Klärwerkern soll Lohn gekürzt werden
Im vorgelegten Haushaltssicherungskonzept 2009 findet sich folgende Passage:
"Darüber hinaus soll im Kläranlagenbereich durch Erweiterung der wöchentlichen Arbeitstage von 5 auf 6 eine Personalkosteneinsparung dadurch erreicht werden, dass für den Samstag keine Überstunden und Zeitzuschläge ausbezahlt werden (nach TvÖD möglich). Kosteneinsparung pro Jahr ab 2009: ca. 12.000 €"
Erst gibt der Bürgemeister am Parlament vorbei Millionenbeträge für den Hessentag aus und jetzt sollen die Schulden zu Lasten der Mitarbeiter wieder hereingeholt werden.
Wird der Bürgermeister seinen Besoldungsgruppe von B3 auf B2 herabsetzen, nachdem die Einwohnerzahl unter 15.000 Einwohner gefallen ist oder beharrt er auf Besitzstandswahrung?
Das wäre ein vorbildlicher Beitrag zum Sparen.
Nachtrag
Weiterer Informationen hat dankenswerter weise ein Leser in einem Kommentar beigetragen, auf den hier hingewiesen wird.
Um es mit den Worten des @Diplomaten hier im Hingucker an anderer Stelle zu sagen :
“Allerdings vermisse ich von den Parteien, und da meine ich auch die Opposition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen mit, Vorschläge wie man um eine Erhöhung herum kommt!”
https://www.homberger-hingucker.de/?p=1682#comment-5009
Post #9
Nun denn: Bringt einer den Vorschlag aus dem Hingucker offiziell ein? Macht der Bürgermeister von sich aus den Schritt?
Oder gilt hier wieder nur : “Wir müssen (sparen) – und meint damit doch nur : “Ihr müsst” ?
Wie wurden denn die Überstunden der städt. Mitarbeiter vor, während und nach dem Hessentag abgegolten?
Wurde tatsächlich eine Firma damit beauftragt städt. Mitarbeiter auf dem Friedhof in Homberg zu entlasten?
“… darüber entschieden werden, ob die Firma Fröde wegen des Hessentags vom 15. April bis 30. September auf dem Friedhof die Gräber aushebt und wieder schließt. Begründet wird dieser Antrag der Verwaltung, sprich des Bürgermeisters damit, dass die Mitarbeiter des Bauhofes für den Hessentag gebraucht werden.
https://www.homberger-hingucker.de/?s=Friedhof&paged=2
Wenn ja: Wo sind diese Kosten verbucht ??
Sollte dies gemeint sein ?
Abschnitt II § 6
“Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus notwendigen betrieblichen/dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt werden. ”
Quelle: TvOeD 2006 mit Änderungen aus 2008
https://www.vka.de/site/4721201820443455/april_2008/materialien/tvoed/
“Wird der Bürgermeister seine Besoldungsgruppe von B3 auf B2 herabsetzen, nachdem die Einwohnerzahl unter 15.000 Einwohner gefallen ist oder beharrt er auf Besitzstandswahrung?
Das wäre ein vorbildlicher Beitrag zum Sparen.”
Da sollte man aber wirklich mal dran bleiben. Titel:
Verdient der Homberger Bürgermeister seine Besoldung noch zu Recht?
Auskunft verdi Kassel :
1. Üblicherweise kann man nicht auf 6 Tage umsteigen wenn lediglich “Kosteneinsparung” die Grundlage bildet.
2. Von der 5 Tage Woche kann nur abgewichen werden wenn, z. B. im Bauhof Winterdienst regelmäßig zu leisten wäre, besondere Umstände auftreten die durch den Betrieb einer Anlage auftreten.
3. Dabei ist die Wochenarbeitszeit von 39 Stunden einzuhalten.
4. Da bisher der Betrieb der Kläranlage in der Form der 5 Tage Woche gewährleistet wurde, müssen besondere und neue Umstände vorliegen um davon abweichen zu können.
Der Betriebsrat muss zustimmen !!