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Täuschungsmanöver: Grundstückskauf Hersfelder Straße


Foto: Blick auf das Osterbachgebiet mit dem Grundstück, das die Stadt für Wohnbebauung gekauft hat.

 
In der Vorlage zur Stadtverordnetenversammlung am 20. 2.Februar 2025 mit dem Titel:

"Erwerb eines Grundstückes in der Hersfelder Straße zur Schaffung von Wohnbauflächen 
VL-249/2024 1. Ergänzung"

heißt es: "…soll das Grundstück von der Stadt erworben werden."

Im Bebauungsplan ist diese Fläche als Grünfläche ausgewiesen. Wie auf dem Foto zu sehen ist,Die Wiese wird zur Lagerung von Material aus dem Straßenbau benutzt. Das entspricht nicht dem Bebauungsplan. Das Grundstück ist nicht Teil der Baustelle "Sanierung der Hersfelder Straße". Die Nutzung der Grünfläche ist illegal.

In der Stadtverordnetenversammlung wurde über die Nutzung der Grünfläche nicht informiert. Die Stadtverordneten wurden getäuscht.
 

Die derzeitige Bauleitplanung weist dieses Grundstück sowie die östlich angrenzenden Grundstücke, welche bereits mit Wohnhäusern bebaut sind, als Grünflächen aus. Die Änderung der Bauleitplanung ist erforderlich, um dort Bauflächen auszuweisen (Auszug aus dem Bebauungsplan, siehe Anlage Nr. 2). Quelle [1]

Eine Änderung der Bauleitplanung wurde nicht beantragt und nicht  beschlossen. Trotzdem heißt es

Die Verwaltung wird mit der Beplanung der Fläche und Änderung der Bauleitplanung beginnen, sofern der Ankauf beschlossen wurde.
Die Grundlage für die Erschließung des gesamten Grundstückes sollte im Zuge der Sanierung der Hersfelder Straße geplant und durchgeführt werden, um später die Kosten für diese zu minimieren.
Quelle [1]

Die Verwaltung darf nicht mit der Änderung der Bauleitplanung beginnen, denn eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht vorgelegt und beschlossen worden.

Zur weiteren Verschleierung trägt auch die vorgelegte Beschlussvorlage bei, in der es heißt:

Auf die nachträgliche Genehmigung des Kaufvertrages wird verzichtet.

Die Stadtverordnetenversammlung wird dazu missbraucht, dem Magistrat Freibriefe auszustellen. Was der Magistrat dann damit macht, wollen die Stadtverordneten wohl nicht wissen, sie verzichten. Sie verzichten auf ihre Pflicht, den Magistrat zu kontrollieren. Damit verzichten sie auf die demokratische Kontrolle und zerstören damit die Demokratie.
 

Gerade die kommunale Selbstverwaltung sollte dazu dienen demokratisches Handeln einzuüben, deshalb wurde sie auch oft als "Schule der Demokratie"  bezeichnet.
Wenn die Kommunalpolitiker zur Stärkung der Demokratie aufrufen, ist das eine Ablenkung von ihrer eigenen Zerstörung der demokratischen Ordnung.