Im Freien wenig Platz für die Kinder
Die Außenspielfläche am Altstadt-Kindergarten ist noch einmal kleiner geworden. Zu dem Wohnhaus Landesfeind gehört ein drei Meter breiter Streifen. Die Außenspielfläche ergibt ca. 450 m². Je Kind ist das lediglich 4,5 m². Dieser Wert liegt weit unter den Empfehlungen, die in anderen Bundesländern für die Planung von Kindergärten vorgegeben werden.
Zum Beispiel die Berliner Vorgaben.
(soweit bekannt, hat Hessen keine Vorgaben)
Eine Außenspielfläche sollte 6 Bereiche umfassen:
Bewegungsbereich
Zum Klettern, Kriechen, Hangeln, Rutschen usw. Es soll ein Bereich sein, in dem die Kinder sich austoben können und die Fähigkeit erlernen, Gefahren und Risiken richtig einzuschätzen.
Sand – / Wasserbereich
Für etwas ruhigere und auch gestalterische Aktivitäten, wo Kinder graben, Burgen bauen, oder sich einfach nur mit Sand und Wasser beschäftigen können. Bei Wasserspielanlagen muss das Wasser versickern oder abfließen können.
Freifläche
Sie bietet Platz für größere Gruppenspiele wie Ball-, Tanz-, Kreis- und Hüpfspiele, auch für Rollerfahren, Seilspringen usw. Sie ist auch Fläche für Feste aller Art.
Ruhe – / und Kommunikationsbereich
Dort können sich die Kinder zurückziehen, sich in kleinen informellen Gruppen treffen, Theater bzw. Rollen oder Geschichten spielen sowie geschützt beobachten. Hier bietet sich die Anpflanzung von Weidenhäuschen an.
Experimentierfläche
Hier haben die Kinder in den ungestalteten Bereichen die Möglichkeit, nach eigenen Vorstellungen zu graben, Hügel aufzuschütten, Höhlen zu bauen, Steine zu schichten. Kleinere Bachläufe – auch künstlich geschaffen – sind ebenfalls hervorragend geeignete Stellen, an denen durch Stauen oder Graben experimentiert werden kann. Auch eine Feuerstelle ist empfehlenswert.
Nutzgarten
Er bietet Kindern erste Erfahrungen im Umgang mit der Natur. Hier können die Kindersäen, pflanzen und das Werden und Vergehen in der Natur beobachten. Der Garten ist letztlich der Begriffsstamm für den Namen Kinder-Garten.
Anforderungen:
• Orientierungsgröße: mindestens 6-10 m² bespielbare Fläche je Platz
• Keine giftigen Pflanzen
• Sicherheitsgerechte Spielgeräte
Foto: Blick auf den zukünftigen Außenspielbereich des Altstadt-Kindergartens.
Vorschriften für Hessen (unvollständig) Auszug aus:
http://www.tektorum.de/planung-baurecht/7588-vorschriften-normen-kindergaerten.html
HBO Hessische Bauordnung, Fassung 2011, zuletzt geändert 25.11.2010
inkl. der Anlagen 1 und 2
HE-HBO Handlungsempfehlungen zum Vollzug der HBO, Fassung 1.10.2008
inkl. der Anhänge 1 bis 3
VI 3-01 Merkblatt Vorschriften Land Hessen, Stand 30.4.2010
LTB Liste der technischen Baubestimmungen, Stand 30.4.2010
BVErl Bauvorlagenerlass, Stand 20.9.2007
NBVO Nachweisberechtigtenverordnung, Stand 3.12.2002
FeuVO Feuerungsverordnung, Stand 3.2.2009
TPrüfVO Technische Prüfverordnung
./. Grundsatzpapier „Rettung von Personen“ und „wirksame Löscharbeiten
Fachkommission Bauaufsicht, DiBT
MSchulbauR Muster-Schulbau-Richtlinie
nicht bindend für Kindergärten/Kindertagesstätten;
M-LAR Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie, Stand 17.11.2005
M-LüAR Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie, Stand 29.9.2005
EnEV Energieeinsparverordnung, Stand 2009
EEG Erneuerbare Energien Gesetz, zuletzt geändert 11.8.2010
./. Richtlinien für Kindergärten – Bau und Ausrüstung –
Stand 3-2001, Hrsg. Gesetzliche Unfallversicherung
GUV-SI 8017 Außenspielflächen und Spielplatzgeräte
Stand 5-2005, Hrsg. Gesetzliche Unfallversicherung
AH-KiGa Arbeitshilfe Kindergarten
Fachgruppe Brandschutz, Ingenieurkammer Hessen
./. Orientierungspapier zur brandschutztechnischen Beurteilung von Kindertageseinrichtungen, Orientierungspapier KiTa – November 2007
Hrsg. Landesfeuerwehrverband Hessen
./. Räumungsübungen in Kindergärten und Kindertagesstätten
Hrsg. Landesfeuerwehrverband Hessen
GUV V S 2 UVV Kindertageseinrichtungen Mai 2007neu : April 2009
Richtlinien für Kindergärten, Bau und Ausrüstung Jan 2006
ASR Arbeitsstättenrichtlinien
ArbStättV Arbeitsstättenverordnung, Stand 12.8.2004
MTK Mindestvoraussetzungen in Tageseinrichtungen für Kinder
Stand 17.12.2008, Land Hessen
http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/si-8017.pdf ( Auszug )
Bei der Gestaltung der Flächen und der Anordnung der Spielplatzgeräte ist an folgende Gesichtspunkte zu denken:
Einsehbarkeit von Spielbereichen im Hinblick auf die Aufsichtsführung,
kein Anordnen von Spielplatzgeräten im Bereich von Hauptlaufrichtungen,
Wege für Wartungsarbeiten und Rettungsfahrzeuge sind freigehalten.
Jetzt kommt mal ein bisschen runter! Wenn ihr so genau werden wollt, dann könnten die Kinder auch einen GPS Sender bekommen. Nicht übertreiben!!
Wenn ich die obige Planung sehe, kann ich nur die armen Eltern bedauern, die darauf angewiesen sind, einen Platz in dem Kindergarten für ihr Kind annehmen zu müssen. In manchen Städten, wo Baugrund um vielfaches teurer ist, wäre eine solch beengte Situation noch nachzuvollziehen. Hier auf unserem platten Land, ist genügend Fläche vorhanden. Die Ausrichtung der Gruppenräume zum Sonnenlicht hin und ausreichendes s o n n e n b e s c h i e n e n e s großzügiges Freigelände wäre möglich gewesen. Hier wurde politisches Ränkespiel (zu welchem Zweck auch immer) betrieben, die Kinder und ihre Erzieher/Erzieherinnen, die hier ihren gesamten Tag verbringen müssen, werden es auszubaden haben.
zu 3.) Der GPS-Sender ist auf dem überschaubaren Bereich wohl überflüssig, es sei denn, ein Kind schlüpft im südlichen Bereich durch die kleine Lücke und bricht aus…, für diesen Fall könnte man den Gewölbekeller als sicheren Aufbewahrungsort für kleine Ausbrecher in Betracht ziehen