Das von CDU und SPD beschlossene Gesetz zur Reform des Kommunalwahlrechts ist verfassungswidrig [1], hat der Staatsgerichtshof in Kassel festgestellt.
Die kleineren Parteien würden damit benachteiligt. Jede Stimme muss das gleiche Gewicht haben, entschieden die Richter.
An diesem Fall wird wieder einmal deutlich, dass die Parteien nur ihre Besitzstände verteidigen.
Sie verteidigen nicht die Demokratie, davon sprechen sie nur immer wieder, tun aber das Gegenteil, wie das Urteil zeigt.
