Ein Dach, viele Diskussionen (3)
Unter diesem Titel veröffentlichte die HNA einen Bericht über die geplante Solaranlage in Hülsa, wie sie in der Stadtverordnetensitzung am 25. Sept. 2008 diskutiert wurde.
Der Bericht ist so verworren wie die Argumentation, die gegen den Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung vorgebracht wurde. Die Verwirrungstaktik der Mehrheitsfraktion ist damit für den Moment aufgegangen.
Bevor man über das Thema öffentlich diskutieren kann, müssen erst einmal die Fakten richtig dargestellt werden.
1. Es war nicht über einen Bauantrag zu entscheiden, sondern es ging um eine Änderung des Flächennutzungsplans (und Bebauungsplans) zur Ausweisung eines "Sonderbaugebietes für Solarnutzung".
2. Für Bauanträge ist das Kreisbauamt zuständig, nicht die Stadt Homberg und nicht die Stadtverordnetenversammlung.
3. Es geht nicht darum "ob an dieser Stelle tatsächlich ein Unterstand für Geräte entstehen soll oder ob es eigentlich nur um eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach gehe." Dieser Satz ist völlig unverständlich. Fakt ist: Ein "Sonderbaugebiet für Solarnutzung" schafft das Recht eine Freiflächenanlage für Fotovoltaik zu bauen, das sind auf der Wiese aufgestellte Solarpaneele. Der Bau eines Gebäudes ist damit nicht vereinbar.
4. Das Thema sollte nicht von der Tagesordnung genommen werden, "um sich noch intensiver damit beschäftigen zu können" sondern weil der dringende Verdacht besteht, dass hier eine strafrechtlich relevante Handlung begangen wird, vor der zu warnen war. Nämlich die Beihilfe zur Vortäuschung eines Gebäudes zum Zwecke eine höhere Einspeisevergütung zu erzielen.
5. "Es sei grundsätzlich legal, die Dächer landwirtschaftlicher Gebäude für Fotovoltaikanlagen zu nutzen." Ja, wenn sie schon bestehen. Aber nicht, wenn ein Dachbauwerk im geschützten Außenbereich nur deshalb errichtet wird, um eine Fotovoltaikanlage darauf zu montieren. Ein Dach, unter dem, wegen der unplanierten Hanglage, gar keine Gebäudenutzung möglich ist, wie das durch die bereits errichteten Fundamente festgelegt ist, verstößt gegen das Gesetz.
6. "Das städtische Bauamt sei nicht befugt, über Bedingungen des EEG zu entscheiden." Eine Behörde ist verpflichtet bestehende Gesetze zu beachten und ihnen Geltung zu verschaffen. Über die Bedingungen des EEG ist überhaupt nicht zu entscheiden, dies ist gültiges Gesetz und damit zu beachten.
Nachtrag 26.9.2008, 18:50
Um Missverständnisse über die beiden Fotos zu vermeiden hier noch die Erklärung:
Foto links: Fundamente in Hülsa,
Foto rechts: Fußpunkte einer Konstruktion in Frielendorf-Allendorf, zur Verdeutlichung, wie in den Flanschen die Holzkonstruktion aufgenommen wird. Zum anderen, wie hier eine plane, nutzbare Fläche geschaffen wurde. Trotzdem ist auch das eine kritisch zu bewertende Konstruktion, allerdings sind die Rahmenbedingungen etwas anders gelagert.
Ende des Nachtrags
>>Solaranlage in Hülsa geplant
>>Solaranlagen im und gegen den Sinn des EEG
Dokumentation
Beitrag aus der HNA vom 27. 9.2008
Ein Dach, viele Diskussionen
Fotovoltaikanlage: Bauantrag zunächst umstritten, dann doch genehmigt
Homberg. Eine geplante Fotovoltaikanlage, die am Ortsrand von Hülsa entstehen soll, hat das Homberger Parlament in seiner Sitzung am Donnerstag ausgiebig beschäftigt.
Delf Schnappauf (Die Grünen) warf die Frage auf, ob an dieser Stelle tatsächlich ein Unterstand für Geräte entstehen soll oder ob es eigentlich nur um eine Fotovoltaikanlage auf dem Dach gehe? Der Bauantrag und die Änderung des Flächennutzungsplanes passierte schließlich mit großer Mehrheit das Parlament.
Lediglich Schnappauf stimmte dagegen. Der Grüne hatte beantragt, das Thema von der Tagesordnung zu nehmen, um sich noch intensiver damit beschäftigen zu können. Dafür gab es keine Parlamentsmehrheit.
Schnappaufs Vorwurf lautete: Bei dem Vorhaben in Hülsa solle der Bau eines Gebäudes vorgetäuscht werden, um eine höhere Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu erhalten (Hintergrund). Das werde letztlich auf alle Stromkunden umgelegt.
Bauherr äußerte sich nicht
Der Bauherr aus Hülsa wollte sich gestern auf Anfrage der HNA nicht zu dem Projekt und den im Parlament erhobenen Vorwürfen äußern.
Für das Projekt habe das Kreisbauamt einen Baustopp erwirkt, allerdings nicht wegen der Nutzungsfrage, sondern wegen eines vorzeitigen Baubeginns, berichtete Bürgermeister Martin Wagner. Es habe ein umfangreiches Anhörungs- und Genehmigungsverfahren gegeben, ohne Beanstandungen der Behörden, erklärte er weiter.
Es sei grundsätzlich legal, die Dächer landwirtschaftlicher Gebäude für Fotovoltaikanlagen zu nutzen. Das städtische Bauamt sei nicht befugt, über Bedingungen des EEG zu entscheiden.
Es sei Aufgabe des Stromabnehmers, dies zu bewerten, meinte Ulrich Fröhlich (CDU). "Und wenn es Bedenken gäbe, hätte das Kreisbauamt sie berücksichtigt", fügte er hinzu.
Ähnlich äußerte sich auch Manfred Ripke (FDP). Seine Fraktion gehe davon aus, dass Stadtverwaltung, Regierungspräsidium und Bauaufsicht in ihrer Einschätzung richtig lägen. Dirk Pfalz hatte für die SPD zunächst ebenfalls um weitere Bedenkzeit gebeten. Nach dem Hinweis des Bürgermeisters, dass ein Baustopp nur wegen des verfrühten Baubeginns erfolgt sei, stimmte die Sozialdemokraten jedoch dem Bebauungsplan und der Änderung des Flächennutzungsplanes zu. (hro)
Jetzt ist es doch klar :
Die HNA berichtet doch darĂŒber das HĂŒhnerschutzdĂ€cher keine GebĂ€ude sind.
Und was fĂŒr HĂŒhner gilt – gilt auch fĂŒr Pferde !
Und der Bauherr schweigt nach wie vor !
Plagt ihn etwa ein schlechtes Gewissen ?
Denn wer reinen Herzens ist kann doch offen auftreten !!!
Hat die Stadt eigentlich als EigentĂŒmer des GrundstĂŒcks irgendwelche Pflichten verletzt ?
Warum fordert sie keinen RĂŒckbau ?
Welche Fundamente stehen da ?
@ Barolle
Wer EigentĂŒmer des GrundstĂŒcks in HĂŒlsa ist, dazu sind keine Informationen vorgelegt worden, was im Planungsverfahren an der Ausweisung auch nicht notwendig ist. Es mĂŒssten die Bauherrn selbst sein, also nicht die Stadt.
Der Bauherr ist die eine Seite. Wichtiger ist, wie die öffentlichen Stellen, hier die Stadt mit ihrer ErklĂ€rung zu der Eingabe zur Ănderung des FlĂ€chennutzungs- und Bebauuntsplans reagiert. Wie sie den Versuch der TĂ€uschung deckt und somit selbst zur TĂ€uschung beitrĂ€gt, obwohl durch die Fundamentarbeiten die Beweise zu greifen sind.
In§ 64 der HGO heiĂt es im ersten Satz:
“Verletzt ein Beschluss der Gemeindevertretung das Recht, so hat ihm der BĂŒrgermeister zu widersprechen.”
Damit ist der BĂŒrgermeister in der Pflicht auf die RechtmĂ€Ăigkeit zu achten.
“Der Widerspruch muss unverzĂŒglich, spĂ€testens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach der Beschlussfassung (…)ausgesprochen werden.”
Von einem solchen Widerspruch ist nichts bekannt.