Ein Wahlbeamter mit einem Monatsgehalt von über 6.900 Euro aus dem Schwalm-Eder-Kreis hat im Dienst fingierte Dienstfahrten in ein Fahrtenbuch geschrieben und unterschrieben, bei dem Seiten entfernt worden waren. Er erhielt einen Strafbefehl über 30 Tagessätze.
Als Vereinsvorsitzender hat er weiterhin einen mit öffentlichen Fördermitteln finanzierten Mitarbeiter nicht für den Verein eingesetzt, sondern ihn für seine eigenen Zwecke als Wahlbeamter.
Im fünften Jahr nach dieser Tat hat das Gericht noch immer keinen Verhandlungstermin benannt.
Was hat der Mann aus dem Kreis Waldeck-Frankenberg falsch gemacht?
3 Kommentare Empfänger "Vom kleinen Unterschied"
#1 Kommentar Von Bad Man am 2014 Februar 14 um 3:11 p.m. Uhr
Falsche Partei ?
#2 Kommentar Von Neu-Homberger am 2014 Februar 14 um 5:56 p.m. Uhr
Artikel 3 ( 1 ) Grundgesetz: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.
Oder doch nicht?
#3 Kommentar Von G. Schönemann am 2014 Februar 26 um 3:44 p.m. Uhr
Gestern waren es 2000 Tage, dass man erstmals was zu dem möglichen Fördergeldmissbrauch lesen konnte:
4.9.2008
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