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Was nicht in der Zeitung steht

PresselandschaftIn Nordhessen hat der Zeitungsverleger Dirk Ippen seine Monopolstellung ausgebaut.

„Ganz Nordhessen ist jetzt zeitungstechnisch Ippen-Land“, kommentierte ver.di- [1]Landesfachbereichsleiter Manfred Moos die Übernahme der Waldeckische Landeszeitung und die Frankenberger Zeitung von der Hannoverschen Verlagsgesellschaft durch die Medienbeteiligungsgesellschaft (MBG) in Bad Hersfeld. Geschäftsführer der MBG ist Daniel Schöningh, Neffe des Zeitungsverlegers Dirk Ippen, der die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) herausgibt. Daniel Schöningh ist verantwortlich für mehrere Anzeigenzeitungen der mb-media in Nordhessen, wie Extra Tip und Homberger Anzeiger.

„Wesentlich an einer Zeitung ist zunächst und vor allem, was sie bringt, und was sie nicht bringt.“ schrieb Kurt Tucholsky 1921 über Presse und Realität.

Was die HNA und der Homberger Anzeiger nicht bringt – und auch die Hessenschau nicht – veröffentlichte das online-Portal nh24 am Dienstag 21.04.2015 unter der Überschrift.
Zoll durchsuchte Vertriebsunternehmen für Zeitungen [2] Dort heißt es:

„600 Zollbeamte waren vergangene Woche Mittwoch (15. April) ausgerückt, um insgesamt 90 Durchsuchungsbeschlüsse zu vollstrecken und insbesondere Geschäftsunterlagen sicherzustellen.“

Der vollständige Bericht und Kommentare auf nh24 [2].
Nachtrag 25.04.2015, 8:24: siehe auch Spiegle online [3]

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#1 Kommentar von Morgentau am 2015 April 25 00000004 7:37 am 142994383807Sa., 25 Apr. 2015 07:37:18 +0100

Der Spiegel berichtet in seiner Ausgabe 18/2015 als einer der wenigen Printmedien und Spiegel online vorab.

[3]

Die Staatsanwaltschaft hat ca. 19 000 Personen angeschrieben. Mir liegt ein solches Schreiben an einen Betroffenen vor. Dieser zählt jedoch nicht zu denen, die ihre Namen gaben.

Viele Schüler sind betroffen. Was für viel Aufregung sorgt. Evtl. auch Personen die staatliche Hilfe erhalten. Was auch für zusätzliche Ängste sorgt. Dabei hatte man ihne doch versprochen alles sei ganz legal.

Leider hat die Staatsanwaltschaft es versäumt, den Personen die ehrlich und offen antworten und dabei dann evtl. dadurch auch noch Beihilfe geleistet haben, die Kronzeugenregel vorab schriftlich zu gewähren.

Am Ende werden die vermutlich härter bestraft wie die Leitfiguren. Die sitzen dann nach wie vor in den gleichen Gremien, genießen den Tag mit ihrem Vermögen und machen weiter wie eh und je.

Sind evtl. Mitglied im Verband mit Funktion, sitzen bei der dpa mit drin und haben sogar Einfluss auf den Hess. Rundfunk.

Man munkelte vor etwa 3 1/2 Jahren, dass die Ippen Gruppe in Nordhessen ein eigenes TV Projekt habe. Offensichtlich scheint es dann da ein "Gentlemen" Agreement gegeben zu haben.

Möglicherweise eine Folge: Man berichtet nichts Negatives aus diesem PrintImperium.

Unbequeme Redakteure werden "entsorgt":

z. B. Herr Schmidtkunz siehe dazu vom 03.12.2014

[4]

Pressefreiheit und Meinungsfreiheit, wohin bist du entschwunden?

#2 Kommentar von AnwaltsLiebling am 2015 April 26 00000004 7:26 pm 143007279607So., 26 Apr. 2015 19:26:36 +0100

Die Unschuldsvermutung gilt natürlich auch in diesem Fall.

Da aber Durchsuchungsbeschlüsse erwirkt werden konnten, scheint ein hinreichend begründeter Tatverdacht zu bestehen…

Einer der nächsten staatstragenden Kommentare von Herrn Ippen wird die Überschrift

"Moral und Ethik der deutschen Zeitungsverlage am Beispiel der Ippen-Verlagsgruppe"

tragen. 🙂