Wenn die politischen Argumente fehlen…
…versucht man es über die Gerichte.
Die politische Auseinandersetzung zur Kommunalpolitik in Homberg wird von Trägern öffentlicher Ämter lieber über den Weg des Gerichts gesucht.
In einer Sache ist vor dem Landgericht die Klage abgewiesen worden. Nun ist bereits die nächste Klage vor dem Amtsgericht anhängig.
Um was ging es im ersten Fall?
"Die Parteien streiten um Unterlassung- und Schmerzensgeldansprüche im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Fotos aus einer Wahlwerbebroschüre des Ehemanns und Vaters der Kläger in einem Internet-Blog." (aus dem Urteil) Diese Klage wurde vom Landgericht mit Urteil vom 22. 1. 2010 abgewiesen.
Hintergrund: Zu den Persönlichkeitsrechten eines jeden gehört auch das Recht am eigenen Bild. Wenn ein Foto ohne Einwilligung veröffentlicht wird, ist das eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts. So der allgemeine Grundsatz, von dem es Ausnahmen gibt.
In diesem Fall war ein privates Familienfoto in einer Wahlwerbebroschüre veröffentlicht und an alle Homberger Haushalte verteilt worden. Damit wurde das Foto in einem zeitgeschichtlichen Ereignis eingesetzt. Das Recht am eigenen Bild ist in dieser Situation eingeschränkt.
Das Gericht hatte zwischen den Persönlichkeitsrecht der Kläger und dem Recht der Meinungs- und Pressefreiheit des Beklagten abzuwägen. Die Klage wurde vom Gericht abgewiesen, Der Streitwert betrug 6.000 Euro. Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger. Die Klage vom 20. August 2009 wurde mit dem Urteil vom 22. Januar 2010 entschieden.
Zweitere Fall
Ein Mitglied des Magistrats möchte mit seiner Klage erreichen, dass eine Meinungsäußerung über ihn in einem Kommentar entfernt wird. Dieses Verlangen wird damit begründet, dass es sich um eine "Schmähkritik" handele. Weiterhin sollen keine Beiträge oder Kommentare über den Kläger mehr veröffentlicht werden. Im Falle der Zuwiderhandlung soll ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 Euro oder eine Ordnungsstrafe von bis zu sechs Monaten angedroht werden.
Die Klage zielt darauf, den Träger eines öffentlichen Amtes vor jeder Kritik zu schützen. Oder andersherum: Die Meinungs- und Pressefreiheit soll bezogen auf diesen Amtsträger aufgehoben werden.
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Auszugsweise:
“…. nimmt vielmehr erst dann den Charakter der SchmĂ€hung an, wenn in ihr nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht”
BVerfGE NJW 1991, 95â97 = BVerfGE 82, 272â285).â
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/SchmÀhkritik
Da werden sie geholfen!
“Weiterhin sollen keine BeitrĂ€ge oder Kommentare ĂŒber den KlĂ€ger mehr veröffentlicht werden. Im Falle der Zuwiderhandlung soll ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 Euro oder eine Ordnungsstrafe von bis zu sechs Monaten angedroht werden.”
Ich hab’s gewusst – Erich lebt noch, der hat jetzt nur einen anderen Namen.
“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu Ă€uĂern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugĂ€nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewĂ€hrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.”
Im Licht des vorstehend genannten Art.5 Abs.1 GG und seiner Bedeutung fĂŒr den Meinungsbildungsprozess in einer Demokratie sind an den Begriff der SchmĂ€hkritik strenge Anforderungen zu stellen. Es muĂ schon die Diffamierung der angegriffenen Person im Vordergrund stehen, um von einer SchmĂ€hkritik sprechen zu können oder anders ausgedrĂŒckt âsich die streitbefangene ĂuĂerung in persönlicher Herabsetzung erschöpftâ (BVerfG NJW 1991, 95, 96 und NJW 1995, 3303, 3305). Der Betroffene mĂŒsse jenseits polemischer und ĂŒberspitzter Kritik persönlich an den Pranger gestellt sein (BVerfG NJW 2000, 1036, 1038). Sofern jedoch wie hier zu vermuten ist, ein sachlicher Zusammenhang mit dem politischen Meinungskampf nicht von der Hand zu weisen ist, fehlt es an dieser Voraussetzung.
Es ist wie bei der Artillerie: Manche SchĂŒsse werden zu Rohrkrepierern.
SchnellschĂŒsse treffen selten das Ziel.
Und nicht immer hilft der/ die jeweilige Schutzheilige.
Wie man einen Mediengau produziert, haben doch die letzten Monate gezeigt:
Da will,wegen ein paar selbstgestrickten Pullovern mit den eingestrickten Pfotensymbolen, Jack Wolfskin die VerkÀufer belangen.
Und rudert schnellsten zurĂŒck, weil erboste Kunden Ware zurĂŒckgeben, der Umsatz zurĂŒckgeht und eine Protestwelle durchs Internet bis zur Firma schwappt.
Da erlebt die Deutsche Bahn bei ihrem Versuch, einen Blogger mundtot zu machen, wie schnell man ein katastrophale Stimmung gegen sich erzeugen kann.
Und H&M hat sich weltweit blamiert, weil man Kleidung unbrauchbar machte, obwohl nebenan eine Kleiderkammer fĂŒr BedĂŒrftige war. (USA)
Wer in der Ăffentlichkeit steht und/oder als Politiker agiert, sollte sich seiner Stellung bewusst sein und nicht so tun, als hĂ€tte er allein die Weisheit gefressen.
Das hat auch Herr Bankhofer erlebt.
Wenn also hier ein Magistratsmitglied aus Homberg meint, er könne die Information darĂŒber, die BĂŒrger ĂŒber den Weg eines Blogs hier mundtot zu machen, wird schnell von der Wirklichkeit eingeholt.
Erstens dĂŒrfte das ein langer Weg durch die Instanzen werden und zweitens gibt es ja die Möglichkeit auch noch weitere Blogs in Betrieb zu nehmen.
Fazit: Der, der hier versucht Zensur durchzusetzen, hat Probleme mit den Gesetzen dieses Staates.
Das scheint sich ja im Homberger Magistrat so langsam als eine Art “Schweinegrippe der Ungesetzlichkeit” auszubreiten.
Da dort ja alles ( ob nötig sei dahingestellt ) ohne Ăffentlichkeit ablĂ€uft, darf man vermuten, dass manches mit Zustimmung Einzelner oder des gesamten Magistrats möglich wurde (und vielleicht weiter wird).
“Wer nicht hören will ( was der BĂŒrger will ) muss fĂŒhlen” lautet ein altes Sprichwort!
Ich finde es einfach nur lÀcherlich einen solchen Ball ins rollen bringen zu wollen, wegen einer Frage.
Haben die Herren wirklich keine anderen Sorgen?
Wer die Saat in den Boden bringt, muĂ auch ernten was dabei herraus kommt.
Das man in Homberg den Mund verboten bekommt, sich keiner mehr traut etwas zu sagen, zeigte doch auch ganz deutlich der Beitrag von defacto.
UnglÀubig hat man den Beitrag verfolgt.
Auf der einen Seite schweigen, auf der anderen gab es doch wirklich Leute die die Machenschaften noch fĂŒr richtig halten.
Da fragt man sich doch, wo sind wir hier eigentlich?
Der Herr der jetzt per Gericht Meinungen verbieten will,ist er vielleicht nur sauer, das er sein Ziel nicht erreicht hat?
Das versprochenes aus oberster Reihe nicht eingehalten werden konnte?
Ist es typisch fĂŒr Homberg, das dann nach unten getreten wird?
Vielleicht sollte man endlich mal da anfangen, wo der Blödsinn auch verzapft wird.
Na wer kommt denn nur dafĂŒr in Frage ?
Schaut man sich mal die Homepage der Parteien an, schrÀnkt sich die Zahl doch schon mal ein.
Da vermutlich die SPD nicht betroffen ist, bleiben nur 2 Parteien, CDU und FDP, so wie der BĂŒrgermeister ĂŒbrig.
An Personen wÀren dies:
Herr Monstadt
Herr Eisenberg
Herr Koch
Herr Spork
Herr Engelhardt
Herr Hassenpflug K.H.
und
Herr Wagner.
Dann wĂŒnsche ich fröhliche Investigation.
by the way :
Noch nicht einmal die Links zu den Parteien findet man auf der Homberger Homepage !
Von den aufgefĂŒhrten aus Kommentar von mir meine ich, hĂ€tten doch Herr Eisenberg, Herr Spork, Herr Hassenpflug, ja selbst Herr Koch und Herr Engelhardt wohl kaum einen Anlass sich des Klageweges zu bedienen.
Dann blieben fĂŒr mich nur Zwei !
Was muss man doch eine komische Einstellung zur Meinungsfreiheit haben, wenn man konsequent jegliche kritische ĂuĂerung per Gerichtsbeschluss unterbinden will ?
SpÀtestens wenn das Urteil gefallen ist, wird sich evtl diese Frage stellen:
Steht so jemand, wenn er Beamter ist, noch auf dem Boden der Gesetze?
Denn das ist ja eine Grundvoraussetzung, um ĂŒberhaupt Beamter sein zu dĂŒrfen !
Da hĂ€lt sich ein Mitglied des Magistrats fĂŒr so durchlaucht und will per Klage erreichen, dass ein Kommentar hier im Blog zu entfernen ist, weil er den fĂŒr SchmĂ€hkritik hĂ€lt. Das ist aber nicht alles. Weiter verlangt dieses Magistratsmitglied, daĂ keine BeitrĂ€ge oder Kommentare mehr ĂŒber das Mitglied veröffentlicht werden und droht bei Zuwiderhandlung ein Ordungsgeld von 250.000 Euro bzw. eine Ordnungstrafe von sechs Monaten an.
Ja, sach mal, geht’s denn noch? Soll jetzt die Demokratie und die Meinungsfreiheit abgeschafft werden? Schon mal was vom Grundgesetz gehört oder bei der Passage im Studiengang aus dem Fenster geschaut?
Art. 5 GG:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu Ă€uĂern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugĂ€nglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewĂ€hrleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
Bleibt die Frage, um wen es sich bei diesem Magistratsmitglied handelt. Nach allem, was man hier schon so gelesen hat, bleibt da keine groĂe Auswahl. Man könnte das Orakel befragen oder die GebrĂŒder Grimm:
Sag, wer mag das MĂ€nnlein sein, …mit dem kleinen schwarzen KĂ€ppelein?
Zu 6)
Hm…wenn du mit deinem Ausschlussverfahren da nicht mal falsch liegst.
Es ist ein Herr, der bei dem Verein, der fĂŒr die Alten- und Krankenpflegestation im letzten Jahr gegrĂŒndet werden sollte, eine tragende Rolle vom BM versprochen bekommen hatte.
Ich setze mein Bild in eine WahlbroschĂŒre, werbe fĂŒr Person und Sache und erleide dann Schmerzen….., ja von wem sind denn dann die Schmerzen ? FĂŒgt der mir Schmerzen zu, der sich mit dem Inhalt und Bildern der WerbebroschĂŒre öffentlich auseinandersetzt, oder fĂŒgt der mir Schmerzen zu, der fĂŒr wen ich geworben habe seine Versprechen nicht hĂ€lt ? Wer diese Frage nicht selbst beantworten kann und will muss dann leider das Landgericht bemĂŒhen, aber nur Antworten die etwas kosten taugen etwas…
nicht nur das erleiden der Schmerzen ist die Frage, sondern, dass ich von dem der sich mit der WahlbroschĂŒre auseinandersetzt auch noch Schmerzensgeld fordere. Das Gericht lehnt dies zu Recht ab !
Mein Rat wenden Sie sich mit ihren AnsprĂŒchen doch mal an die werbende Person!