Abbildung: Auszug aus dem gültigen Flächennutzungsplan von 2020 für Homberg, mit dem Sondergebiet Krankenhaus (Stand 4. Juni 2026)
Kein Wohngebiet
2024 hatten die Stadtverordneten die Änderung der Krankenhausfläche zu einem Wohngebiet beschlossen, schon damals ohne Diskussion, ohne Prüfung. Bis heute haben sie nicht einmal geprüft, ob ihrem Beschluss gefolgt wurde. Sie nehmen fraglos alles hin, was ihnen vorgelegt wird. Dass sie die Aufgabe haben, den Magistrat und den Bürgermeister zu kontrollieren, realisieren sie nicht. Sie erfüllen damit nicht ihre demokratische Aufgabe.
Beschluss:
Der erneute Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung einer Änderung Nr. 9 zum Flächennutzungsplan der Kreisstadt Homberg (Efze) zur Ausweisung von Wohnbauflächen (W) unter Aufhebung der Zweckbestimmung Sondergebiet Krankenhaus wird gefasst.
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: 30
Ja-Stimmen: 30Quelle [1]
Die Stadtverordneten hatten am 23. Mai 2024 beschlossen, das Sondergebiet Krankenhaus im Flächennutzungsplan in ein Wohngebiet umzuwandeln. Der Regierungspräsident hat diesen Beschluss nicht umgesetzt, aus gutem Grund: In Homberg sind ausreichend Flächen für den Wohnungsbau ausgewiesen. Es gibt keinen Bedarf für weitere Wohngebiete.
2026 ist deshalb im Flächennutzungsplan aus dem Krankenhausgelände planungsrechtlich bisher kein Wohngebiet geworden. Trotzdem tut der Bürgermeister so, als könne er dort ein Wohngebiet planen. Die von ihm in der letzten Stadtverordnetenversammlung vom Mai 2026 vorgestellte Planung ist eine teure Spielerei.
2021
ließ der Bürgermeister ein Wohngebiet auf dem Krankenhausgelände planen, das war die Zeit, als die Stadtverordneten das "Kaufangebot von Asklepios" annahmen.
2026
Fünf Jahre später wurde nach dem Abriss des OP-Trakts und des Schwesternwohnheims in der Stadtverordnetenversammlung am 29. Mai 2026 eine neue Planung vorgelegt, bei der das Bettenhaus mit dem Atrium stehen bleiben soll. Der Abriss des Bettenhauses wäre am teuersten, denn es hat die höchste Schadstoffbelastung.