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War die Stadtverordneten-Versammlung im Dezember rechtmäßig?

Sind die Beschlüsse überhaupt gültig?

 

 
Bildschirmfoto: Stadtverordnetenversammlung mit nur 19 der 37 Stadtverordneten


18 Stadtverordnete nahmen an der Versammlung  nach Absprache nicht teil.

 

Am 10. Dezember 2021 fand in der Stadthalle ein Sitzung [1] statt, an der 18 Stadtverordnete nicht teilgenommen hatten. Dieses Vorgehen war zwischen dem Stadtverordnetenvorsteher und den Fraktionsvorsitzenden abgesprochen, wie der Stadtverordnetenvorsteher in der Sitzung erläuterte. Er wusste auch die Namen der beiden verspäteten aber noch erwarteten Stadtverordneten.

Dieses Vorgehen verweist darauf, dass auf 18 Stadtverordnete eingewirkt wurde, ihr Mandat nicht wahrzunehmen, obwohl sie dazu nach der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet sind.

Diese Sitzung müsste deshalb als rechtswidrig eingestuft werden. Die Kommunalaufsicht ist bereits über den Fall informiert. In einer rechtswidrigen Sitzung können keine rechtmäßigen Beschlüsse gefasst werden. Alle Beschlüsse wären damit ungültig.
  

Die Beschlüsse vom 10. Dezember 2021

Für die Aufstellung einer Änderung Nr. 15 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Caßdorf zur Ausweisung einer Wohnbaufläche (W) wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst.

Für die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 9 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Caßdorf zur Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA) wird ein erneuter Aufstellungsbeschluss gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung Nr. 25 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Holzhausen zur Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ im Bereich der Berliner Straße wird gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 5 der Kreisstadt Homberg (Efze) für den Stadtteil Holzhausen zur Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ im Bereich der Berliner Straße wird gefasst.

Der Kaufvertrag zwischen der Kreisstadt Homberg (Efze) und der Kreishandwerkerschaft, beurkundet am 11.11.2021 vor der Notarin Dr. Birgit Jöllenbeck, UR-Nr.: J 269/2021 wird genehmigt. Die Stadt verkauft an die Kreishandwerkerschaft eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Homberg, Flur 31, Flurstück 107/8 in Größe von ca. 4.281 qm zum Preis von 50,00 €/qm, mithin zum Gesamtpreis von 214.050,00 € einschl. einer Nachzahlungsverpflichtung bei Änderung der Bauleitplanung

Der Kaufvertrag zum Erwerb des Teileigentums an dem Grundstück Gemarkung Homberg (Efze), Flur 12, Flurstück 78/5 (400/1000 Miteigentumsanteil), UR-Nr.: 522/2021 des Notars Christoph Baumunk, Homberg (Efze), vom 16.11.2021 wird genehmigt. Der Kaufpreis beträgt 103.000,00 €.

Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit wird die Bildung des Ordnungsbehördenbezirkes Schwalm-Eder-Knüll, sowie die entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung der beteiligten Kommunen beschlossen.