…versucht man es über die Gerichte.
Die politische Auseinandersetzung zur Kommunalpolitik in Homberg wird von Trägern öffentlicher Ämter lieber über den Weg des Gerichts gesucht.
In einer Sache ist vor dem Landgericht die Klage abgewiesen worden. Nun ist bereits die nächste Klage vor dem Amtsgericht anhängig.
Um was ging es im ersten Fall?
"Die Parteien streiten um Unterlassung- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Fotos aus einer Wahlwerbebroschüre des Ehemanns und Vaters der Kläger in einem Internet-Blog." (aus dem Urteil) Diese Klage wurde vom Landgericht mit Urteil vom 22. 1. 2010 abgewiesen.
Hintergrund: Zu den Persönlichkeitsrechten eines jeden gehört auch das Recht am eigenen Bild. Wenn ein Foto ohne Einwilligung veröffentlicht wird, ist das eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. So der allgemeine Grundsatz, von dem es Ausnahmen [1]gibt.
In diesem Fall war ein privates Familienfoto in einer Wahlwerbebroschüre veröffentlicht und an alle Homberger Haushalte verteilt worden. Damit wurde das Foto in einem zeitgeschichtlichen Ereignis eingesetzt. Das Recht am eigenen Bild ist in dieser Situation eingeschränkt.
Das Gericht hatte zwischen den Persönlichkeitsrecht der Kläger und dem Recht der Meinungs- und Pressefreiheit des Beklagten abzuwägen. Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen, Der Streitwert betrug 6.000 Euro. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Klage vom 20. August 2009 wurde mit dem Urteil vom 22. Januar 2010 entschieden.
Zweitere Fall
Ein Mitglied des Magistrats möchte mit seiner Klage erreichen, dass eine Meinungsäußerung über ihn in einem Kommentar entfernt wird. Dieses Verlangen wird damit begründet, dass es sich um eine "Schmähkritik" handele. Weiterhin sollen keine Beiträge oder Kommentare über den Kläger mehr veröffentlicht werden. Im Falle der Zuwiderhandlung soll ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 Euro oder eine Ordnungsstrafe von bis zu sechs Monaten angedroht werden.
Die Klage zielt darauf, den Träger eines öffentlichen Amtes vor jeder Kritik zu schützen. Oder andersherum: Die Meinungs- und Pressefreiheit soll bezogen auf diesen Amtsträger aufgehoben werden.
Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Wenn die politischen Argumente fehlen…"
#1 Kommentar von Verona P. am 2010 Februar 5 00000002 1:25 pm 126537274701Fr., 05 Feb. 2010 13:25:47 +0100
Auszugsweise:
„…. nimmt vielmehr erst dann den Charakter der Schmähung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht“
BVerfGE NJW 1991, 95–97 = BVerfGE 82, 272–285).“
Quelle:
[2]
Da werden sie geholfen!
#2 Kommentar von Chekker am 2010 Februar 5 00000002 7:49 pm 126539575707Fr., 05 Feb. 2010 19:49:17 +0100
„Weiterhin sollen keine Beiträge oder Kommentare über den Kläger mehr veröffentlicht werden. Im Falle der Zuwiderhandlung soll ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 Euro oder eine Ordnungsstrafe von bis zu sechs Monaten angedroht werden.“
Ich hab’s gewusst – Erich lebt noch, der hat jetzt nur einen anderen Namen.
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Im Licht des vorstehend genannten Art.5 Abs.1 GG und seiner Bedeutung für den Meinungsbildungsprozess in einer Demokratie sind an den Begriff der Schmähkritik strenge Anforderungen zu stellen. Es muß schon die Diffamierung der angegriffenen Person im Vordergrund stehen, um von einer Schmähkritik sprechen zu können oder anders ausgedrückt „sich die streitbefangene Äußerung in persönlicher Herabsetzung erschöpft“ (BVerfG NJW 1991, 95, 96 und NJW 1995, 3303, 3305). Der Betroffene müsse jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich an den Pranger gestellt sein (BVerfG NJW 2000, 1036, 1038). Sofern jedoch wie hier zu vermuten ist, ein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Meinungskampf nicht von der Hand zu weisen ist, fehlt es an dieser Voraussetzung.
#3 Kommentar von Barolle am 2010 Februar 7 00000002 11:29 am 126553854511So., 07 Feb. 2010 11:29:05 +0100
Es ist wie bei der Artillerie: Manche Schüsse werden zu Rohrkrepierern.
Schnellschüsse treffen selten das Ziel.
Und nicht immer hilft der/ die jeweilige Schutzheilige.
Wie man einen Mediengau produziert, haben doch die letzten Monate gezeigt:
Da will,wegen ein paar selbstgestrickten Pullovern mit den eingestrickten Pfotensymbolen, Jack Wolfskin die Verkäufer belangen.
Und rudert schnellsten zurück, weil erboste Kunden Ware zurückgeben, der Umsatz zurückgeht und eine Protestwelle durchs Internet bis zur Firma schwappt.
Da erlebt die Deutsche Bahn bei ihrem Versuch, einen Blogger mundtot zu machen, wie schnell man ein katastrophale Stimmung gegen sich erzeugen kann.
Und H&M hat sich weltweit blamiert, weil man Kleidung unbrauchbar machte, obwohl nebenan eine Kleiderkammer für Bedürftige war. (USA)
Wer in der Öffentlichkeit steht und/oder als Politiker agiert, sollte sich seiner Stellung bewusst sein und nicht so tun, als hätte er allein die Weisheit gefressen.
Das hat auch Herr Bankhofer erlebt.
Wenn also hier ein Magistratsmitglied aus Homberg meint, er könne die Information darüber, die Bürger über den Weg eines Blogs hier mundtot zu machen, wird schnell von der Wirklichkeit eingeholt.
Erstens dürfte das ein langer Weg durch die Instanzen werden und zweitens gibt es ja die Möglichkeit auch noch weitere Blogs in Betrieb zu nehmen.
Fazit: Der, der hier versucht Zensur durchzusetzen, hat Probleme mit den Gesetzen dieses Staates.
Das scheint sich ja im Homberger Magistrat so langsam als eine Art „Schweinegrippe der Ungesetzlichkeit“ auszubreiten.
Da dort ja alles ( ob nötig sei dahingestellt ) ohne Öffentlichkeit abläuft, darf man vermuten, dass manches mit Zustimmung Einzelner oder des gesamten Magistrats möglich wurde (und vielleicht weiter wird).
„Wer nicht hören will ( was der Bürger will ) muss fühlen“ lautet ein altes Sprichwort!
#4 Kommentar von Agatha am 2010 Februar 8 00000002 7:18 am 126560990107Mo., 08 Feb. 2010 07:18:21 +0100
Ich finde es einfach nur lächerlich einen solchen Ball ins rollen bringen zu wollen, wegen einer Frage.
Haben die Herren wirklich keine anderen Sorgen?
Wer die Saat in den Boden bringt, muß auch ernten was dabei herraus kommt.
Das man in Homberg den Mund verboten bekommt, sich keiner mehr traut etwas zu sagen, zeigte doch auch ganz deutlich der Beitrag von defacto.
Ungläubig hat man den Beitrag verfolgt.
Auf der einen Seite schweigen, auf der anderen gab es doch wirklich Leute die die Machenschaften noch für richtig halten.
Da fragt man sich doch, wo sind wir hier eigentlich?
Der Herr der jetzt per Gericht Meinungen verbieten will,ist er vielleicht nur sauer, das er sein Ziel nicht erreicht hat?
Das versprochenes aus oberster Reihe nicht eingehalten werden konnte?
Ist es typisch für Homberg, das dann nach unten getreten wird?
Vielleicht sollte man endlich mal da anfangen, wo der Blödsinn auch verzapft wird.
#5 Kommentar von Mata Hari am 2010 Februar 8 00000002 12:48 pm 126562968012Mo., 08 Feb. 2010 12:48:00 +0100
Na wer kommt denn nur dafür in Frage ?
Schaut man sich mal die Homepage der Parteien an, schränkt sich die Zahl doch schon mal ein.
Da vermutlich die SPD nicht betroffen ist, bleiben nur 2 Parteien, CDU und FDP, so wie der Bürgermeister übrig.
An Personen wären dies:
Herr Monstadt
Herr Eisenberg
Herr Koch
Herr Spork
Herr Engelhardt
Herr Hassenpflug K.H.
und
Herr Wagner.
Dann wünsche ich fröhliche Investigation.
by the way :
Noch nicht einmal die Links zu den Parteien findet man auf der Homberger Homepage !
#6 Kommentar von Mata Hari am 2010 Februar 10 00000002 8:25 am 126578673608Mi., 10 Feb. 2010 08:25:36 +0100
Von den aufgeführten aus Kommentar von mir meine ich, hätten doch Herr Eisenberg, Herr Spork, Herr Hassenpflug, ja selbst Herr Koch und Herr Engelhardt wohl kaum einen Anlass sich des Klageweges zu bedienen.
Dann blieben für mich nur Zwei !
Was muss man doch eine komische Einstellung zur Meinungsfreiheit haben, wenn man konsequent jegliche kritische Äußerung per Gerichtsbeschluss unterbinden will ?
Spätestens wenn das Urteil gefallen ist, wird sich evtl diese Frage stellen:
Steht so jemand, wenn er Beamter ist, noch auf dem Boden der Gesetze?
Denn das ist ja eine Grundvoraussetzung, um überhaupt Beamter sein zu dürfen !
#7 Kommentar von ronneberg am 2010 Februar 10 00000002 7:15 pm 126582571807Mi., 10 Feb. 2010 19:15:18 +0100
Da hält sich ein Mitglied des Magistrats für so durchlaucht und will per Klage erreichen, dass ein Kommentar hier im Blog zu entfernen ist, weil er den für Schmähkritik hält. Das ist aber nicht alles. Weiter verlangt dieses Magistratsmitglied, daß keine Beiträge oder Kommentare mehr über das Mitglied veröffentlicht werden und droht bei Zuwiderhandlung ein Ordungsgeld von 250.000 Euro bzw. eine Ordnungstrafe von sechs Monaten an.
Ja, sach mal, geht’s denn noch? Soll jetzt die Demokratie und die Meinungsfreiheit abgeschafft werden? Schon mal was vom Grundgesetz gehört oder bei der Passage im Studiengang aus dem Fenster geschaut?
Art. 5 GG:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Bleibt die Frage, um wen es sich bei diesem Magistratsmitglied handelt. Nach allem, was man hier schon so gelesen hat, bleibt da keine große Auswahl. Man könnte das Orakel befragen oder die Gebrüder Grimm:
Sag, wer mag das Männlein sein, …mit dem kleinen schwarzen Käppelein?
#8 Kommentar von Agatha am 2010 Februar 10 00000002 9:29 pm 126583376209Mi., 10 Feb. 2010 21:29:22 +0100
Zu 6)
Hm…wenn du mit deinem Ausschlussverfahren da nicht mal falsch liegst.
Es ist ein Herr, der bei dem Verein, der für die Alten- und Krankenpflegestation im letzten Jahr gegründet werden sollte, eine tragende Rolle vom BM versprochen bekommen hatte.
#9 Kommentar von Wahlbroschüre am 2010 Februar 10 00000002 10:50 pm 126583864310Mi., 10 Feb. 2010 22:50:43 +0100
Ich setze mein Bild in eine Wahlbroschüre, werbe für Person und Sache und erleide dann Schmerzen….., ja von wem sind denn dann die Schmerzen ? Fügt der mir Schmerzen zu, der sich mit dem Inhalt und Bildern der Werbebroschüre öffentlich auseinandersetzt, oder fügt der mir Schmerzen zu, der für wen ich geworben habe seine Versprechen nicht hält ? Wer diese Frage nicht selbst beantworten kann und will muss dann leider das Landgericht bemühen, aber nur Antworten die etwas kosten taugen etwas…
#10 Kommentar von Schlossberg am 2010 Februar 11 00000002 2:04 pm 126589349502Do., 11 Feb. 2010 14:04:55 +0100
nicht nur das erleiden der Schmerzen ist die Frage, sondern, dass ich von dem der sich mit der Wahlbroschüre auseinandersetzt auch noch Schmerzensgeld fordere. Das Gericht lehnt dies zu Recht ab !
Mein Rat wenden Sie sich mit ihren Ansprüchen doch mal an die werbende Person!