenn man hierzu gar keine Unterlagen hat?
    Mal wieder eine Wunsch des BM, der verwirklicht werden soll?

  3. avaio

    Das gehört wieder einmal in die Rubrik: Tricksen, täuschen, fälschen.

  4. Mahner

    Es ist zulässig einen Kaufvertrag vor Zustimmung durch das Parlament zu unterzeichnen?

    Soll das Parlament nur noch zum Abnicken missbraucht werden?

  5. Anwohner

    @Mahner

    “Soll das Parlament nur noch zum Abnicken missbraucht werden?”

    Soll ?
    Das ist doch schon seit Jahren nur noch ein Abnickerverein.

    siehe hier:
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=3117
    Abschnitt Haupt und Finanzausschuss

    Planungskosten Parkdeck 100 000 €
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=890
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=507

    Hessentagskosten,
    Bei Überschreitung von 1,8 Mio vorher die Stadtverordneten befragen – nicht erfolgt

    Marktplatzumbau
    Mithilfe von Bürgern – rigoros abgewürgt nachträglich genehmigt
    um nur einige zu nennen:

  6. DMS

    zu 4.
    Ja, das ist zulässig, wenn der Kaufvertrag den Vorbehalt der Zustimmung durch die Stadtverordnetenversammlung enthält.
    Das ist ein praktikables Verfahren: Gibt die Stadtverordnetenversammlung vorab die Genehmigung, ist es nur eine Blankovollmacht, weil noch kein Vertrag vorliegt.
    Wird aber ein abgeschlossener Vertrag im Parlament vorgelegt, ist klar was darin steht und über den Vertrag kann entschieden werden.

  7. Barolle

    Der Vertrag muss nicht abgeschlossen sein , es ist auch kein Vorbehalt erforderlich.

    Man kann einen Vertrag ohne Unterschrift vorlegen,
    darüber nicht nur kurz, beraten, sondern den Abgeordneten Zeit lassen sich mit dem Inhalt vertraut zu machen.
    Dann zustimmen/ Änderungen verlangen, ablehnen.
    Dann ggf abschließen.

    Durch den Zwang kurzfristig zu entscheiden wird viel “Mist” gebaut und Geld durch den Schornstein gejagt.
    Wenn dann auch noch der Verwaltung nachträglich jegliche Handlung abgesegnet wird, kann man fast schon von Misswirtschaft sprechen !

  8. Mahner

    Danke DMS.

    Insofern ist die Stellungnahme von D. Pfalz etwas tendenziös, weil sie einen falschen Eindruck hinterlässt.

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