Bei grobe Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz sind die Mandatsträger persönlich für Schäden haftbar.
Haftung kommunaler Mandatsträger
"wenn nach einem Grundstückskauf durch die Kommune beispielsweise hohe Sanierungskosten anfallen,"
Genau dieser Fall ist eingetreten. Im Zuge der Beratung des Ankaufs des Klinik-Areals wurde sogar ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Stadt auf Kosten von ca. 2 Millionen Euro sitzen bleiben wird.
Schadstoffe bedeuten hohe zusätzliche Kosten
Asklepios waren die Abrisskosten zu hoch, deshalb verschenkte sie lieber das ganze Krankenhaus-Areal. Damit gibt der Klinikkonzern zu erkennen, dass das Grundstück wegen der hohen Sanierungskosten wertlos ist.
Die Stadt übernimmt die Kosten, die notwendig sind, um das Gelände nutzbar zu machen.
2017 schrieb die HNA noch:
Das ehemalige Homberger Krankenhaus steckt voller Schadstoffe, von Asbest bis PCB. Asbest, polychlorierte Biphenyle, künstliche Mineralfasern, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe – die Liste der Schadstoffe liest sich wie ein Auszug aus dem Wörterbuch der Chemie.
Ein Gutachten im Auftrag des Klinikkonzerns hat nach Darstellung des Pressesprechers, Rune Hoffmann, zu Tage gefördert, dass die Immobilie nahezu überall mit Schadstoffen belastet ist. Das sei aufgrund der Baugeschichte nicht anders zu erwarten gewesen, denn das Gebäude wurde Mitte der 1960er-Jahre gebaut.
Schadstoff-Gutachten von 2017, das Asklepios in Auftrag gegeben hat.
Kosten, die die Stadt auch bei einem Verkauf des sanierten Geländes belasten.
Kommunale Mandatsträger treffen Entscheidungen, die finanzielle Folgen für die Kommune induzieren. Sind die Entscheidungen zum finanziellen Nachteil der Kommune, wenn beispielsweise Regressforderungen [1] an die Kommune gestellt werden (Staatshaftungsrecht [2]) oder wenn nach einem Grundstückskauf durch die Kommune beispielsweise hohe Sanierungskosten anfallen, dann ist zu prüfen, inwieweit die kommunalen Mandatsträger persönlich zur finanziellen Haftung mit ihrem Privatvermögen herangezogen werden können bzw. herangezogen werden müssen.
Fachaufsatz: Dr. Hanspeter Knirsch, Haftung kommunaler Mandatsträger
Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus
Obwohl der Schaden für die Stadt ganz offensichtlich ist, unternimmt weder die Kommunalaufsich noch die Staatsanwaltschaft etwas. Das war schon vor 10 Jahren so, als die asbestbelasteten Dächer der ehemaligen Dörnberg-Kaserne abgebaut worden waren. Landrat und Staatsanwaltschaft unternahmen nichts. Schlimmer noch, der Staatsanwalt ließ Proben mit einem falschen Untersuchungsauftrag an das Landeskriminalamt prüfen und fand – wie zu erwarten war – nichts. Keine Asbestbelastung.
Erst auf eigene Kosten erstellte Probenuntersuchung brachte den Landrat in Bewegung. Auch bei der darauf einsetzenden Reinigung der kontaminierten Räume tricksten sie wieder, der Landrat und der Eigentümer. Alles im Hingucker nachzulesen.
Auffälligstes Beispiel hier [5].
Offensichtlich gilt nicht das Recht, sondern der Satz: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus."