HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

FWG unterstützt Bürgerbegehren

JA BürgerentscheidPressemitteilung der FWG
by Utpatel

Glaubwürdigkeit erreicht man durch transparente und offene Politik und nicht dadurch, dass man Unwahrheiten auf bunten Plakaten verbreitet. Dies sollte sich die CDU einmal hinter die Ohren schreiben und bei der Wahrheit bleiben.

Wahr ist, dass die CDU die Kasernen nicht gekauft hat.

Der Kauf der ehemaligen Kasernen und diverser Freiflächen des ehemaligen Standortübungsplatzes ist eine Entscheidung mit erheblicher Tragweite. Es ist eine Entscheidung, die erhebliche Risiken birgt. Wie viele neue Kredite müssen aufgenommen werden, wie werden Zins- und Tilgungsleistungen steigen, welche Altlasten müssen übernommen werden und warum sollen erhebliche Eingriffe in unsere Natur vorgenommen werden, sind Fragen, die bisher nicht ausreichend beantwortet wurden.

Die FWG tritt dafür ein, dass solch gravierende Entscheidungen nur von den Homberger Bürgerinnen und Bürgern getroffen werden.

Bürgerbegehren, umfassende Information und anschließender Bürgerentscheid sind dafür das geeignete Mittel. Die beiden Parteien der „Großen Koalition“ müssen lernen, dass der Bürger nicht nur bei der Wahl ein Entscheidungsrecht hat.

Mehrheitsbeschlüsse von unzureichend informierten Stadtverordneten bringen Homberg nicht weiter. Wenn durch einen Bürgerentscheid die Pläne eines Bürgermeister und zwei Fraktionsvorsitzender durchkreuzt werden, so ist das gelebte Demokratie.

Bürgerwille verdient Respekt!

Wie die CDU in einer Presseerklärung zutreffend äußert, hätte man die Bürger schon viel früher nach ihrer Meinung befragen können, in Ruhe und Gelassenheit. Stellt sich für die FWG nur die Frage: Warum hat man es nicht getan?

Nicht einmal die Stadtverordneten sind ausreichend informiert. Erst nachdem zu einem Bürgerbegehren aufgerufen wurde, veröffentlichten Bürgermeister und CDU Informationen – wenn auch nur dosiert.

Politik soll wohl weiterhin von Bürgermeister, CDU und SPD im stillen Kämmerlein gemacht werden. Ehrlichkeit und Transparenz fehlen weiterhin.

CDU-Fraktionsvorsitzender Kroeschell rügt, dass man dem Bürgermeister nicht vertraue und ein Klima des Misstrauens vorherrschen würde. Vertrauen kann ganz einfach dadurch erlangen, dass man umfassend informiert, dass man Angebote, Verträge und Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich macht und nicht dadurch, dass man ständig neue Versprechungen macht und ständig neue Investoren und Interessenten aus dem Hut zaubert.

Vertrauen erreicht man nicht, wenn der Verdacht der Begünstigung von "Family and Friends" im Raum steht, sondern wenn man ordentliche öffentliche Ausschreibungen oder Vergabeverfahren durchführt.

Die jetzige Politik steht für

Hohe Neuverschuldung
Hohe Erschließungskosten
Ungewisse Einnahmen
Ein hohes Altlastenrisiko
Ein fehlendes Energiekonzept
Einen gravierenden Eingriff ins Landschaftsbild
Und für Konzeptlosigkeit

Um dieser Politik Einhalt zu gebieten, setzt sich die FWG für das Bürgerbegehren ein.

Wir rufen die Homberger Bürgerinnen und Bürger auf von ihrem demokratischen Grundrechten Gebrauch zu machen. Unterstützen sie das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift, lassen sich anschließend umfassend informieren und bestimmen in einem Bürgerentscheid dann selbst.

siehe auch: HNA-online

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17 Kommentare zu “FWG unterstützt Bürgerbegehren”

  1. Guck mal

    Der Bürgermeister schreibt auf der Seite der Stadt folgendes:

    „„Ich hätte es richtig gefunden, wenn sowohl die Presse als auch die genannten Stadtverordneten ihre Hausaufgaben gewissenhaft gemacht hätten und nicht Dinge falsch darstellen, nur um Bürger zu einer Unterschrift unter das Bürgerbegehren zu bewegen. Sie setzen damit die wirtschaftliche Zukunft unserer Stadt aufs Spiel“, sagt Bürgermeister Martin Wagner.“

    Was soll man dazu sagen? Ich fasse es nicht.

    ….nur um Bürger zu einer Unterschrift unter das Bürgerbegehren zu bewegen…

    In der Hessenschau hat er noch gesagt, ein Bürgerbegehren sei als demokr. Grundrecht zu begrüßen (oder so ähnlich). Hat er da gelogen – oder was?

    Diese neue Aussage des BM zeigt sehr deutlich seine undemokratische Grundhaltung – oder hat er einfach Angst vor einem evtl. für ihn „negativen“ Ergebnis?

    Leider kann man dieser Tage immer wieder erleben, dass es Homberger Bürger nicht wagen, auf den Formularen (Bürgerbegehren) zu unterschreiben.
    Ich verstehe nicht, wovor sie Angst haben – oder haben sie sich bisher einfach noch nicht mit der Thematik befasst und haben keine Ahnung, worum es geht?
    Oder trifft das alte Klischee etwa zu, nach dem die Homberger Bürger besonders verschlafen und uninteressiert sein sollen?

  2. Heini Hingucker

    Ich verstehe schon wovor sie Angst haben.

    Schließlich hat man ja einen Job zu verlieren – und bei Verhältnissen in Hombergs Verwaltung möchte man doch auch wissen was eigentlich mit den Daten geschieht.

    Wer liest sie alle?
    Wo werden die Listen aufbewahrt und wie ist sichergestellt das es auch dauerhaft bei dem zulässigen Personenkreis bleibt !

    Alles Fragen die leider noch nicht umfassen beantwortet sind.

    Was wohl geschieht wenn z. B. ein Mitarbeiter der Stadtverwaltung unterschreibt?

  3. Guck mal

    Nachtrag zu 1.:

    ….nur um Bürger zu einer Unterschrift unter das Bürgerbegehren zu bewegen…

    man kann keine Unterschrift unter das Bürgerbegehren setzen, es soll erst noch herbeigeführt werden. Ob er den Unterschied kennt?

  4. frage

    der einzige der die wirtschaftliche Zukunft der Stadt ruiniert hat ist Wagner.Kein kompetenter Bürger glaubt, dass Wagner Fachverstand besitzt. Herr Hassenpflug glaubt das er glaubt auch heute noch dass der Hessentag Homberg nach vorne gebracht hat.
    Auf solche Stimmungen dürfen wir Homberger nicht mehr hören. Wir haben dies schon zulange getan.

    Keiner verliert den Job aufgrund einer Unterschrift, vor einem guten Anwalt besteht auch Wagner nicht, wie sich ja schon gezeigt hat.

  5. Guck mal

    Zu 2.:

    Meinetwegen kann jeder wissen, dass ich ein Bürgerbegehren befürworte – da ist doch nichts dabei und niemand darf mir einen Strick daraus drehen.
    Die Menschen, die sich nicht trauen, zu unterschreiben, sind sicherlich nicht alle bei der Stadtverwaltung beschäftigt.
    Und wenn – haben sie denn unterschrieben, dass sie mit dem BM immer einer Meinung sein müssen?

    Diese Reaktionen und Verhaltensweisen der Bürger sind ein Armutszeugnis für CDU und SPD in Homberg – einfach eine Katastrophe.

    Es hätte so einfach sein können: der BM und seine Leute freuen sich, dass sie in ihrer Entscheidung von den Bürgern entlastet werden, dass ihnen später keiner Vorwürfe machen kann – egal, wie entschieden wird.

  6. Valentin

    Das sind doch herzerfrischende Kommentare, die man hier lesen kann, die zeugen von Sachverstand und Gradlinigkeit. Soll ich glauben, was die Grünen von sich geben, oder soll ich den Informationen der Stadt glauben.

    Soll ich die Münze werfen, Blüten zupfen.. Unterschreiben.. nicht unterschreiben…unterschreiben. Vielleicht die Kristallkugel befragen?

    Fragen über Fragen. Mittlerweile ist man soweit, dass man nicht mehr weis, was vorne und hinten ist.

    Das habt ihr nun davon.

  7. Bud Cort

    „Unterschriften-Frist läuft heute aus“
    Diesen Reiser bringt heute der Homberger Anzeiger und ich kann noch keine Klarstellung hier lesen; ich glaube es nicht. Ich schlage vor, die Frist nochmals kurzfristig in der HNA klarzustellen und auch hier im Hingucker eindeutig auf das Ende der Frist hinzuweisen. Es ist mir zwar nicht bekannt, wann der Beschluss im amtlichen Mitteilungsblatt nach § 7 (1) der Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht wurde, da aber unter den Vertrauenspersonen ein RA ist, hoffe ich, dass es mit der Fristenberechnung (06.08.2012 [?])keine Probleme geben dürfte.

    Sofern der Redakteur des Homberger Anzeigers nicht geschmiert ist, sollte er auch dazu angehalten werden, seinen Fehler in der kommenden Ausgabe richtig zu stellen – Zeit ist noch.

    Herr Schnappauf, ich habe bereits vor einigen Wochen darum gebeten, Zahlen zum Stand der Unterschriften zu nennen, vielleicht werden dann noch einige Bürger von Homberg wach.
    Im Moment sollte ausschließlich das Begehren Vorrang haben und nicht ständig neue Polemik ins Feld geführt werden, die zur weiteren Aufklärung der Sache kaum beiträgt.

  8. Heini Hingucker

    Der Bericht ist korrigiert.

    Leider unvollständig weil man das Datum nicht nennt!

    https://heimat-nachrichten.de/2012/07/25/richtig-nachhaltig-gruene-bima-favorisiert-unser-konzept/comment-page-1/#comment-3529

  9. DMS

    zu 7:

    Die Unterschriften-Frist läuft heute (25. Juli 2012) nicht aus.
    Der Homberger Anzeiger war von einer alten Meldung ausgegangen, die noch von der 6-Wochefrist ausging. Im Dezember letzten Jahres wurde die Hessische Gemeindeordnung (HGO) geändert, dabei wurde die Frist zum Unterschriften sammeln auf 8 Wochen verlängert.
    Diese Änderung war am Beginn der Sammelaktion noch nicht bekannt.

    Die Redaktion des Homberger Anzeigers hat sich für dieses Versehen entschuldigt und wird es korrigieren.

    In der Initiative wird noch einmal die Frist für den genauen Abgabetermin geprüft.

    Die Initiative ist ein Netzwerk und keine zentralistische Organisation, deswegen war es bis jetzt noch nicht möglich die Anzahl der Unterschriften zu zählen, da viele Listen von verschieden Aktiven in Umlauf gesetzt wurden.

    Die Sammlung für das Bürgerbegehren steht zwar im Mittelpunkt, dennoch laufen aber auch andere Verfahren weiter, über die Informationen und Zusammenhänge zu vermitteln sind. Was Sie als Polemik wahrnehmen ist mit nicht ersichtlich. Bitte benennen Sie die Beiträge, die sie damit meinen.

  10. Sommer

    „Bürgermeister Wagner lässt sich den Kauf nicht schlechtreden….“

    https://www.hna.de/nachrichten/schwalm-eder-kreis/homberg/hombergs-buergermeister-martin-wagner-kauf-kasernengelaendes-2431839.html

    Wie kurzsichtig ist das denn? Herr Wagner, wenn Sie mit dem Ankauf der Kasernen den großen Coup landen würden frage ich mich, warum hat dort alles so viele Jahre leer gestanden?

    Wäre es der große Coup hätten sicher schon andere vor langer Zeit zugeschlagen.

    Wenn ich höre er hat telefonische Zusagen von Kaufinteressenten frage ich mich, wie naiv muss er sein um sich auf telefonische Zusagen zu berufen?

    Alles dummes blabla!

    Liebe FWG, liebe Grünen – bitte weiter so!!!

    Ich bin zwar nicht aus Homberg, darf somit das Bürgerbegehren nicht unterschreiben – aber bitte liebe Homberger Bürger unterstützt die Bemühungen dieses demokratische Werkzeug zu nutzen. Ich denke es würde im Rathaus ein Zeichen setzen und vielleicht würde in der zukünftigen Arbeit der Stadt eine Änderung eintreten.
    Anscheinend glaubt man dort immer noch, der Bürger hat nur dann ein Recht auf Information und ein Stimmrecht wenn wir mal wieder an die Wahlurne treten sollen…..

  11. Maria

    Jetzt nur mal so für Eure Info wenn es jemanden interessiert.

    In der Hessischen Gemeindeordnung unter den Paragraphen 6 und 7 ist genau definiert und erklärt wie die Beschlüsse bekannt zu geben sind.

    Amtliche Abkürzung: HGO
    Neugefasst durch Bek. vom: 07.03.2005
    Gültig ab: 01.04.2005
    Dokumenttyp: Gesetz
    Quelle:
    Fundstelle: GVBl. I 2005, 142
    Gliederungs-Nr: 331-1
    Hessische Gemeindeordnung (HGO)
    in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005
    Zum 27.07.2012 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
    Stand: zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember
    2011 (GVBl. I S. 786)
    § 6
    Hauptsatzung
    (1) Jede Gemeinde hat eine Hauptsatzung zu erlassen. In der Hauptsatzung ist zu ordnen, was nach
    den Vorschriften dieses Gesetzes der Hauptsatzung vorbehalten ist; auch andere für die Verfassung
    der Gemeinde wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden.
    (2) Die Beschlussfassung über die Hauptsatzung und ihre Änderung bedarf der Mehrheit der
    gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter. Im letzten Jahr der Wahlzeit der Gemeindevertretung
    sollen keine wesentlichen Änderungen der Hauptsatzung vorgenommen werden.
    § 7
    Öffentliche Bekanntmachungen
    (1) Öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinden erfolgen in einer örtlich verbreiteten,
    mindestens einmal wöchentlich erscheinenden Zeitung, in einem Amtsblatt oder im Internet.
    (2) Der Minister des Innern bestimmt durch Rechtsverordnung Näheres über Form und Verfahren
    der öffentlichen Bekanntmachungen. Er kann zulassen, dass in Gemeinden unter einer bestimmten
    Einwohnerzahl oder für bestimmte Bekanntmachungen andere als die in Abs. 1 bezeichneten
    Formen festgelegt werden. Er kann die Aufnahme nichtamtlicher Nachrichten und Anzeigen in
    Amtsblättern untersagen oder beschränken.
    (3) Die Gemeinde regelt im Rahmen der Vorschriften der Abs. 1 und 2 die Form ihrer öffentlichen
    Bekanntmachungen in der Hauptsatzung.

    Und in der Hauptsatzung der Kreisstadt Homberg steht unter dem Paragraphen 7 folgendes:

    § 7
    Öffentliche Bekanntmachungen
    (1) Satzungen, Verordnungen sowie Beschlüsse, Hinweise, Mitteilungen und
    Genehmigungen, die im Zusammenhang mit Rechtsetzungsverfahren
    oder zum Begründen von Ansprüchen erforderlich sind, sowie alle übrigen
    Gegenstände werden mit Abdruck im Amtlichen Mitteilungsblatt der Kreisstadt
    Homberg (Efze) – Homberg (Efze) aktuell – öffentlich bekannt gemacht.
    Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet,
    an dem dieser den bekannt zu machenden Text enthält.

    § 8
    Inkrafttreten
    Diese Hauptsatzung tritt am 1. Dezember 2006 in Kraft.
    Die bisherige Hauptsatzung vom 30. November 1994 tritt mit dem gleichen
    Zeitpunkt außer Kraft.
    Homberg (Efze), Der Magistrat
    den 20. November 2006
    Siegel gez.
    Martin Wagner
    Bürgermeister

    Wenn ich jetzt als Bürgerin diese Satzungen lese komme ich auf einen ganz anderen Abgabetermin wie der, der uns bekannt gegeben wurde.

    Warum? Weil die Bekanntmachung im “Homberg aktuell“ erst am 19. Juli 2012 war. Und nicht der 12.06.2012. Wenn jetzt die Bürger sich nicht einmal mehr auf die Satzungen verlassen können und die Politiker sich nicht mehr an die Satzungen halten, na dann Prost, dann muss sich auch der Bürger an nichts mehr halten.

  12. Homberg Fan

    Das Problem liegt in Homberg doch darin, dass wir einen Bürgermeister haben, der viele Bürger mit seinen Zusagen enttäuscht hat um nicht zu sagen , er sagt nicht immer nur die Wahrheit.
    Die Kontrollorgane Magistrat und Parlament haben in der Amtszeit des BGM versagt, CDU;FDP und nun SPD haben ihre Aufgaben nicht wahrgenommen. Transparenz gibt es nicht, weder bei der Begründung noch den Gründen für die jeweilligen Beschlüsse.

    Vertraulichkeit und Ausschluss der Öffentlichkeit müssen herhalten um die Entscheidungswege zu verschleiern.
    Dass es jetzt den Bürgern reicht, kein Wunder.
    Und es ist uns Bürgern wert, dass es Geld kostet unsere Demokratie zu verteidigen Herr Landrat, Ihhre Wahl kostet auch Geld.
    Der heutige HNA- Artikel hat mich nämlich in Rage gebracht.

  13. Eckbert Siebert

    Herr Bottenhorn -Leiter der Zentralverwaltung- beantwortete meine Frage:
    Beginn der Frist für für das Bürgergegehren? am 26.Juli 2012 10.41 Uhr wie folgt:
    Als Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses gilt die Sitzung am 12. Juni , denn diese war öffentlich. Ab dann läuft die Frist von acht Wochen.

  14. Justitiar

    Für meine Begriffe scheint Herr Bottenhorn die Hauptsatzung nicht zu kennen.
    Denn die bestimmt wann etwas öffentlich bekannt gemacht ist:

    Wäre Herr Bottenhorns Meinung richtig, dann wäre in der Vergangenheit eine Menge an Verwaltungsakten nicht rechtmäßig abgelaufen in Homberg.

    Jetzt bin ich mal gespannt was ein Rechtskundiger oder der Hess. Innenminister dazu sagt.
    Was Her Landrat Neupärtl dazu meint oder die in der HNA erwähnten Experten.

    Allein schon aus Gründen der Rechtssicherheit für jetzt , später und auch in anderen Orten !

    Wie im Kommentar 11 zu lesen

    § 7
    Öffentliche Bekanntmachungen
    (1) Satzungen, Verordnungen sowie Beschlüsse, Hinweise, Mitteilungen und
    Genehmigungen, die im Zusammenhang mit Rechtsetzungsverfahren
    oder zum Begründen von Ansprüchen erforderlich sind, sowie alle übrigen
    Gegenstände werden mit Abdruck im Amtlichen Mitteilungsblatt der Kreisstadt
    Homberg (Efze) – Homberg (Efze) aktuell – öffentlich bekannt gemacht.
    Die Bekanntmachung ist mit Ablauf des Erscheinungstages vollendet,
    an dem dieser den bekannt zu machenden Text enthält.

  15. Justitiar

    Nach den mir ergänzend bekannt gewordenen Fakten ist die Auskunft von herrn Bottenhorn korrekt.

    Für einen Normalbürger schwer verständlich und so irrt man sich auch mal.
    Sorry.

  16. Niccoló

    Zu 15.:

    Das wäre doch ein Anlass für die Stadtverordnetenversammlung die Hauptsatzung zu ändern. Die Klausel in § 7 : „die im Zusammenhang mit Rechtsetzungsverfahren
    oder zum Begründen von Ansprüchen erforderlich sind, sowie alle übrigen
    Gegenstände“ könnte gestrichen oder wenigstens so gefasst werden, dass sie jeder versteht.

  17. Homberg Fan

    Unser Bürgermeister betreibt kein Stadtmarketing sondern Stattmarketing. Denn alle Anschuldigungen, alle Ungereimtheiten bei seinen Projekten schadet er mehr der Stadt. Ich glaube er ist der erste Homberger Bürgermeister, der soviele Schlagzeilen In der Presse, Rundfunk und Fernsehen geliefert hat, leider nicht zum Wohle der Stadt.

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