HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

2008 – 2021 Informationen zur Kommunalpolitik in der Kreisstadt Homberg (Efze) – ab 2021 HOMBERGER HINGUCKER MAGAZIN

Was ist Korruption?

Das Hessische Innenministerium hat für seinen Bereich vor zwei Jahren einen Erlass zu Korruptionsbekämpfung gefasst. Den Gemeinden wird empfohlen, die Richtlinien des Landes ebenfalls zu beachten.

"Korruption
Das deutsche Recht kennt keine Legaldefinition des Begriffs "Korruption". Im Kern geht es um den Missbrauch des anvertrauten Amtes zum privaten Vorteil.

Nach allgemeinem Verständnis beinhaltet Korruption unter anderem strafrechtlich verbotenes Handeln oder Unterlassen in einem Entscheidungsprozess; in Eigeninitiative oder auf Veranlassung wird unter Missbrauch einer amtlichen Funktion ein materieller oder immaterieller Vorteil für sich oder einen Dritten erlangt oder gewährt. Kennzeichnend für korruptive Praktiken sind unter anderem das Verschleiern (Geheimhaltung) dieser Handlungsweisen und das bewusste und freiwillige Zusammenwirken mindestens zweier Parteien, nämlich derjenigen Partei, die im Rahmen der Korruption den Vorteil gewährt und derjenigen Partei, die diesen Vorteil für sich oder einen Dritten will.

Korruptionsdelikte kennen nur Täter und keine direkten Opfer. Sie untergraben und schwächen das Vertrauen der Menschen in staatliches Handeln. Damit ist Korruption eine latente Gefahr für den Rechtsstaat und insbesondere für dessen öffentliche Verwaltung" Quelle

Verdachsmomente melden

Das Land und das Regierungspräsidium Kassel fordert auf, sich bei Verdachtsmomenten an die Anspechpartnerin zu wenden.

"Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des Regierungspräsidiums sowie jede Bürgerin und jeder Bürger kann und soll die Ansprechperson für Korruptionsprävention über Vorgänge, die zu Zweifeln Anlass geben und Verdachtsmomente korrupten Verhaltens begründen, telefonisch, per E-Mail oder ggf. auch im vereinbarten persönlichen Gespräch unterrichten. Quelle

Ansprechperson für Korruptionsprävention
Angela Böhmecke-Schwafert
Tel.: 0561 106 1124
E-Mail: angela.boehmecke-schwafert@rpks.hessen.de

Vollständige Texte:

Verwaltungsvorschriften für Beschäftigte des Landes über die Annahme von Belohnungen und Geschenken vom 18.06.2012 (StAnz. 26/2012 S.676 ff) (PDF / 121.06 KB)

Erlass zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 03.02.2014 (StAnz. 21/2014 S.453 ff) (PDF / 135 KB)

Erlass Berichtigung vom 21.05.2014 (StAnz. 23/2014 S.482 (PDF / 48.04 KB)

Druckansicht Druckansicht

 


Ein Kommentar zu “Was ist Korruption?”

  1. Teufelchen

    2005
    Die UN arbeitete vor einiger Zeit eine Konvention gegen Korruption aus, die am 14. Dezember 2005 in Kraft trat und bisher von 175 Staaten ratifiziert wurde.

    2012
    https://www.zeit.de/politik/deutschland/2012-08/korruption-deutschland-abgeordnete​

    2014
    https://www.tagesspiegel.de/politik/korruption-von-abgeordneten-bestechung-von-bundestagsabgeordneten-soll-strafbar-werden/9496618.html

    2015
    Deutschland blockierte die Konvention fast elf Jahre lang und lies sie erst am 25. September 2014 vom Bundestag ratifizieren.

    Dazu Auszüge aus:
    https://www.democraticpost.de/2034/

    "Die GroKo wäre nicht die GroKo, wenn es nicht ein Schlupfloch in diesem Gesetz gäbe. In diesem Fall ist das Schlupfloch so groß, dass der gesamte Bundestag hindurch passen würde."

    Ein korrupter Abgeordneter kann nur strafrechtlich belangt werden, wenn nachweisbar wäre, dass er oder sie im Auftrag oder auf Weisung hin gehandelt habe. Doch kein Politiker ist wirklich so dumm und lässt sich vor der Begehung einer Bestechlichkeit einen Auftrag oder eine Weisung erteilen. So etwas läuft schön unter der Hand und ohne jede Beweismöglichkeit. Und selbst wenn es bewiesen werden sollte, korrupte Politiker haben keine Strafe zu fürchten.

    Beamte können belangt werden, Politiker nicht

    Beamte können schon bei der Annahme kleinster „Präsente“ belangt werden, eine Vorteilsname im Amt liegt bei Abgeordneten jedoch nur vor, wenn eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung ausgeführt wurde.

    "dass die Formulierung „im Auftrag oder auf Weisung“ nicht juristisch zu verstehen sei, sondern den allgemeinen Sprachgebrauch meint. Der Wortlaut ist im Strafrecht jedoch von besonderer Bedeutung für die Auslegung der Norm. Daher dürfte es den Gerichten wohl schwer fallen, dieses Gesetz gegen den Wortlaut auszulegen."

    Gesetz im Wortlaut

    (1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer einem Mitglied einer Volksvertretung des Bundes oder der Länder einen ungerechtfertigten Vorteil für dieses Mitglied oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass es bei der Wahrnehmung seines Mandates eine Handlung im Auftrag oder auf Weisung vornehme oder unterlasse.

    👿

Druckansicht Druckansicht

Powered by WordPress • Theme by: BlogPimp/Appelt MediendesignBeiträge (RSS) und Kommentare (RSS) • Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA. Impressum Impressum