SPD Hessen verlangt Bericht: Untreueverdacht gegen den Bürgermeister
Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag beantragte am 6. 11. 2012 einen Bericht über die Vorgänge bei Klärung des Untreuevorwurfs gegen Bürgermeister Martin Wagner. Hierbei geht es auch um die Rolle, die das Wirtschaftsministerium spielt, welches die Fördermittel verwaltet.
Die Homberger SPD scheint das nicht groß zu interessieren. Der Fraktionsvorsitzende Stefan Gerlach beantragte zwar einen Antrag auf einen Akteneinsichtsausschuss zu diesem Thema, doch weder verfolgte er ihn, noch stellte er ihn in der neuen Legislaturperiode erneut.

DIe SPD Homberg verfolgt dieses Anliegen sehr wohl weiter. Deshalb fragt auch regelmäßig die SPD Landtagsfraktion bzgl. dieses Themas nach. Wie bekannt, wurde der Akteneinsichtsausschuss nach Eröffnung unterbrochen und wird wieder aufgenommen, sobald das Gericht über die Sache entschieden hat.
Lieber durchblick !
Woher soll denn der Bürger wissen was die SPD in Homberg macht ß
Warum muss man abwarten bis das Gericht entschieden hat?
War das bei Wagners Urkundenfälschung und Unterdrückung oder bisher nicht der Fall.
Warum auf einmal abwarten ?
Oder ist es nicht so, dass man das “ Wir haben es geschafft Bündnis “ die stille Koalition zwischen CDU und SPD nicht stören will ?
Mit Demokratie im ursprünglichen Sinne hat das nur wenig zu tun !
Eher mit Machtpolitik zu Lasten und auf Kosten der Bürger Hombergs !
Für mich ist die SPD zum Tail der CDU geworden !
Ist das Vorgehen der SPD-Landtagsfraktion mit unserem Herrn gerlach abgestimmt?
Doch wohl nicht. Hängt er doch mittlerweile am Bürgermeister und Freund.
Er hilft ihm wenn es eng wird und lässt auch mal fünfe gerade sein, wenn es dem gemeinsamen Ziel gilt.
Da spielt Gerechtigkeit, Bürgerwille, Moral und Anstand keine Rolle.
Nicht ich habe mich des fremden Pseudonyms „Ober Olmer“ bedient, sondern ein der
deutschen Rechtschreibung nicht unbedingt mächtiger Foren-Teilnehmer
(“ Für mich ist die SPD zum T a i l der CDU geworden 1 )
zu 1:
Der Akteneinsichtsausschuss hat andere Aufgaben als die Staatsanwaltschaft und die Justiz, diese prüft lediglich unter dem Gesichtspunkt der Strafwürdigkeit.
Die Stadtverordneten sind für die Finanzen der Stadt verantwortlich, das können sie nur, wenn sie sich über die Verwendung der Finanzen im Haushalt selbst ein Bild anhand der Akten machen. Dies hat zeitnah zu erfolgen. Die SPD hat diese Klärung nicht gewollt und behindert damit die Kontrollaufgabe des Stadtparlaments.
Zu einem Kommentar von Heinrich in der HNA
Zwei ?
Erste Anfragen an die Landesregierung gab es bereits im 4. September 2008 !
Da trotz mehrfacher Nachfrage bis Ende Mai 2009 !!! keine Antwort kam , wurde Anzeige erstattet.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte rund 1 1/2 Jahre bis zum Dezember 2010 und gab an das Landgericht ab.
Das Landgericht benötigte ( auch wegen der „Zähigkeit“ der Landesregierung weitere 18 Monate um dann zu entscheiden:
Kein verfahren weil die Landesregierung kein Geld zurückgefordert habe.
Dagegen legte die Staatsanwaltschaft einen Tag später Beschwerde ein.
Das Verfahren am OLG folgt also. So oder so.
Aber eines kann man dem Urteil des Landgerichtes klar entnehmen:
Hätte die Landesregierung Fördergeld zurückgefordert, wäre es zu einem Verfahren gekommen.
Daraus folgt auch :
Eine Verurteilung wäre dann wahrscheinlich gewesen – sonst hätte man ja die Ablehnung des Verfahrens nicht ausschließlich an der fehlenden Rückforderung festgemacht.
Wie weit die Landesregierung ( es sind Menschen dort die Entscheidungen treffen ) dann noch die Interessen der Steuerzahler wahrnimmt steht auf einem anderen Blatt Papier.
Zwei ?
Erste Anfragen an die Landesregierung gab es bereits im 4. September 2008 !
Da trotz mehrfacher Nachfrage bis Ende Mai 2009 !!! keine Antwort kam , wurde Anzeige erstattet.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte rund 1 1/2 Jahre bis zum Dezember 2010 und gab an das Landgericht ab.
Das Landgericht benötigte ( auch wegen der „Zähigkeit“ der Landesregierung weitere 18 Monate um dann zu entscheiden:
Kein verfahren weil die Landesregierung kein Geld zurückgefordert habe.
Dagegen legte die Staatsanwaltschaft einen Tag später Beschwerde ein.
Das Verfahren am OLG folgt also. So oder so.
Aber eines kann man dem Urteil des Landgerichtes klar entnehmen:
Hätte die Landesregierung Fördergeld zurückgefordert, wäre es zu einem Verfahren gekommen.
Daraus folgt auch :
Eine Verurteilung wäre dann wahrscheinlich gewesen – sonst hätte man ja die Ablehnung des Verfahrens nicht ausschließlich an der fehlenden Rückforderung festgemacht.
Wie weit die Landesregierung ( es sind Menschen dort die Entscheidungen treffen ) dann noch die Interessen der Steuerzahler wahrnimmt steht auf einem anderen Blatt Papier.