Wie groß kann der Bau unter dem Schmückebergsweg werden?
Grundflächen entsprechen nicht der umliegenden Bebauung
Die vorhandene Bebauung im Gebiet Adam-Krafft-Weg und Schmückebergsweg ist im Bebauungsplan als offene Bauweise festgelegt und gebaut worden.
Die Gebäudeflächen sind alle sehr viel kleiner als die der geplanten Gebäude und werden von Freiraum umgeben. Diese Bauweise prägt den Charakter des Gebietes am Ortsrand.
Die vorgestellte Planung sprengt diesen Rahmen. Jedes Gebäude hat allein schon eine Grundfläche von rund 500 qm.
Nach dem Plan wären auf diesen Grundflächen eingeschossige oder zweigeschossige Gebäude zu errichten.
Die Baumasse sprengt den Rahmen der umliegenden Bebauung
Nach der vorgelegten Planung sollen zwei Vollgeschosse erlaubt sein.
Warum wird die Firsthöhe dann mit 10 Meter festgesetzt? Bei dieser Höhe ließen sich 3 Vollgeschosse unterbringen.
Ein Dachgeschoss oder ein Staffelgeschoss, das durch eine Dachterrasse nur ein Viertel kleiner als das darunter liegende Geschoss ist, zählt nicht als Vollgeschoss und darf zusätzlich zu den zwei Vollgeschossen gebaut werden.
Zudem werden Untergeschosse am Hang nicht als Vollgeschosse gerechnet.
Berechnung
Gebäude 1 mit der Grundfläche von 540 qm kann überbaut werden mit:
Erdgeschoss EG 540 qm
1. Obergeschoss 540 qm
2. Obergeschoss
als Staffelgeschoss 400 qm
Obergeschosse gesamt 1.480 qm
1. Untergeschoss 540 qm
2. Untergeschoss 540 qm
Untergeschosse gesamt 1.080 qm
Gebäude 1 2.560 qm
Gebäude 2: 2.470 qm
Gebäude 3: 1.340 qm (ohne Untergeschosse)
Gesamtgeschossflächen: 6.370 qm
Die Gesamtfläche des Grundstücks ist mit 3.300 qm angegeben.
Die Baumasse, die nach diesem Plan zulässig sein soll, entspricht einer verdichteten Bebauung und steht im Widerspruch zu der Bebauung im Gesamtgebiet des Siedlungsraums am Stellberg, die mit den bisherigen Bebauungsplänen verbindlich gemacht wurde.
Die fünfgeschossige Bebauung am Abhang und Übergang zu Efzeaue stellt einen Fremdkörper in der bisherigen Bebauung dar und entspricht nicht einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.
Begriffe [Definition Vollgeschoss]
(4) Geschosse sind oberirdische Geschosse, wenn ihre Deckenoberkanten im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragen, sonst sind sie Kellergeschosse.
Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Bedachung, in denen Aufenthaltsräume nicht möglich sind, sind keine Geschosse.
Vollgeschosse sind oberirdische Geschosse, die eine Höhe von mindestens 2,30 m haben.
Ein gegenüber mindestens einer Außenwand des Gebäudes zurückgesetztes oberstes Geschoss (Staffelgeschoss) und ein Geschoss mit mindestens einer geneigten Dachfläche ist ein Vollgeschoss, wenn es diese Höhe über mehr als drei Viertel der Brutto-Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat.
Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Rohfußboden bis Oberkante Rohfußboden der darüber liegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis Oberkante der Tragkonstruktion gemessen.
Untergeordnete Aufbauten über Dach und untergeordnete Unterkellerungen zur Unterbringung von maschinentechnischen Anlagen für die Gebäude sind keine Vollgeschosse.
Dachgeschosse sind Geschosse mit mindestens einer geneigten Dachfläche.Hessische Bauordnung – HBO – vom 3.12.2010 Stand 6/2016
Wie bei Schneider. Keine Rücksicht auf die anderen Bürger!
Noch ist nicht aller Tage Abend!
Die Anlieger haben sich in einer BI organisiert, die meiner Meinung nach professionell auftritt.
Ob professionell oder Amateure Bürgerinitiative bewegt sich immer im rechtlichen Rahmen.
Wie die Homberger Politik mit den Wünschen der Bürger umgeht, zeigt doch eindrucksvoll und weithin sichtbar das Bürgerbegehren aus dem Jahre 2012 !
Am Bürgerbegehren aus 2012 erkennt man auch den Zustand des angeblichen Rechtsstaates Deutschland!
Samt seiner Justiz die "Im Namen des Volkes" Recht spricht – wenn es denn zu einer Rechtsprechung kommt. Auch da spielt die Politik eine große Rolle. Karriere. Rückforderung von Fördergeldern Ja oder Nein usw.
Für mich ist das ganze System krank.
Phil Antrop
"…………bewegt sich immer im rechtlichen Rahmen."
Das will ich doch hoffen.
Bei sonstigen Institutionen in Homberg kommen mir manchmal Zweifel, wie mich die Berichte des Blogbetreibers lehren.
"Für mich ist das ganze System krank."
Mir gefällt vieles in der Politik in Deutschland auch nicht, schon gar nicht in Homberg.
Die Alternative wäre?
In Homberg gebe es schon eine. 🙂
Anwaltsliebling
"Bei sonstigen Institutionen in Homberg kommen mir manchmal Zweifel, wie mich die Berichte des Blogbetreibers lehren."
Deswegen habe ich es geschrieben.
Ich habe jetzt den aktuellen Bebauungsplan nicht gesehen, aber normalerweise wird die Höhe gem. HBO §2 von der mittleren Geländehöhe gemessen. Also gem. der Skizze oben ca. 1 Geschoss nach oben weniger.
Ist das Gebäude 2(sie meinten vermutlich 3) mit 490m² nicht das vorhandene Hallengebäude/die Ehem.Hühnerfarm?
So im sieht es zumindestens bei Google Earth aus. Oder wird dieses abgerissen und ersetzt?
https://www.google.de/maps/place/Schm%C3%BCckebergsweg,+34576+Homberg+(Efze)/@51.0259329,9.392881,227m/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x47bb5ecca8b66cf3:0x1fd44216e57b526!8m2!3d51.0256866!4d9.3956267
"Es steht noch nichts fest",
sagt der Bürgermeister gegenüber der Lokalredakteurin der HNA.
Siehe heutige HNA Printausgabe.
Bauleitplanung befindet sich in der frühzeitigen Beteiligung,
Stellungnahmen werden ausgewertet,
bisher nur Planungsidee,
es könne ein Haus auf dem Grundstück entstehen, es könne aber auch eine grüne Wiese bleiben.
Hat Herr Altrichter zu früh gefeiert?
Wer glaubt denn diesem Ritz überhaupt noch etwas? Der verar…t doch am laufenden Band die Homberger Bürger. Schneller als ihr schauen könnt wird Altr…mit dem Bau beginnen können, mit Genehmigung des lieben Homberger " NICHTFÜR DIE BÜRGERBürgermeister".
Er schiebt dann alles auf die Verwaltung, er hätte doch nur seine Pflicht ausgeübt.
Also freut Euch nicht zu früh, und zweitens kommt es anders und drittens als man denkt.
Klasse gemacht, Herr Doktor Insolvenzia!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Heinrich der Achte, der Klartextkommentator 🙂
Manchmal zu deftig, dennoch aus dem Herzen sprechend.
Ich glaube auch, dass der Netzwerker A. Altrichter bauen wird (…)
Im Zusammenhang mit einer Änderung des Bebauungsplanes möchte ich auf ein weiteres Problem aufmerksam machen, welches von den Stadtverordneten als auch Magistratsmitgliedern wohl seinerzeit in der Landgrafenallee nicht ausreichend berücksichtigt wurde.
Wir hatten in dieser Woche einen erneuten Wasserrohrbruch in unserer Straße. Die Anlieger haben sich z. T. schon persönliche Absteller der Leitung, die zu ihrem Haus führt, installieren lassen. Nach einer Befragung betroffener Anlieger wurde mir mitgeteilt, dass einige Betroffene schon drei- bis viermal mit einer defekten Wasserleitung konfrontiert wurden. Es ist mir auch bekannt, dass Versicherungen mittlerweile den Anliegern Schwierigkeiten machen, wenn es um die Erstattung der Kosten geht, nachdem auch bei unserem Haus binnen kürzester Zeit zweimal die Leitung defekt gewesen ist. Ein Mitarbeiter des Homberger Wasserverbandes bestätigte mir in einem Gespräch, dass dieses Problem in der Landgrafenallee bekannt sei und diese Straße Hombergs mit am meisten von Rohrbrüchen betroffen ist. Die seinerzeitige Änderung des Bebauungsplanes mit der Genehmigung des Mehrfamilienhauses Vaupel, Landgrafenallee 9, hatte zur Folge, dass es zum Bau von weiteren Mehrfamilienhäusern in dieser Straße kam. Wir haben nicht nur das Problem, dass diese Straße permanent zugeparkt ist, sondern dass durch die Hanglage und auch den Druckproblemen die Leitungssysteme häufig überlastet sind. Wir als Privateigentümer müssen neben dem Ärger, den wir durch das eindringende Wasser in die Gebäude haben, auch damit noch kämpfen, dass die Versicherungen den Schaden übernehmen.
Man kann den Anliegern des Schmückebergsweges und des Adam-Krafft-Weges nur wünschen, dass die Politiker Hombergs bei Ihren Entscheidungen vielleicht auch die Folgekosten im Blick haben.
Was genau sind die Ursachen für diese Wasserrohrbrüche?
Hanglage oder der Bau von Mehrfamilienhäusern allein kann nicht die Ursache sein.
Sind es Dichtungen die nachgeben? Die Qualität der Rohrleitungen ? Pfusch ?
Da wir ja hier vor kurzem "Sachlichkeit" als Maßstab für einen guten Kommentar anlegen, sollten Fakten Ursachen nennen.
Zu 12: Leider bin ich selbst kein Fachmann und kann mich nur auf dies berufen, was mir in einem persönlichen Gespräch an Informationen gegeben wurde. Da Sie anscheinend weitergehende Kenntnisse haben, lade ich Sie gerne zu einem Erfahrungsaustausch ein.
zu 12.) Nutzungsdauer für Gusswasserleitungen liegt in der Annahme zwischen 50-60 Jahren, danach steigt die Fehlerhäufigkeit an.
Wenn Sie jetzt 2018-50 Jahre nehmen, kommt man 1968 raus, also gerade so die Zeit, als es mit der Bebauung des Osterbaches losging. Ergo, die Rohre sind alt und brüchig.
Zur Zeit kommt erschwerend hinzu, das die extreme Trockenheit für Spannungen im Boden sorgt, die auch zu vermehrten Rohrbrüchen führen kann, erhöhte Durchlußmengen, haben hingegen kaum einen Einfluß darauf, sondern maximal Druck, und Druckstöße, die sich ergeben, wenn zum Bsp. Die Feuerwehr im Brandfall zu schnell die Strahlrohre schließt/öffnet.