Viel Fragwürdiges zum Bau der Bingelbrücke
Der Bau der Bingelbrücke liegt zwar etwas zurück, jedoch brauchte es Zeit Fachleute zu finden und zu befragen, um die Antworten, die der Bürgermeister auf die Anfrage vom 19. Januar 2009 gab, auf ihren Wahrheitsgehalt und die Rechtslage zu prüfen.
In der anschließenden Dokumentation findet sich die Antwort.
Auf die einzelnen Punkte wird in folgenden Beiträgen eingegangen.
Mit der Anfrage sollten Informationen zu drei Themenkomplexe gewonnen werden.
1. Wäre der Neubau der Brücke durch regelmäßige Wartung und frühzeitige Beseitigung von auftretenden Schäden vermeidbar gewesen? Sind die Kosten für den Brückenneubau auf Wartungsmängel zurück zu führen?
2. Die Art und Weise wie die Ausschreibung der Bauarbeiten erfolgte, entspricht offensichtlich nicht den Regeln. Öffentliche Ausschreibungen erfolgten nur zum Teil.
3. Der Beschluss zur Auftragsvergabe in der Stadtverordnetenversammlung wirft ebenfalls Fragen auf, denen noch nachgegangen wird.
Vielleicht gibt es unter den Lesern Fachleute, die zu den Regelungen der Verdingungsordnung noch Informationen beisteuern könne.
DruckansichtDokumentation
Antwort des Bürgermeisters auf die Anfrage zur Bingelbrücke
Beantwortung der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 19.12.2008
zur Bingelbrücke Hersfelder Straße
Zur alten Holzbrücke:
1. Gab es einen Plan, nach dem regelmäßig die Holzbrücke geprüft wurde?
a) Wenn ja, in welchen Abständen wurde der Zustand der Brücke geprüft?
Bis 2004 nein, danach ja, z. B. Brückenbegehungen durch Fachbüro.
a) entfällt.
2. Wer hat die Bingelbrücke und jeweils wann geprüft?
Die Brücke wurde unregelmäßig durch Sichtprüfung durch den jeweiligen Sachbearbeiter im Bauamt geprüft, ab 2005 durch das Ingenieurbüro Pöyry, Fulda / Kassel.
3. Welche fachliche Qualifikation hatte der/die Prüfer?
Bereich Bauamt: Diplom-Ingenieur
Büro Pöyry: Diplom-Ingenieur mit Zusatzqualifikation Bauwerksprüfung
4. In der HNA vom 18.12.2008 wird von einer Untersuchung im Jahr 2005 berichtet. Eine Kopie dieses Berichtes bitten wir der Antwort beizufügen.
Wurde in Parlament und Ausschüssen vorgestellt, Möglichkeit zur Einsichtnahme bestand.
Zur Vereinfachung fügen wir Gutachten als Anlagen bei.
Anlage 1 (Bauwerksbegutachtung vom 16.12.2005)
Danach erneute Begehung am 10.05.2006 (siehe Anlage 2) und Holzgutachten vom 10.05.2006 (siehe Anlage 3)
5. Welche Sanierungsarbeiten wurden als notwendig erachtet?
siehe Anlage 1 und Anlage 2.
6. Wurden die Sanierungsarbeiten ausgeschrieben und so die Kosten der Sanierung ermittelt?
a) Wenn ja, bitten wir um eine Kopie der Aufstellung der Angebote.
b) Wenn nein, warum wurde dies nicht durchgeführt?
Die Sanierungsarbeiten wurden ausgeschrieben (Bieterliste siehe Anlage 4 und Anlage 5).
a) Bei der ersten Ausschreibung wurden keine Angebote eingereicht, die Ausschreibung wurde daher aufgehoben (siehe Ma gistratsbeschluss Anlage 6).
Die zweite Ausschreibung wurde aufgehoben, da sich Ausschreibungsgrundlagen geändert haben.
b) entfällt.
7. Gibt es eine Wirtschaftlichkeitsberechnung auf der Grundlage des Schadbildes im Vergleich zu ei-nem Neubau?
a) Wenn ja, bitten wir um eine Kopie der Berechnung
b) Wenn nein, warum wurde dies nicht durchgeführt?
Es wurde eine Variantenuntersuchung durchgeführt, diese beinhaltet 3 Varianten mit Sanierung und Neubau des Überbaus, Vor- und Nachteile der Varianten und Kostenübersicht.
a) siehe Anlage 7.
b) entfällt.
8. Wären die Schäden durch rechtzeitige Unterhaltung und ggf. in Verbindung durch Nachbesserung vermeidbar gewesen?
Zur Ausschreibung:
Nach dem Bericht der HNA vom 18.12.2008 haben verschiedene Ausschreibungen für eine Fußgänger-brücke stattgefunden, bevor "sich die Stadt kurzerhand gegen die Brücke und für eine Fußgängerbrücke mit Ampel entschieden" hat.
Möglicherweise, wenn dies seit 1974 regelmäßig durchgeführt und wenn finanzielle Mittel in ausreichender Höhe rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden wären.
Bei den bisher durchgeführten Unterhaltungsmaßnahmen (Holzschutzanstrich, Belagserneuerung, Austausch von Abdeckhölzern) waren die tatsächlich vorhandenen Schädigungen der inneren Holzkonstruktion des Tragwerks nicht erkennbar.Ursächlich hierfür ist die vorh. Konstruktion des Bauwerks (geschlossener Holztrog) hinsichtlich des konstruktiven Holzschutzes (horizontale Stoßfu gen von Abdeckhölzer, direkt bewitterte Brettschichtholzbinder, Ent wässerungsführung im Trogbauwerk der Tragkonstruktion). Hierdurch war eine erhebliche Reduzierung der Nutzungsdauer zu erwarten.
Im Zuge der Abrissarbeiten des Bauwerks wurde das tatsächliche Schadensbild sichtbar. Das Ausmaß und der Schadensfortschritt der Holzkonstruktion in Bezug auf Standsicherheit und Verkehrssicherheit waren gra- vierend. Das vermutete Schadensbild wurde bei weitem übertroffen.
9. Welche Ergebnisse brachten die "verschiedenen" Ausschreibungen, bevor die Ampellösung ge-wählt wurde?
a) Bitte Aufstellung mit: Gewerke, Bekanntmachung der Ausschreibung oder beschränkte Ausschreibung, Anzahl der Angebote und jeweiliger Gesamtpreis der jeweiligen Angebote?
Die Ausschreibungen ergaben keine Ergebnisse.
a) Bieterliste siehe Anlage 4 und Anlage 5 Ausschreibungsunterlagen können in der Bauverwaltung eingesehen werden.
10. Welche Ergebnisse brachten Ausschreibungen nach der Ampellösung?
a) Bitte Aufstellung mit Gewerke, Bekanntmachung der Ausschreibung oder beschränkte Ausschreibung, Anzahl der Angebote und jeweiliger Gesamtpreis der jeweiligen Angebote?
Nach der Ampellösung wurde eine Stahlvariante ausgeschrieben.
a) Bieterliste siehe Anlage 8, Anzahl der Angebote und Gesamtpreis,
siehe Anlage 9 (Verdingungsverhandlungsniederschrift). Ausschreibungsunterlagen können in der Bauverwaltung eingesehen werden, da diese nicht veröffentlicht werden dürfen.
11. Wurde die Ausschreibung entsprechend der Vorschrift in der Hessischen Ausschreibungsdaten-bank bekannt gemacht?
Zur Erläuterung: Die HAD ist seit dem 01.11.2007 Pflichtbekanntmachungsplattform für alle hessischen öffentlichen Auftragtraggeber.
a) Wenn ja, unter welcher Nummer ist die Ausschreibung erschienen?
b) Wenn nicht, aus welchen Gründen wurde es unterlassen?
Die Ausschreibungen wurden nicht in der HAD bekannt gemacht, da nicht nötig.
a) entfällt.
b) Es wurden beschränkte Ausschreibungen durchgeführt.
12. Wurde eine Marktübersicht nach entsprechenden Fachfirmen aufgestellt?
a) Wenn ja, bitte Kopie vorlegen?
b) Wenn nicht, aus welchen Gründen wurde es unterlassen?
Es wurden entsprechende Fachfirmen, die regional und überregional tätig sind, zur Angebotsabgabe aufgefordert.
a) siehe Anlage 4, Anlage 5 und Anlage 8
b) entfällt.
13. Sind die Auftragsbedingungen der Ausschreibung mit denen des Angebots für die Aluminiumbrücke identisch?
a) Wenn nicht, in welchen Punkten unterscheiden sich die Auftragsbedingungen?
Der Auftrag für den Bau der Aluminiumbrücke wurde auf der Grundlage der VOB erteilt. Das Leistungsverzeichnis der Ausschreibung war dem Anbieter der Aluminiumbrücke bekannt.
a) entfällt.
14. Welche Daten lagen der Aussage zugrunde, dass die Holz- und Stahlbaupreise gestiegen sind? Bitte Quelle benennen.
Siehe Anlage 10 (Materialpreisauskunft der Walzstahlvereinigung, Düsseldorf, vom 11.07.2008).
15. Wurden eine umfassende Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Entscheidungsfindung erstellt, die die Faktoren berücksichtigt: Baukosten, Unterhaltskosten und Finanzierungskosten.
Bereits am 18.12.2006 wurde eine Variantenuntersuchung erstellt, die mehrere Materialvarianten, Ausführungsvarianten, Kosten, Unterhaltungskosten und Nutzungsdauer beinhaltet. Diese wurde in der Stadt verordnetenversammlung vorgestellt.
16. Auf welcher Grundlage wurde die Entscheidung für die Materialwahl "Aluminium" getroffen?
Auf der Grundlage des Parlamentsbeschlusses vom 14.08.2008.
Zur Auftragsvergabe:
17. Wurde eine Marktübersicht nach entsprechenden Fachfirmen für Aluminiumbrücken aufgestellt?
a) Wenn ja, bitte Kopie vorlegen?
b) Wenn nicht, aus welchen Gründen wurde es unterlassen?
Es wurde nach Anbietern für Aluminiumbrücken recherchiert.
a) liegt nicht vor.
b) entfällt.
18. Wurde die Ausschreibung entsprechend der Vorschrift in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank bekannt gemacht?
a) Wenn ja, unter welcher Nummer ist die Ausschreibung erschienen?
b) Wenn nicht, aus welchen Gründen wurde es unterlassen?
Nein.
a) entfällt.
b) Es wurde freihändig vergeben aufgrund der Besonderheit der Herstellungsweise. Das Vorgehen ist mit der Vergabestelle des Kreises abgestimmt.
19. Wie wurde geprüft, ob das Angebot der Firma Glück das wirtschaftlichste Angebot ist?
a) Wie groß ist der Abstand zum nächsten Angebot?
b) Wenn nicht, aus welchen Gründen wurde es unterlassen?
Es gab nur ein Angebot (siehe Nr. 18).
a) entfällt.
b) siehe Nr. 18.
20. Aus welchen Gründen wurde auf der Tagesordnung die Entscheidung über Auftragsvergabe nicht aufgeführt?
Diese Frage ist unverständlich.
21. Aus welchen Gründen sei die Entscheidung in der Augustsitzung der Stadtverordnetenversammlung zu fällen gewesen?
Dringlichkeit, da Umbau in den Herbstferien.
Die aufgeführten Anlagen können bei der Bauverwaltung eingesehen werden.
Das Zustandekommen des Baus der Aluminiumbrücke als Ersatz für die angeblich völlig marode und nur teuer sanierungsfähige alte Bingelbrücke ist bezeichnend für den unverantwortlichen und leichtsinnigen Umgang mit Steuergeldern in Homberg. Unkoordinierter und dilettantischer kann man kaum vorgehen. Erst wird voreilig eine Ampelanlage geplant und gekauft. Diese Ampel steht jetzt unsinnigerweise in Welferode um Bedarf vorzutäuschen. Schwarzenborn lässt grüßen! Dann werden Angebote für eine Stahlbrücke eingeholt. Die soll ca. 410.000€ kosten. Ist zu teuer. Jetzt kommt die Aluminiumbrücke ins Spiel. Die soll nur ca. 210.000€ kosten. 200.000€ billiger, das hört sich ja erstmal vernünftig an. Anstatt jetzt aber eine qualifizierte Ausschreibung zu erstellen und Angebote für die Aluminiumbrücke einzuholen wurde vorgeschlagen, ein Alternativangebot der Fa. Glück (hatte die ein Glück!) zu akzeptieren und die Firma mit dem Bau zu beauftragen. Auf die eigentlich vorgeschriebene Ausschreibung wurde mit Berufung auf § 26 VOB verzichtet.
VOB § 26 Aufhebung der Ausschreibung heißt
1. Die Ausschreibung kann aufgehoben werden:
a) wenn kein Angebot eingegangen ist, das den Ausschreibungsbedingungen entspricht,
b) wenn die Verdingungsunterlagen grundlegend geändert werden müssen,
c) wenn andere schwer wiegende Gründe bestehen.
2. Die Bewerber und Bieter sind von der Aufhebung der Ausschreibung unter Angabe der Gründe, gegebenenfalls über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, unverzüglich zu unterrichten. Die Unterrichtung erfolgt auf Antrag der Bewerber oder Bieter schriftlich.
Ist ja clever! Erst wird keine Ausschreibung durchgeführt und dann wird nach $ 26 VOB darauf verzichtet, weil keine vorlag. Auf der Stadtverordnetensitzung in Hülsa am 14. August 2008 hat Herr BMW die Stadtverordneten mit der Behauptung unter Zugzwang gebracht, dass die Rohstoffpreise steigen würden und deshalb die Beschlussfassung möglichst sofort erfolgen müsse. Da waren die Rohstoffpreise aber schon ca. 6 Monate rückläufig und sind dann erst richtig in den Keller gegangen. Leider haben sich die SPD Stadtverordneten davon beeindrucken lassen und dem Bau der Aluminiumbrücke zugestimmt. Dagegen waren nur 2 Grüne Stadtverordnete. Auch Frau Kehl die auf der Sitzung für einen Kreisel (das wäre der „Große Wurf“ gewesen) als Ersatz plädiert hatte, hat zugestimmt. Ergebnis ist eine überteuerte, nicht behindertengerechte Brücke. Fraglich ist, ob die überraschenderweise?? erforderlichen Fundamentarbeiten bei den 210.000€ schon dabei sind
Noch ein Nachtrag zur Bingelbrücke. Für die als Ersatz ehemals geplante Ampelanlage wurde bereits die Stromversorgung beauftragt und hergestellt. Wo sind diese Kosten aufgeführt und verbucht? Vielleicht auf dem Hessentagskonto?