HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Wegschauen – kassieren – schweigen?

ScheinheiligDer Fraktionsvorsitzende der SPD Stefan Gerlach verurteilte in der letzten Stadtverordnetenversammlung, dass die Staatsanwaltschaft darüber informiert wurde, dass für die Solarparkfläche die Kriterien nicht erfüllt sind, um sie als Konversionsfläche nach dem Erneuerbaren Energie Gesetz (EEG) auszuweisen.
Soll man bei Verdacht auf kriminelles Vorgehen lieber wegsehen und schweigen, wenn dadurch die Stadt Einnahmen erzielen würde? Einnahmen, die dann die Stromkunden zu zahlen hätten.

Gerlach hat weggeschaut, er hat kassiert und geschwiegen. Der Projektentwickler Frank Geerken hatte Stefan Gerlach eine Spende über 10.000 Euro überreicht. Mit dieser "guten" Tat wollte Geerken für sich werben, deswegen veröffentlichte er die Spendenübergabe auf seiner Homepage in Malaysia. Nur durch Zufall hatte sie ein Leser entdeckt.
Die 10.000 Euro Spende waren für den FC Homberg bestimmt. Auf dessen Homepage wurde sie aber nicht bekannt gemacht, so wie andere Spender für Trikos genannt wurden. Eine zweite Spende in Höhe von 5.000 Euro von Geerken ging an den SPD-Stadtverordneten Jerosch für den Stolin-Verein.

Scheinheilig?
Eine Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft bei dem Verdacht auf strafbare Handlungen nannte Gerlach scheinheilig. Würde er auch bei einem Einbruch bei seinem Nachbarn wegschauen, um den Täter nicht zu schaden, der nur seine Einnahmen aufbessern will?

Die Staatsanwaltschaft entscheidet
Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sich aufgrund einer Information ein ausreichender Anfangsverdacht ergibt. Ist das der Fall, nimmt sie Ermittlungen auf. Bestätigt sich der Verdacht, gibt der Staatsanwalt den Fall an das Gericht. Sind die Ermittlungsergebnisse nicht ausreichend, stellt er das Verfahren ein.

Ein Einstellung sagt damit noch nichts darüber aus, ob nicht doch eine strafbare Handlung vorliegt. Es können zum Beispiel noch nicht genügend Beweise bekannt sein. Bei Straftaten, die von staatlicher Bedeutung sind, kann das Justizministerium Weisungen erteilen. Bei Fällen häuslicher Gewalt lehnt die Staatsanwaltschaft häufig erst einmal ab, weil es zu oft vorgekommen ist, dass sich die Paare nach den Mühen der Ermittlung vor Gericht versöhnten. Die Ermittlungsarbeit hätte man sich sparen können. In diesen Fällen wartet man lieber auf die Beschwerde beim Generalstaatsanwalt, damit man sicher ist, es ist ernst gemeint.

Generalstaatsanwalt setzte die Ermittlung wieder in Gang
Beim Solarpark-Fall stellte die Staatsanwaltschaft im ersten Schritt die Ermittlungen ein. Erst auf die Beschwerde beim Generalstaatsanwalt wies dieser die Staatsanwaltschaft an, die Ermittlungen wieder aufzunehmen. Der Generalstaatsanwalt sah offensichtlich doch einen hinreichenden Tatverdacht.

Der Bürgermeister wollte gegen die Anzeige vorgehen
Wenn der Verdacht besteht, dass europäische Fördermittel missbräuchlich eingesetzt werden, ist das europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) zuständig. Die Infrastruktur in dem Kasernengelände soll mit europäischen Mitteln mit finanziert werden. Bürgemeister Dr. Ritz drohte, er wolle prüfen, ob Schadenersatz gefordert werden kann, weil die Behörde über Verdachtshinweise informiert wurde.

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3 Kommentare zu “Wegschauen – kassieren – schweigen?”

  1. Distanzbetrachter

    Stefan Gerlach kann für seine Partei und für sich nicht punkten, und da tut es schon weh, wenn man im anstehenden Kommunalwahlkampf nichts Positives für das Wahlvolk vorweisen kann.

    …und dann kommt es zu Trotzreaktionen:

    "…ich kann doch gar nichts dafür…"  

    "…der Schnappauf reißt das Konzept des Handelns an sich…  … und läßt mich im Regen stehen…"

                              —   Ja, ist denn bald schon wieder Weihnachten?   —

     

  2. Frager

    Herr Gerlach, fragen Sie mal WER bisher auf Kosten der Stadt die Gerichtsbarkeit angerufen hat?

    Schappauf in seiner längeren Amtsperiode, oder Herr Dr. Ritz nach ein paar Monaten im Amt???

  3. AnwaltsLiebling

    Die Erstattung einer Strafanzeige bei den zuständigen Behörden ( Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht ) wegen des Verdachts einer Straftat sollte von allen Bürgern akzeptiert werden. Dazu gehören auch/insbesondere Amts- und Mandatsträger.

    Die Stellung eines Strafantrages in Verbindung mit Scheinheiligkeit des Anzeigenden zu bringen, verbietet sich – speziell in diesem Fall!

    In unserem Rechtsstaat prüft die Staatsanwaltschaft den angezeigten Sachverhalt, entscheidet ob Anklage erhoben wird und beantragt dann ggf. bei Gericht die Zulassung der Anklage.

    Zudem kommen verschiedene Formen der Einstellung des Verfahrens in Betracht.

    Als gesetzestreuer Mensch würde ich einen möglichen Gewinn, der unter Vorspiegelung falscher Tatsachen erzielt wurde, immer "verurteilen." 

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