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Zeichen neuer Transparenz

Zeichen einer neuen Transparenz: Akteneinsicht für alle Stadtverordneten

Vier Tage lang können die Stadtverordneten die Bauakten des Burgberganbaus einsehen. Es bedurfte dazu keines Akteneinsichtsausschusses wie in der Vergangenheit. Auf denn Wunsch nach Kopien von einzelnen Seiten reagierte Bürgermeister Dr. Nico Ritz vorbildlich. Die gewünschten Seiten sollten markiert werden, sie würden dann für alle Stadtverordneten kopiert werden.

Jetzt haben alle Stadtverordneten Zugang zu den Akten und erhalten auch einzelne Kopien.

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Zeichen neuer Transparenz"

#1 Kommentar von lieschen am 2014 Oktober 15 00000010 8:10 am 141335702108Mi., 15 Okt. 2014 08:10:21 +0100

Na also. Es wird!
Neulich habe ich einen – wie ich finde passenden – Spruch gelesen:
Nur Geduld! Mit der Zeit wird aus Gras Milch!

#2 Kommentar von Frager am 2014 Oktober 15 00000010 8:20 am 141335762208Mi., 15 Okt. 2014 08:20:22 +0100

Das freut mich sehr!

#3 Kommentar von Bad Man am 2014 Oktober 15 00000010 8:26 am 141335796508Mi., 15 Okt. 2014 08:26:05 +0100

Der Anfang neuer Transparenz.
Ja. Möglicherweise.
Doch dazu gab es schon einen Kommentar am 9. Oktober

[1]

Da Homberg sparen muss:

Wie wäre es dann mit dem papierlosen Weg?

Spart Papier, Wege, ist jederzeit für alle die dürfen einsehbar.

Ob ich nun x-mal kopiere oder einmal scanne ist doch ein Unterschied !

#4 Kommentar von Teufelchen am 2014 Oktober 15 00000010 11:21 am 141336851211Mi., 15 Okt. 2014 11:21:52 +0100

Transparenz ?

Warum dürfen die Bürger nicht auch Einblick nehmen?

👿

#5 Kommentar von Frager am 2014 Oktober 15 00000010 3:35 pm 141338375803Mi., 15 Okt. 2014 15:35:58 +0100

An 4 weil Sie keine Stadtverordneten sind, ein bischen Ordnung muss schließlich sein!

#6 Kommentar von w.oster am 2014 Oktober 15 00000010 10:54 pm 141341009110Mi., 15 Okt. 2014 22:54:51 +0100

Zu # 5

Eigentliche Aufgabe der Stadtverordneten ist es, über die Angelegenheiten der Stadt und die Verwendung der Einnahmen der Stadt zu entscheiden, also den städtischen Haushalt zu beschließen. Dies geschieht in aller Regel einmal im Jahr. ( § 50 HGO)

Grundsätzlich sollen die Stadtverordneten den gestalterischen Rahmen für den Magistrat festlegen, in dem die Stadtverwaltung dann das Tagesgeschäft vollzieht. Entsprechend sollen sich die Stadtverordneten also nicht im Klein-Klein verlieren, sondern die gesamtstädtischen Zusammenhänge im Auge behalten.
Wie sehr die/der einzelne Stadtverordnete sich an diese Aufgabenbeschreibung hält bleibt ihr/ihm überlassen.

Soweit zur Theorie. 😉

#7 Kommentar von DMS am 2014 Oktober 16 00000010 6:52 am 141343877806Do., 16 Okt. 2014 06:52:58 +0100

zu 6:
Die Darstellung zur Aufgabe der Stadtverordneten ist unvollständig, erweckt aber den Eindruck als sei die Haushaltsaufstellung die einzige Aufgabe.

Im Absatz 2 des § 50 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hießt es:
„Die Gemeindevertretung überwacht die gesamte Verwaltung der Gemeinde und die Geschäftsführung des Gemeindevorstandes, insbesondere die Verwendung der Gemeindeeinnahmen.“

Daraus ergibt sich, dass sich die Stadtverordneten auch das „Klein-Klein“ des Tagesgeschäftes anschauen müssen, wenn es notwenig sein sollte. Notwendig ist es dann, wenn der Gemeindevorstand [Magistrat] diese Aufgaben nicht rechtskonform erledigt.

Der Verfasser des Kommentars Nr. 6 möchte wohl gern, dass die Abgeordneten sich nicht so sehr ihrer Aufgabe zuwenden, zumal er die Aufgabe auch nur sehr verkürzt beschreibt. Diese Methode wird in Homberg leider oft angewendet. Es wird der Anschein erweckt, alles sei korrekt, tatsächlich wird durch weglassen, hinzufügen oder falscher Angaben nachweislich getäuscht.

#8 Kommentar von w.oster am 2014 Oktober 16 00000010 2:57 pm 141346785802Do., 16 Okt. 2014 14:57:38 +0100

Zu #7

Ihren Aussagen im letzten Abschnitt muss ich widersprechen. Ob in Homberg in den letzten Jahre immer alles entsprechend den Vorgaben der HGO stattgefunden hat, möchte ich nicht beurteilen.

Gehen wir mal ins Detail:

Die Stadtverordnetenversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan der Stadt. Sie trifft die wichtigen Entscheidungen in ihren Sitzungen, indem sie Beschlüsse fasst und Wahlen vornimmt. Dabei werden Anträge der Stadtverordneten, Fraktionen, Ausschüsse, des Stadtverordnetenvorstehers und des Bürgermeisters beraten und beschlossen.

Die Stadtverordnetenversammlung überwacht die gesamte Verwaltung der Stadt und die Geschäftsführung des Magistrates bzw. Bürgermeisters, insbesondere die Verwendung der städtischen Einnahmen.

Zur Ausübung dieser Kontrolle steht zunächst den Stadtverordneten ein Fragerecht zu den einzelnen Punkten der Tagesordnung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung zu. Daneben können Stadtverordnete im Rahmen des gesetzlichen Überwachungszweckes schriftliche Anfragen auch zu anderen, nicht auf der Tagesordnung vorgesehenen, städtischen Angelegenheiten stellen, zu deren Beantwortung der Bürgermeister verpflichtet ist.

Um die Kontrollfunktion wirksam ausüben zu können, hat der Magistrat, vertreten durch den Bürgermeister die Stadtverordnetenversammlung über wichtige Verwaltungsangelegenheiten laufend zu unterrichten und ihr wichtige Anordnungen der Aufsichtsbehörde sowie Anordnungen, bei denen die Aufsichtbehörde dies ausdrücklich bestimmt hat, mitzuteilen.

Hat das in Homberg in der Vergangenheit immer funktioniert? Könnte man nicht den Stadtverordneten den Vorwurf machen, ihre Aufgabe nicht bis zur letzten Konsequenz wahrgenommen zu haben?

Nicht vergessen darf man: Der Bürgermeister ist neu, der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nicht, das ist wie bei einem Auto, der Motor ist neu, doch die Reifen sind die alten.

#9 Kommentar von Teufelchen am 2014 Oktober 16 00000010 3:29 pm 141346979003Do., 16 Okt. 2014 15:29:50 +0100

zu w.oster und dessen Kommentar zum DMS Kommentar

Warum widersprechen sie?
Ihre Inhalte decken sich doch jetzt mit dem des Stadtverordneten der als fast Einziger seit 2008 Fragen an den Bürgermeister und den Magistrat gestellt hat.

Alle anderen ausgenommen die der FWG seit 2011 haben doch nie gefragt und immer das abgenickt was ihre Fraktionsführer gewollt haben.

Waren es am Anfang CDU und FDP sind es seit 2011 fast uneingeschränkt CDU und SPD !

Ein einzelner Abgeordneter ist da bei der Vielzahl und dem Umfang überfordert.

Selbst Herr Gerlach hat das ja beklagt.
Konsequenzen hat man keine daraus gezogen: Arbeitsteilungen vorzunehmen.
Nicht alle Abgeordneten sind auf die Ausschüsse aufgeteilt.

Fragen sie doch mal nach, wie viel Anfragen Herr Bölling, Herr Jütte, und andere kaum gesehene Gesichter seit 2008 an den Magistrat gestellt haben.

Daraus folgt:
Pflichten zu erfüllen scheint nicht das zu sein, was Homberger Stadtverordnete antreibt.

Eher abnicken der Fraktionsvorsitzenden und dessen was in der Vergangenheit Herr Wagner wollte.

👿