HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Bebauungsplan missachtet, Schwarzbau errichtet …

Bild … das ist die Wahrheit, die zur Schließung der Skaterbahn geführt hat, wie jetzt der Kreis mitteilt. (HNA 3.4.2010)

Um diese Tatsachen zu verschleiern, hat der Bürgermeister immer neue Erklärungsvarianten abgebeben. Dabei hat er sich auch nicht gescheut den Stadtverordneten falsche Informationen aufzutischen und die Kreisverwaltung zu beschuldigen – alles nur um von seinen eigenen Fehlverhalten abzulenken.
Foto: Auszug aus der Homepage der Stadt

Fünf Erklärungsversuche des Bürgermeisters: alle falsch

1) “Aufgrund unklarer Rechtslage” lässt er auf der städtischen Homepage verkünden.

2) “Rechtsstreit in der Nachbarschaft” erklärt er gegenüber der HNA am 2. März.

3) “Im derzeit gültigen Bebauungsplan ist ein Schutzstreifen für Versorgungs- und Entsorgungungsanlagen festgesetzt. Durch die Einrichtung der Skaterfläche wurde diese Trasse zum Teil überbaut.”, teilte der Bürgermeister den Stadtverordneten als Begründung für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans mit.

4) Eine “Anliegerbeschwerde über den Lärm der von der Anlage ausgeht” sei der Grund für die Schließung der Anlage, so der Bürgermeister in der Stadtverordnetenversammlung am 26. März 2010.

5) Für den Bau habe die Stadt eine “Freistellung beantragt”. Da der Kreis darauf nicht innerhalb von vier Wochen geantwortet habe, sei das nach der Hessischen Bauordnung als Genehmigung zu werten. So versuchte Marin Wagner eine neue Erklärung vor der Stadtverordnetenversammlung zu geben.

Das waren die Ablenkungsversuche des Bürgermeisters.

Die tatsächliche Rechtslage

Das Kreisbauamt hat klar gestellt:
Im Bebauungsplan ist eine Freizeitanlage ausgewiesen. Eine Skateranlage gilt als Sportanlage, diese ist durch den Bebauungsplan nicht automatisch genehmigt. Das wäre nur der Fall gewesen, wenn dieser Teil der Efzewiese als Sportfläche im Bebauungsplan ausgewiesen wäre. Eine solche Umwidmung muss jetzt erfolgen, dazu gehört auch ein Lärmgutachten.
Das verschweigt der Bürgermeister erneut auch gegenüber den Stadtverordneten.

Ein Freistellungsverfahren des Kreises gibt es nicht.

Nach § 56 der Hessischen Bauordnung braucht in Gebieten in denen ein Bebauungsplan besteht ein Bauvorhaben nur noch bei der Gemeinde angezeigt zu werden. Wenn die Gemeinde nicht innerhalb von vier Wochen antwortet, gilt das als Zustimmung und man darf bauen. Der Bauherr bzw. der Architekt ist dann verantwortlich, dass alle Vorschriften eingehalten werden.
Auf diese Regelung bezog sich Wagner in der Stadtverordnetenversammlung. Die Stadt als Bauherr informiert die Stadt als Gemeinde und nach vier Wochen sei der Bau genehmigt, weil sich die Stadt nicht selbst widersprochen hat.
Das Ganze hatte nur einen Fehler: Der Bebauungsplan erlaubte keine Sportanlage in den Efzewiesen. Darüber hat sich der Bürgermeister hinweggesetzt, deshalb ist die Skateranlage ein Schwarzbau.
Die Bauaufsicht des Kreises hat mit dem Genehmigungsverfahren überhaupt nichts zu tun, sie wird nur informiert. Sie hat keine Prüfpflicht, die obliegt dem Bauherren, also der Stadt Homberg selbst.

Das Lügenregister des Bürgermeisters ist schon lang, hier nur einige Beispiele zur Erinnerung:

Steinbruch Dickershausen ist vertraglich gesichert – das wurde gegenüber den Bürgern verheimlicht.

Firma Beisheim will angeblich Geschäftssitz nach Homberg verlegen.

Stadtverordneten hätten volle Kontrolle bei Kostenüberschreitung beim Hessentag.

Alle Lügen rund um den Dienstwagen.

Alten- und Krankenpflegestation sei planmmäßig an privaten Pflegedienst übergeben worden.

Jetzt werden zudem Behörden falsche Aussagen unterstellt

Dass die Bürger und Stadtverordneten vom Bürgermeister belogen werden ist schon Gewohnheit. Neu ist, dass jetzt auch Behörden hineingezogen werden und ihnen falsche Aussagen unterstellt werden – wie jetzt dem Kreisbauaumt oder dem Amt für Denkmalpflege.

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Dokumentation
HNA-Artikel vom 3.4.2010
‘Weiterlesen’ anklicken

(Ein Link zu dem HNA-Artikel ist nur 30 Tage erreichbar, deshalb folgt hier der vollständige Text, damit er auch später nachgelesen werden kann.)

 

20100403 HESSISCH-NIEDERSAECHSISCHE_ALLGEMEINE Fritzlar-Homberger_Allgemeine

Keine Freistellung vom Kreis

Schwarzbau: Stadt Homberg missachtete Bebauungsplan beim Bau der Skateranlage
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Homberg. Die Diskussion um den Skaterplatz in den Efzewiesen in Homberg geht weiter. Von einer Freistellung durch das Kreisbauamt, wie von Bürgermeister Martin Wagner während der Parlamentssitzung angeführt, könne keine Rede sein, erklärte Dieter Werkmeister, Pressesprecher des Schwalm-Eder-Kreises.

Die Skateranlage sei im Zuge eines Freistellungsverfahrens durch die Stadt Homberg errichtet worden. Das Verfahren gebe es seit der Novellierung der Hessischen Bauordnung im Jahre 2002. Dabei sei kein Bauantrag gegenüber dem Bauamt des Schwalm-Eder-Kreises nötig. Es bedürfe lediglich einer Mitteilung an den Magistrat der Stadt.

Voraussetzung für ein solches Verfahren sei, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes sowie die Vorschriften der Hessischen Bauordnung eingehalten werden.

Die Bauaufsicht des Landkreises erhalte die Unterlagen lediglich nachrichtlich. Eine Überprüfung sei im Gesetz nicht vorgesehen.

Nach Darstellung des Sprechers des Schwalm-Eder-Kreises habe die Stadt Homberg die Mittelung über das Freistellungsverfahren für den Multifunktionsplatz hausintern vorgelegt. Dabei sei nicht darauf geachtet worden, dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht eingehalten worden seien, das Verfahren somit unzulässig war. Nicht eingehalten worden seien die Festlegungen im Bebauungsplan, die allerdings eine Voraussetzung für das Verfahren gewesen wären.

Einen Antrag auf Freistellung gegenüber dem Kreisbauamt gebe es in der Hessischen Bauordnung nicht. (ras)


15 Kommentare zu “Bebauungsplan missachtet, Schwarzbau errichtet …”

  1. ronneberg

    Manche Leute sind nicht umsonst ein wenig klein geraten. Meine Oma hat gesagt: “Lügen haben kurze Beine”.

    Da hat die Oma Recht gehabt!

    Man sieht es immer wieder, dem Homberger Bürgermeister ist in keiner Weise zu trauen, sei es die Steinbruchaffäre, die Mauschelei im Mühlhäuser Feld, in Sondheim und Hülsa, die Dienstwagenaffäre, Krankenpflegestation, etc.

    Die Liste seiner Unsachlichkeiten wird täglich länger.

    Ich denke mal, der Bürgermeister ist nicht in der Lage seinen Job, den Anforderungen entsprechend auszuüben. Sozusagen hat man den Bock zum Gärtner gemacht. Doch dann sollte der Bürgermeister die Konzequenzen ziehen und seinen Platz räumen, als durch Lügen und Tricksereien am Stuhl und der Macht zu kleben. Das wäre er in diesem Falle den Homberger Bürgern einfach schuldig!

    Der Bürgermeister vertritt die Stadt und ist für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Stadtverwaltung verantwortlich. Davon kann hier kaum noch die Rede sein, wenn das durch Lügen, Tricksereien und Täuschungen geschieht.

    Wenn es der Stadt gut geht, dann hat ein Bürgermeister seine Pflicht und Aufgaben erfüllt. Homberg geht es schlecht – sauschlecht!

  2. Mahner

    Und wenn den Bürgermeister noch Parteien, die sich chritstlich und frei nennen, unterstützen, geht es Homberg noch schlechter.
    Denn die Stadtverordneten der Mehrheitsparteien machen voll mit.

  3. koller

    Nein, mit Osten meine ich mehr Sibierien.

  4. IM Shredder

    Wie wäre es denn, wenn du Prämien ausloben würdest für den Umzug?
    Oder als Vorbild dorthin wanderst und den “Lockruf des Goldes” dort ausstößt ?

  5. koller

    IM Shredder
    Nein, ich meine das doch gar nicht ernst. Keine Angst, alle dürfen hierbleiben, zumal Ihr gar nicht wisst, wo Sibierien liegt. (ist allerdings etwas weiter als Remsfeld)

    Bei aller Kritik von Euch Roten und Grünen. Ich habe noch keinen Vorschlag, (namentlich)
    vernommen, wer denn nun der bessere Bürgermeister sein soll. Dann kann sich die Bevölkerung wenigstens darauf einstellen und wiederum Kritik üben. Ist es Herr Pfalz ?
    Herr Gerlach oder wer nun ? Namen bitte. Treten Sie doch endlich mal zur Kasse. Sie erwähnen doch auch laufend Namen in Ihren Artikeln, wenngleich bisher alle nicht zutreffen. Im übrigen, ich bin Homberger. Mir geht es gut, aber keineswegs sauschlecht.

  6. IM Shredder

    Es geht nicht nur um den BM.
    Es geht hier um Politik und ihren Stil.
    Er ist nur das Symbol oder die Spitze eines Eisberges.

    Wie es einige schon sagten:
    Hier hilft nur “tabula rasa”.

  7. Vergnügungssüchtiger

    Sibirien?
    Ja, weiter wie Remsfeld.

    Sibirien liegt rund um den Meissner. Hess. Sibirien !

    “Serfst Aus” und Prost.
    Trotz Ostern: kein Eierlikör sondern nur das echte wahre ….. Erdinger alc frei.

  8. DMS

    zu 5:
    Es geht zur Zeit nicht um die Kür eines neuen Bürgermeisters oder kritische Auseinandersetzung mit anderen politischen Konzepten.
    Leider geht es darum das strafrechtlich relevantes Verhalten des Bürgermeisters offen zu legen, sowie seine andauernden Rechtsverstöße und nachweisbaren Lügen nicht unter der Decke verschwinden zu lassen. Man kann auch sagen, es geht darum kriminelle Handlungen aufzudecken. (Urkundenfälschung, Untreue, Subventionsbetrug)
    Eine solche belastete Person als Repräsentant der Homberger Bürger beleidigt alle ehrlichen Homberger und schadet dem Ansehen und dem politischen Gewicht der Stadt.

  9. ronneberg

    Wobei man feststellen muss, dass die Skaterbahn trotz Schliessungsverfügung des Kreisbauamtes weiter benutzt wird. Auch das kümmert den Bürgermeister wenig, der durch die Missachtung der Schliessungsverfügung eine fortlaufende Ordnungswidrigkeit begeht.

  10. Barolle

    Ist eine Ortspolizeibehörde und ein Ordnungsamt nur während der allgemeinen Öffnungszeiten einer Verwaltung zuständig und ansprechbar oder gilt dort wie bei der Polizei auch das 24 Stunden Prinzip wenn es um die Durchsetzung von Verordnungen geht.

    In Homberg wird man da offensichtlich im Regen stehen gelassen.
    Denn die Polizeistation kann die Aufgaben zusätzlich für die Stadt gar nicht wahrnehmen.
    Dank Herrn Bouffier CDU ist die Personalstärke dermaßen stark reduziert, dass eine Polizei auf Streife fast schon eine Sensation ist.
    Mit 5 Mann eine Schicht schieben , frei nur noch jedes 4. Wochenende und Überstunden als Regeldienstzeit.
    Wer sollte da noch Polizist werden wollen.

    Es wird Zeit über eine Bürgerwehr nachzudenken.

  11. Quo vadis

    “Ein Beamter ist verpflichtet, in dienstliche Dingen die Wahrheit zu sagen!

    Herr Landrat Neupärtl!
    Darf ich sie an ihre Pflichten als Disziplinarvorgesetzter erinnern?
    Handeln sie nicht, begehen sie selbst eine Pflichtverletzung als Beamter!

    Her Regierungspräsident Dr. Lübcke!
    Darf ich sie an ihre Pflichten als Disziplinarvorgesetzter des Landrates und nächsthöherer Disziplinarvorgesetzter des Homberger Bürgermeisters, erinnern!
    Handeln sie nicht, begehen sie selbst eine Pflichtverletzung als Beamter!

    Was muss ein Beamter noch alles anstellen, damit seine Vorgesetzten tätig werden?
    Es ist ja nicht das erste Mal das Bürger, Behörden, Presse und Menschen mit falschen Angaben (Lügen?) informiert wurden und werden.

    https://www.homberger-hingucker.de/?p=2560
    insbesondere Kommentar 2, 3, 5 !

  12. Quo vadis

    Und hier im Falle des Kaufunger Bürgermeisters, der sich öffentlich geprügelt hat, die Stellungnahme des Landkreises Kassel.
    Eine wie ich meine, sehr deutliche Stellungnahme, korrekte Verhaltensweise!
    siehe unten:

    Besser jedenfalls, wie dass, was der Schwalm-Eder Kreis im Falle des Homberger Bürgermeisters an Handlungsbereitschaft und Verhalten zeigt.
    Der äußerst sich nämlich gar nicht!!!!

    Selbst der RP in Kassel als nächsthöhere Behörde duldet alles ohne erkennbare Reaktion!

    Auszugsweise Wiedergabe aus der HNA 9.April 2010 Print Bereich Seite ” Blick nach Kassel” Bericht ” Das sagt der Landkreis”

    “Der LK werde nach Abschluss der Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft tätig… wenn Körperverletzung vorliegt… dann disziplinarische Untersuchung.” Weiter und das ist wirklich von Bedeutung:

    “Ein Bürgermeister ist als Repräsentant seiner Gemeinde immer verantwortlich, egal was er tut und wo er es tut.
    Dies gelte im Übrigen für alle Beamten und Wahlbeamten”

    Diese klaren Aussagen vermisse ich seitens des Landrates Neupärtl.
    Denn offensichtlich ist auch hier im Kreis einiges im Argen.
    Nicht nur was das Verhalten des Homberger Bürgermeisters anbetrifft,
    sondern auch das des Stadtrates Volker Koch, der Bürger öffentlich während einer Sitzung bedroht und in der Sitzung rumpöbelt; eines Stadtverordneten der behauptet, er habe eine Stellungnahme eingeholt, – dabei war es der Bürgermeister;
    Beamte und Mitarbeiter der Stadt, die wenig Engagement zeigen die Sperrung der Skateranlage konsequent durchzusetzen, Duldung von Verstößen gegen Gewerbeordnung im Falle einer Pizzeria in Homberg,
    fehlende Verkehrsschau und Duldung durch die Aufsicht des Kreises,
    auch eine eher gemächliche Vorgehensweise, wenn man nicht schon von Unwillen und Untätigkeit sprechen kann zu handeln, wenn Bürger um Hilfestellung bei der Durchsetzung von gesetzlichen verbrieften Rechten vorstellig werden.

    Bis hin zur erkennbaren Unwilligkeit überhaupt etwas zu unternehmen.

    QUO VADIS, Schwalm-Eder-Kreis?

    “Quo vadis? ist eine lateinische Phrase mit der Bedeutung „Wohin gehst du?“”
    Quelle:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Quo_vadis%3F

  13. Te Wake

    Erneute unseriöse Berichterstattung der HNA findet man unter
    https://www.hna.de/nachrichten/schwalm-eder-kreis/homberg/skater-haelt-zaun-nicht-716723.html

    Und vermutlich am Freitag den 16. April 2010 in der Printausgabe.

    Fakten zu Gunsten des Betroffenen Bürgers werden vollständig verschwiegen; es wird von den meisten gesprochen aber nur wenige aufgeführt; Entfernungsangaben gibt es nicht; Messwerte natürlich auch nicht; und was ganz gravierend ist:
    nach wie vor werden Informationen uminterpretiert.

    So hat z.B. der Bürgermeister in der Bauausschusssitzung vor der Stadtverordnetenversammlung auf die Frage eines SPD Abgeordneten , ob es richtig sei, dass die Freigabe sich bis zu einem halben Jahr hinziehen könne, eindeutig und klar verneint.
    Nun spricht er selbst davon.

  14. Barolle

    Nach wie vor Duldung von Verstößen gegen Gewerbeordnung im Falle einer Pizzeria in Homberg,

    Dagegen was hier in Nordhessen geschieht ist ja der Augiasstall ein First Class Hotel !
    Quelle:
    https://www.homberger-hingucker.de/?p=741
    Kommentar 46

  15. Mahner

    Die Homberger sollten konsequent solche gastronomischen Einrichtungen meiden. Denn man belohnt die Herrschaften ja noch damit, dass man bei Ihnen einkauft oder etwas verzehrt.
    Gleiches Recht für alle, das gilt auch für die liebe Verwandschaft.

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