Vom kleinen Unterschied
Ein Wahlbeamter mit einem Monatsgehalt von über 6.900 Euro aus dem Schwalm-Eder-Kreis hat im Dienst fingierte Dienstfahrten in ein Fahrtenbuch geschrieben und unterschrieben, bei dem Seiten entfernt worden waren. Er erhielt einen Strafbefehl über 30 Tagessätze.
Als Vereinsvorsitzender hat er weiterhin einen mit öffentlichen Fördermitteln finanzierten Mitarbeiter nicht für den Verein eingesetzt, sondern ihn für seine eigenen Zwecke als Wahlbeamter.
Im fünften Jahr nach dieser Tat hat das Gericht noch immer keinen Verhandlungstermin benannt.
Was hat der Mann aus dem Kreis Waldeck-Frankenberg falsch gemacht?
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Falsche Partei ?
Artikel 3 ( 1 ) Grundgesetz: Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.
Oder doch nicht?
Gestern waren es 2000 Tage, dass man erstmals was zu dem möglichen Fördergeldmissbrauch lesen konnte:
4.9.2008
https://www.homberger-hingucker.de/?p=1024