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Urkundenfälschung im Amt

1. Mai 2014Urkundenfälschung im Amt geduldet:
vom Bürgermeister,
dem Magistrat,
den Beamten in der Verwaltung,
den Fraktionen von CDU und SPD.

Fälschung wird nicht nur geduldet, die Verantwortlichen versuchen sie auch aktiv zu vertuschen, indem sie falsche Aussagen verbreiten.

Erst beurkundet, dann beschlossen = falsch beurkundet

Es geht um die Entwässerungssatzung [1], die am Dienstag 29. 4. 2014 nach 22 Uhr in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde und bereits am nächsten Mittag in Homberg aktuell zu lesen war.

BildNach Ende der Stadtverordnetenversammlung hätte der Unterzeichner nachts ins Rathaus fahren, mit dem dort verwahrten Dienstsiegel den Abdruck aufbringen und die Urkunde unterschreiben müssen. Dann hätte er eine Kopie an die Redaktion von Linus Wittich senden müssen, wo sie bei Arbeitsbeginn am nächsten Morgen gefunden worden wäre, zu einer Zeit als in der Druckerei in Herbstein der Druckvorgang sich schon dem Ende näherte.
Von Herbstein im Vogelsbergkreis kommen die fertigen Exemplare nach Homberg. Die aktuelle Ausgabe, das "Amtliche Bekanntmachungsorgan der Kreisstadt Homberg", war bereits am Mittwoch Mittag in Homberg zu lesen.

Das wäre der rechtlich korrekte Ablauf, der jedoch technisch und zeitlich nicht möglich ist.

Glaubwürdige Aussage
Schon in der Stadtverordnetenversammlung am 29.04.2014 erklärte der Leiter des Hauptamtes, Joachim Bottenhorn, es sei notwendig die Entwässeruns-Satzung noch vor Ende der Sitzung zu beschließen. Er begründete es damit, dass die Satzung bereits am Montag den 28.04.2014 an die Redaktion gegeben worden sei. Diese Darstellung ist glaubhaft, denn nur so ist erklärlich, wie Dienstsiegel und Unterschrift bereits am 30.04.2014 ab Mittag in dem Blatt in Homberg zu lesen war.

Ausrede des Bürgermeisters
In der letzten Stadtverordnetenversammlung am 15. 5. 2014 erklärte Bürgermeister Martin Wagner den Stadtverordneten :
Ein Entwurf der Satzung wäre vorab an die Redaktion gegangen, die den Text wieder aus dem Druck herausgenommen hätte, falls das nach der Sitzung notwendig geworden wäre – aber wie konnte dann das Dienstsiegel darauf stehen?

 

CDU und SPD ist sich einig: Keine rechtliche Prüfung
Das fragwürdige Zustandekommen der Satzung war bereits am 1. Mai offenkundig, deshalb stellte ich den Antrag das Zustandekommen der neuen Entwässerungssatzung rechtlich prüfen zu lassen. Dieser Antrag wurde in der Sitzung am 15.05.2014 von den Fraktionen von CDU und SPD abgelehnt, im Protokoll wird man es genauer nachlesen.

Ehrenbeamter

Keine Reaktionen bisher
Dieser rechtswidrige Vorgang fand unter den Augen eines Wahlbeamten, zahlreicher Ehrenbeamter und Beamten in der Verwaltung statt, die alle verpflichtet sind Recht und Gesetz zu achten und Verstöße zu ahnden oder anzuzeigen. Nach dem bisherigen Kenntnisstand ist keiner der Beteiligten seiner Pflicht nachgekommen, obwohl die Fakten offen liegen.
Bei den Stadtverordneten von CDU und SPD [2]verwundert es nicht, sie zuckten auch nicht, als das geschützte Grundrecht des Briefgeheimnisses gebrochen wurde.

Auswirkungen für die Bürger
Die Satzung ist nicht korrekt zustande gekommen. Sobald neue Abwasserbescheide verschickt werden, kann jeder Empfänger gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Dann muss die Rechtmäßigkeit gerichtlich geprüft werden. Die Justiz wird dann ihre Arbeit zu machen haben.

 

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Kommentare sind deaktiviert Empfänger "Urkundenfälschung im Amt"

#1 Kommentar von Wolfheinrich am 2014 Mai 19 00000005 12:50 pm 140050023112Mo., 19 Mai 2014 12:50:31 +0100

M. E. ist die ganze Satzung hinfällig, denn unter § 24 Gebührenmaßstäbe  für Niederschlagswasser steht:                       Diese Gebühr wird durch die Stadtverordnetenversammlung, voraussichtlich zum 01.Mai 2015, festgesetzt. Zahlen Sie eine Handwerkerrechnung, wenn Ihnen der Handwerker zwar eine Rechnung schickt, den Preis für die geleistete Arbeitszeit aber erst ein Jahr später mitteilen will? Widerspruch gegen die neuen Abwasserbescheide einlegen, die Abwassergebühr aber dennoch auf der Grundlage des letzten Abwasserbescheids unter Vorbehalt zu den fälligen Terminen bezahlen. Dann kommt Freude auf im Rathaus  

Moderation:  Der Kommentator versteckt sich hinter einer falschen -Emailadresse, die nicht existiert.   

#2 Kommentar von Bürger am 2014 Mai 19 00000005 3:32 pm 140050996703Mo., 19 Mai 2014 15:32:47 +0100

O Herr Schnappauf Sie machen sich immer wieder unbeliebt, hören Sie doch endlich auf,ständig von Ungereimtheiten Fehlern und falschem und unrechtmäßigem Handeln zu berichten, das ist kaum zu ertragen.

#3 Kommentar von Stefan Neudorf am 2014 Mai 19 00000005 6:52 pm 140052196706Mo., 19 Mai 2014 18:52:47 +0100

Wolfheinrich, das heißt nur dass die Grundgebühr im aktuell laufenden Abwasserabrechnungsjahr noch nicht erhoben wird, voraussichtlich erst ab 1.5.15. Das sollte kein Grund dafür sein, dass die Satzung deswegen ungültig ist.

#4 Kommentar von Bad Man am 2014 Mai 19 00000005 8:13 pm 140052681508Mo., 19 Mai 2014 20:13:35 +0100

zu 2.

Hört sich so an wie:
Man kann gegen recht und Gesetz verstoßen wie man will !

Ziel eines Stadtverordneten kann es nicht sein, nach einem Schönheitspreis zu streben. Oder gar auf der Beliebtheitsskala ganz oben zu stehen.

Ziel kann es nur sein, den Weg von Recht und Gesetz zu beschreiten, Missstände aufzuzeigen.

 

#5 Kommentar von Frustrierter am 2014 Mai 19 00000005 9:23 pm 140053102509Mo., 19 Mai 2014 21:23:45 +0100

Ich würde gern einmal dem derzeitigen BGM und eventuell seinen Mitarbeitern die Bedeutung eines Dienstsiegels erklären. Nicht ohne Grund gibt es innerhalb einer Behörde nur wenige Mitarbeiter,  denen es gestattet ist, ein Dienstsiegel zu führen!

Herrn Bottenhorn rufe ich zu: Bald sind Sie erlöst!

Ich hätte mich über eine Stellungnahme von Dr. Ritz gefreut. Als Rechtsanwalt könnte er kompetent Stellung beziehen.

#6 Kommentar von Wolfheinrich am 2014 Mai 19 00000005 11:28 pm 140053852011Mo., 19 Mai 2014 23:28:40 +0100

# 3 Danke für die Richtigstellung.

Moderation:  Der Kommentator versteckt sich hinter einer falschen -Emailadresse, die nicht existiert.   

#7 Kommentar von Done and dusted am 2014 Mai 20 00000005 6:24 am 140056346106Di., 20 Mai 2014 06:24:21 +0100

zu 3. Wenn man soviel Zeit hat:

Warum dann die Eile und die angeblichen Verluste von 161 000 € ?

#8 Kommentar von Mitwisser am 2014 Mai 20 00000005 6:50 am 140056500106Di., 20 Mai 2014 06:50:01 +0100

zu 5

Da haben Sie völlig recht, es hat auch Vorteile einen Volljuristen als Kandidaten zu haben. Leider ist dieser sehr zurückhaltend in seiner Meinungsäusserung zu juristischen Problemstellungen. Gerne hätte ich auch gewusst, wie er sich die Rückabwicklung des Notarvertrages Hucke/Althaus – HLG vorstellt, bzw. die Konsequenzen aus diesem Vertrag, um diese Diskussion endlich zu beenden. So könnte man mit Fachwissen punkten, und gleichzeitig deutlich machen, wie schnell das Fachwissen eines Verwaltungsangestellten an Grenzen stösst.

#9 Kommentar von Mietze am 2014 Mai 20 00000005 8:19 am 140057039308Di., 20 Mai 2014 08:19:53 +0100

Lieber Bürger!

Ich glaube wir sollten froh sein, dass es jemanden gibt, der soviel private Zeit dafür opfert, einen ganzen maroden, verschworenen Haufen von Kleinpolitikern auf die Füße zu treten.Um denen endlich einmal klar zu machen, dass es nicht geht, uns Bürger so maßlos hinters Licht zu führen. Natürlich fehlt uns das nötige Hintergrundwissen und  Zusammenhänge, um beurteilen zu können, ob in der Homberger Politik alles "gerade" läuft. Und wenn wir uns dann noch nicht einmal auf eine offene, ehrliche Berichterstattung der hießigen Presse verlassen können- auf wen denn dann bitte!!? Ich bin froh, dass aus unparteiischer Sichtweise von Herrn Schnappauf die Sachen auf den Tisch kommen. Es muss verstanden werden, dass wir Bürger diese "Frechheiten" der Homberger Stadtparlamentarier nicht mehr allzu lange ertragen können.Die Bürger reagieren!Während in Homberg "Schlammschlachten" ausgetragen werden, bemerkt man nicht, das der kleine Bürger still und heimlich die Koffer packt. Bemerkt man es dann doch, wird alles zu spät sein.Anstatt die Bremse zu ziehen,geht die "Schlammschlacht" fröhlich weiter, weil nun diskutiert werden muß, wer dafür verantwortlich ist.  Man wird sich überlegen, ob man in diesem Umfeld leben möchte, wo Unstimmigkeiten herrschen, wo gelogen wird, wo hohe Gebühren auf uns Bürger zukommen, wo Leerstand beklagt wird. Das alles werden sich vor allem junge, flexible Leute fragen, die dabei sind ein Haus zu bauen, eine Familie zu gründen oder ihr Arbeitsumfeld umzugestalten.

Ich bin dankbar für diesen Blog! Ich bin aufmerksamer geworden und mein Denken kritischer!

Da sie, lieber Bürger, der Meinung sind, dass nur von …"Ungereimtheiten, Fehlern und unrechtmäßigem Handeln " berichtet wird, dann sollten sie mal überlegen, woran es liegen könnte. Würde das Stadtparlament einigermaßen nach Recht und Gesetz handeln, gäbe es hier nicht soviel Diskussionsbedarf….

 

#10 Kommentar von Azubine ReNo am 2014 Mai 20 00000005 10:05 am 140057670010Di., 20 Mai 2014 10:05:00 +0100

Liebe Mietze,

Grundstücksverkäufe werden erst wirksam durch die Grundbucheintragung. Davor muß aber der Kaufpreis auf das Notaranderkonto geflossen sein. Das hat mit der Haftsumme einer Kapitalgesellschaft nicht zu tun. 

Übrigens mein (Volljurist)-Chef guckt bei jeder Auskunft gegenüber Mandanten immer ins Gesetzbuch und den Kommentar. 

Jetzt  zu: "dass aus unparteiischer Sichtweise von Herrn Schnappauf die Sachen auf den Tisch kommen.

 Lachkrampf bis zur Krankmeldung! Keiner verdreht seine Vermutungen und  angebliche Recherchen so, bis sie in sein Feindbild passen. Was macht er eigentlich, wenn BGM Wagner weg ist?

#11 Kommentar von Kommentator am 2014 Mai 20 00000005 10:50 am 140057943210Di., 20 Mai 2014 10:50:32 +0100

Zu 10.

Wenn Sie Azubi sind, will ich Ihnen mal zu Gute halten, dass es Ihnen an Lebenserfahrung fehlt – anders kann die Aussage von "angeblichen Recherchen" und "verdrehten Vermutungen" ja nicht zusatande kommen. Oder glauben Sie einfach irgend jemand, dem Herr Schnappauf unbequem ist und zu nahe tritt?

Solche Spezies gibt es in HR ja offensichtlich auch zur Genüge – da ist dann wieder  der Überbringer der schlechten Nachricht der Böse oder gar der Lügner.

#12 Kommentar von Mitgucker am 2014 Mai 20 00000005 11:01 am 140058009411Di., 20 Mai 2014 11:01:34 +0100

#5
Das ist doch wohl ein Scherz.
Nur weil jemand RA ist (noch dazu im vollkommen fremden Metier, dem Insolvenzrecht) muss er Stellung beziehen.?  Er muß beim Kommunalrecht wie jeder andere auch erst Bücher wälzen.
Da ist nichts mit Fachwissen. Zudem "powederd by cdu".
Da lässt man lieber die Leichen vergraben, als das man etwas "zu tief" gräbt.

Zudem bei dem frommen Wunsch "….mit Fachwissen glänzen und ……wie schnell das Fachwissen eines Verwaltungsangestellten an Grenzen stößt"
Fragen Sie doch mal einen der ach so eifrigen Kandidaten in Bezug auf "Verwaltungsangestellter und Kompetenz". 

#13 Kommentar von Bürger am 2014 Mai 20 00000005 11:07 am 140058044911Di., 20 Mai 2014 11:07:29 +0100

O man Mieze Sie verstehen doch überhaupt keine Ironie! Schade 

#14 Kommentar von Kommentator am 2014 Mai 20 00000005 12:23 pm 140058502212Di., 20 Mai 2014 12:23:42 +0100

Zu 13:

Tja, wie soll man die auch erkennen ohne irgendwelche Sonderzeichen oder Smileys?

Ich war auch kurz im Zweifel und habe dann anhand Ihrer anderen Kommentare geahnt, wie es gemeint war.

#15 Kommentar von Mietze am 2014 Mai 20 00000005 1:14 pm 140058808201Di., 20 Mai 2014 13:14:42 +0100

@ Bürger

Ironie geht anders. Ihre Äußerungen lassen daraus schließen, das sie genervt sind, dass jemand gerade "Leichen aus dem Keller holt.

@ Azubine

"unparteiisch" bedeutet  für mich auch, das Themen von allen Deiten beleuchtet werden und nicht nur aus einer Richtung "kommentiert" werden.

Und: natürlich wird BM Wagner bald sein Amt verlassen. Sie glauben doch nicht, das mit einem Amtswechsel alle Ecken wieder "sauber" sind!

Und noch etwas zur Erklärung: Ich bin davon überzeugt, dass das Überleben dieses Blogs nicht nur vom derzeitigen BM abhängig ist.