Was werden die Stadtverordnete entscheiden?
Am 20. Februar 2025 findet die nächste
Stadtverordnetenversammlung statt,
auf der Tagesordnungspunkte stehen:
1.3. Nachtragssatzung zur Entwässerungssatzung, hier: Einbringung
VL-36/2025
2. Aufstellung einer Änderung Nr. 5 zum Bebauungsplan Nr. 19 der Kreisstadt Homberg (Efze) im Bereich der Hessenallee, hier: Aufstellungsbeschluss
L-239/2024 1. Ergänzung
Anmerkungen:
Die Unterlagen und die Vorgänge in der Vergangenheit sind sehr verdächtig und bedürfen einer genaueren Darstellung in einem gesonderten Beitrag.
3. Erlass einer Satzung der Kreisstadt Homberg (Efze) über die Verlängerung einer Veränderungssperre für den Teilgeltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Behebung eines städtebaulichen Missstandes – Zersiedelung im Naherholungsgebiet der Efze
VL-58/2023 1. Ergänzung
Anmerkungen:
Es geht um das Gelände der ehemaligen Tankstelle an der Bahnhofsallee. Erstaunlich ist, dass keine Missstände im benachbarten Überschwemmungsgebiet gesehen werden, das nicht als Grabeland – wie im Flächennutzungsplan ausgewiesen – , sondern als ein stark überbautes Gelände das Gebiet "zersiedelt" ist.
4. Betriebserweiterung Firma ARI, Holzhausen; hier: Verkauf einer städtischen Fläche im Stadtteil Holzhausen „Am Zollstock“ – Genehmigung des notariellen Kaufvertrages
VL-261/2024 1. Ergänzung
Anmerkungen:
Wieder wird der Entscheidung der Stadtverordneten vorgegriffen und ein notarieller Vertrag abgeschlossen. Wenn die Stadtverordneten ablehnen würden, wären trotzdem die Kosten für den Notar fällig. Ein Beispiel wie der Magistrat mit den Stadtverordneten umgeht, sie sollen nur abnicken.
5. Erwerb eines Grundstückes in der Hersfelder Straße zur Schaffung von Wohnbauflächen
Anmerkungen:
Nach der Erläuterung sei dieses Grundstück eine Grünfläche. Diese Information ist falsch.
"Die derzeitige Bauleitplanung weist dieses Grundstück sowie die östlich angrenzenden Grundstücke, welche bereits mit Wohnhäusern bebaut sind, als Grünflächen aus. Die Änderung der Bauleitplanung ist erforderlich, um dort Bauflächen auszuweisen (Auszug aus dem Bebauungsplan, siehe Anlage Nr. 2)."
Nach der Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation (HVBG) ist das Grundstück bereits baureifes Land.
Die Stadt muss das Grundstück nicht erwerben. Das Grundstück ist für die Aufgabenerfüllung der Stadt nicht notwendig. Das Grundstück kann auf dem Markt verkauft werden. Würde die Stadt das Grundstück kaufen, würde die Grundsteuer für die Stadt entfallen. Die Stadt hätte das Risiko, das Grundstück für einen Investor zu verkaufen, das ist keine öffentliche Aufgabe.
6. Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt – „Südliche Innenstadt“, Hier: Aufnahme in das Förderprogramm und die nächsten Schritte
VL-130/2024 2. Ergänzung
Anmerkungen:
Mit der Annahme des Förderprogramms verpflichtet sich die Stadt ein Drittel der Kosten zu tragen. Welche Kosten entstehen, ist nicht bekannt. Die Stadt verschuldet sich weiter. Was auf den ersten Blick so aussieht, als wäre es gut für die Stadt, ist in Wahrheit eine weitere finanzielle Belastung.
7. Erweiterung Investitionsplanung, hier: Mittelbereitstellung für zusätzliche Tiefbauprojekte
Anmerkungen:
In die Erläuterungen finden sich schlechte Nachrichten.
"Durch die drastische verschlechternde HH-Lage des Landkreises und den damit einhergehenden Einsparzwängen ist die Gemeinschaftsmaßnahme in weite Ferne gerückt."
Für das neue Wohngebiet Kalkacker in Mühlhausen sind weitere Erschließungskosten notwendig. Dazu heißt es:
"Da die Bebauung des Neubaugebietes in 2024 nicht signifikant gestiegen ist, wäre es sinnvoll den Ausbau um ein weiteres Jahr zu verschieben."
Für Wohnungsbau fehlt es an Interessenten oder an Geld zum Bauen. Das ist auch so in der Hersfelder Straße. (TOP 5)
8. Interkommunale Maßnahmen im Bereich der Abwasserbehandlung bezüglich der Umsetzung der neuen Wasserrahmenrichtlinie
VL-33/2025
9. Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Kreisstadt Homberg (Efze), hier: Einbringung eines Änderungsentwurfs
VL-35/2025
10. Sachstandsberichte und sonstige Informationen
11. Anträge
11.1 Antrag der FWG-Fraktion vom 02.02.2025 betr. Errichtung eines Fußgängerüberwegs im Bereich Neues Tor / Wallstraße / Busbahnhof
Anmerkungen:
Die Stadt lässt den Busbahnhof weiter verlottern. Die Baustelle der Kbg scheint abgeschlossen zu sein, doch noch immer sind die Fahrplanaushänge hinter dem Bauzaun.
11.2 Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 03.02.2025 betr. Naturnahe Waldbewirtschaftung im Homberger Stadtwald
VL-27/2025
12. Anfragen
12.1 Anfrage der CDU-Fraktion vom 02.12.2024 betr. Wetterschutz und weitere Aufwertung des Busbahnhofs
Anmerkungen:
In den Sitzungsunterlagen steht zu der Anfrage:
"Die Anfrage wird in der Stadtverordnetensitzung am 13.12.2024 durch Bürgermeister Dr. Ritz beantwortet."
Nach dem Sitzungsprotokoll hat der Bürgermeister die Anfrage nicht beantwortet, dort steht:
"Bürgermeister Dr. Ritz teilt mit, dass sich der Magistrat erst in seiner Sitzung vom 19. Dezember mit der Anfrage befassen kann. Die Antwort wird dem Protokoll der Stadtverordnetenversammlung als Anlage beigefügt. Die Fraktion der CDU ist mit dem Vorgehen einverstanden.
Anmerkung:
Der Magistrat hat den Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 19.12.2024 vertagt. Die Beantwortung der Anfrage wird nachgereicht."
Der Bürgermeister hat seit fast drei Monaten diese einfache Anfrage nicht beantwortet.
13. Anregungen